Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mieter verschwindet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mieter verschwindet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:17    Titel: Mieter verschwindet Antworten mit Zitat

Mieter A bestellt Wasser, Strom etc. ab, und schreibt seinem Vermieter einen Brief, dass dieser mit der Wohnung und dem Inventar tun könne, was er wolle, er, Mieter A käme nicht wieder. Auf der Bank ist das Konto ausgeglichen.

Mieter A verschwindet daraufhin tatsächlich unauffindbar (ausgewandert oder was auch immer)

Macht sich ein Mieter damit irgendwie strafbar? (Der VM hat eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten). Und was geschieht dann weiter? Wird z. B. die Staatsanwaltschaft tätig?
Nach oben
MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

ein staatsanwalt wird erst tätig, wenn M sich strafbar gemacht hat. auswandern/verschwinden an sich ist ja nicht strafbar.

hat M die Kündigungsfrist eingehalten oder ist er einfach so verschwunden, weil ansonsten hätte V eventuell zivilrechtliche ansprüche gegenüber M.
hat M die wohnungschlüssel übergeben?
was ist mit inventar gemeint? sachen des Vermieters wie EBK oder einfach nur Müll von M.
V könnte die neue adresse des M über das Einwohnermeldeamt erfahren, da V ein berechtigtes interesse hat (wegen kaution und auch wegen einer möglichen NK nachzahlung)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon so, wie ich schrieb. Mieter verschwindet einfach von einem Tag auf den anderen und informiert VM nur, dass er weg ist - unauffindbar. Inventar: Möbel etc. ist in der Wohnung und es existiert eine Kaution (vielleicht zum Begleich der Kündigungsfrist?) Wohnungsschlüssel könnten ja beim Nachbarn sein.
Nach oben
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, normalerweise sollte man den Brief als Kündigung interpretieren und wenn die Kündigungsfrist rum ist und der Mieter hat die Wohnung nicht zurück gegeben. Muss auf Räumung geklagt werden. Das kostet allerdings Zeit und Geld. Man könnte auch den Brief als Aufgabe des Besitzrechts und des Inventars sehen und das ganze als fristlose Kündigung werten die der VM akzeptiert und die Wohnung ohne Klage wieder in Besitz nimmt. Das birgt allerdings das Risiko das der Mieter wieder aufkreuzt und das ganze dann vor Gericht landet. Meiner Meinung nach sollte man das ganze mit einen Anwalt bekaspern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.