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wohnungsübergabe: bunte wände?

 
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thorsten1896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:18    Titel: wohnungsübergabe: bunte wände? Antworten mit Zitat

Hallo,

mir steht eine wohnungsübergabe bevor.
Die Verwaltung hat mir gesagt, dass die Vormieterin mir die Wohnung übergeben soll.

Bei meinem letzten Besuch sind die Wände "deckend Bunt" gewesen. also dunkel rot, quietsch grün etc... Laut Verwaltung muss die Wohnung in richtigen Farben übergeben werden, die Vermieterin meite bei meinem letzten Besuch. "so wie sie ist, müssen wird die Wohnung übergeben".

Muss es ein übergabe protokoll geben?
Wer muss das Unterschreiben? (Verwaltung oder Vormieterin?)

In meinem Mietvertrag steht: Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand. Aber ist sowas auch auf die Farbe in der Wohnung bezogen?

Wenn die Wohnung in der selben farbe ist, wie sie vorher war, wie sollte ich mich verhalten?

Mein Ziel ist eine Wohnung zu haben, die deckende Hellt eintönige Farben hat...

vielen Dank Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an was vertragsgemäßer Zustand ist. Ist der vertragsgemäßer Zustand die bunten Wände und decken kann der Mieter nichts verlangen. Wohl aber selber streichen. Ist der vertragsgemäße Zustand eine Wohnung mit "normalen" Farben, dann kann der Mieter auch verlangen das er das bekommt.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:40    Titel: Re: wohnungsübergabe: bunte wände? Antworten mit Zitat

thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Die Verwaltung hat mir gesagt, dass die Vormieterin mir die Wohnung übergeben soll.
Als Mieter müßte ich ja mit mehreren Klammerbeuteln gepudert sein, wenn ich die Wohnungsübernahme mit dem Vormieter abwickeln würde. Selbst wenn ich darin fit wäre und die vertraglichen Bedingungen des Vormieters und auch noch den Zustand der Wohnung bei der Übergabe an diesen Vormieter kennte: im Leben nicht!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Es kommt drauf an was vertragsgemäßer Zustand ist.

Das steht ja hier nun nicht in Frage.
Zitat:
In meinem Mietvertrag steht: Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand.
Der Vertrag wurde nach der Besichtigung unterschrieben, bei der Besichtigung war die Wohnung schön bunt. Also ist vertragsgemäßer Zustand eine schön bunte Wohnung, es sei denn, der Mieter hat sich von der Verwaltung im Mietvertrag oder sonst beweisbar (und, soweit im Mietvertrag Schriftform vereinbart sein sollte, schriftlich) versichern lassen, die Wohnung werde noch in akzeptablen Farben gestrichen.
Zitat:
Laut Verwaltung muss die Wohnung in richtigen Farben übergeben werden,
Das reicht jedenfalls nicht aus, um Vertragsbestandteil des Mietvertrages zu werden.

Es erscheint mir hier mehr als fraglich, ob man in der Farbfrage überhaupt noch etwas machen kann.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In meinem Mietvertrag steht: Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand. Aber ist sowas auch auf die Farbe in der Wohnung bezogen?

damit ist doch alles gesagt oder? warum sollte die farbe ausgenommen sein?
Zitat:
Wenn die Wohnung in der selben farbe ist, wie sie vorher war, wie sollte ich mich verhalten?

Mein Ziel ist eine Wohnung zu haben, die deckende Hellt eintönige Farben hat...

selber zum pinsel greifen??
Zitat:
Muss es ein übergabe protokoll geben?
Wer muss das Unterschreiben? (Verwaltung oder Vormieterin?)

müssen tut es das nicht.
der vermieter und der neue mieter. eventuell auch der alte mieter. der neue mieter sollte darauf achten, dass alle mängel, die beim einzug schon da waren, ins protokoll aufgenommen werden!
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