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izz Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.09, 12:46 Titel: Anwalt beleidigt Mandant, Honorar verwirkt? |
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Anwalt beleidigt eigenen Mandant massiv und schriftlich. Mandant will nicht zahlen. Mandant wird vom Anwalt verklagt. Kennt jemand dazu ähnliche Urteile? Danke für die Antworten! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.02.09, 13:09 Titel: |
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Ein bißchen Sachverhalt wäre schön. Was soll denn der Anwalt Beleidigendes geschrieben haben?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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izz Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.09, 17:14 Titel: |
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Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
Anwalt zum Mandant schriftlich:
er schämt sich für die ständige pseudo-christliche Bigotterie des Beklagten
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izz Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.09, 17:38 Titel: |
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niemand ist perfekt, es geht um die Würde eines jeden Menschen |
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Causten Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.01.2009 Beiträge: 30
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Verfasst am: 01.02.09, 17:47 Titel: |
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izz hat folgendes geschrieben:: | niemand ist perfekt, es geht um die Würde eines jeden Menschen |
Ist den der Mensch auch gut betucht? Sollte dieses nicht der Fall sein, dann steht ihn auch nicht das Recht der Würde zu, sollten sie doch bereits gelernt haben".
Ich habe mal im Internet vor einiger Zeit einen Antwurf gefunden der hieß:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen der an den deutschen Staat Steuern ab 100.000Euro jährlich abführt ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und minderwertigen Menschen.
Huhu ich wurde negativ bewertet, was für eine Überraschung.
Ist der jenige Feige,oder meldet er sich? |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 01.02.09, 17:54 Titel: |
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Unabhängig davon, wie man die Äußerung des Anwalts bewertet, sehe ich keinen Grund dafür, das Honorar nicht zu zahlen. Der Anwalt wird für seine Arbeit bezahlt und nicht für seine Höflichkeit. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 01.02.09, 17:56 Titel: |
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Causten hat folgendes geschrieben:: | izz hat folgendes geschrieben:: | niemand ist perfekt, es geht um die Würde eines jeden Menschen |
Ist den der Mensch auch gut betucht? Sollte dieses nicht der Fall sein, dann steht ihn auch nicht das Recht der Würde zu, sollten sie doch bereits gelernt haben".
Ich habe mal im Internet vor einiger Zeit einen Antwurf gefunden der hieß:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen der an den deutschen Staat Steuern ab 100.000Euro jährlich abführt ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und minderwertigen Menschen.
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Erwarten Sie denn für solches Frühsonntagabendundschondreischnapsintusgestammel auch noch eine positive Bewertung
Sie verschwenden mit solchem Gelaber nur unsere Zeit und kostbaren Server-Platz.... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Causten Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.01.2009 Beiträge: 30
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Verfasst am: 01.02.09, 18:07 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Causten hat folgendes geschrieben:: | izz hat folgendes geschrieben:: | niemand ist perfekt, es geht um die Würde eines jeden Menschen |
Ist den der Mensch auch gut betucht? Sollte dieses nicht der Fall sein, dann steht ihn auch nicht das Recht der Würde zu, sollten sie doch bereits gelernt haben".
Ich habe mal im Internet vor einiger Zeit einen Antwurf gefunden der hieß:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen der an den deutschen Staat Steuern ab 100.000Euro jährlich abführt ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und minderwertigen Menschen.
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Erwarten Sie denn für solches Frühsonntagabendundschondreischnapsintusgestammel auch noch eine positive Bewertung
Sie verschwenden mit solchem Gelaber nur unsere Zeit und kostbaren Server-Platz.... |
Vielen Dank für ihre Informationen. |
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izz Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.09, 18:52 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Unabhängig davon, wie man die Äußerung des Anwalts bewertet, sehe ich keinen Grund dafür, das Honorar nicht zu zahlen. Der Anwalt wird für seine Arbeit bezahlt und nicht für seine Höflichkeit. |
Zur Arbeit gehört auch der Respekt vor der Würde des Mandanten.
Die geleistete Arbeit war sehr schlecht. Er hat den Fall nicht verstanden und nur seine eigene Suppe gekocht und war dann sauer, als der Mandant das nicht gut fand.
Wenn ein Immobilien-Makler eine Beleidigung an den Kunden ausspricht geht er seiner Courtage verlustig.
Ähnliche Rechtsurteile wären sehr hilfreich, aber danke für die bisherigen Antworten, haben schon sehr weitergeholfen. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.02.09, 19:14 Titel: |
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@izz:
Ob ich das unbedingt als Beleidigung auffassen würde - ich weiß es wirklich nicht. Dem dürfte sicherlich einiges vorausgegangen sein, was wir hier noch nicht erfahren haben. Also kann man es nur anhand des Einzelfalls beurteilen, was in einem Forum grundsätzlich nicht möglich ist. Ich empfehle daher einen Rechtsanwalt, der auf anwaltliches Berufsrecht spezialisiert ist. Oder man wartet ab, ob der Rechtsanwalt sein Honorar gerichtlich verfolgt. Dann muß man allerdings mit dem Prozeß(kosten)risiko rechnen.
@Causten:
Ziemlich vorlaut für jemanden, der gerade drei Tage "dabei" ist. Und außerdem nicht im Ansatz weiterführend. Wenn Sie zu einem Thema nichts beitragen können, dann sollten Sie es einfach lassen. Im übrigen ist es nicht üblich, daß sich jemand, der Sie (meiner Meinung nach im übrigen zu Recht) negativ bewertet, zu seiner Bewertung hier im Forum äußert.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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izz Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.02.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.02.09, 20:43 Titel: |
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Ein großes Lob an dieses Forum, wußte nicht, daß es soetwas gibt!
Mancher geht hier anscheinend sehr locker mit Beleidigungen um.
Der Herr Jesus sagt jedoch: "Wer mit seinem Bruder zürnt, ist des Gerichts schuldig; wer aber zu seinem Bruder sagt: Du Nichtsnutz!, der ist des Hohen Rats schuldig; wer aber sagt: Du Narr! der ist des höllischen Feuers schuldig." Bergpredigt
Wenn in einer Gesellschaft Beleidigungen straflos bleiben, ist es nicht gut.
Natürlich vergibt der Mandant seinem ehem. Anwalt in diesem Fall  |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.02.09, 21:00 Titel: |
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Zitat: | Mancher geht hier anscheinend sehr locker mit Beleidigungen um. | Sagen wir mal so: Wenn man ständig mit Beleidigungen zu tun hat, beschränkt man sich auf das Wesentliche, um eine funktionsfähige Rechtspflege aufrecht zu erhalten.
Zitat: | Der Herr Jesus sagt jedoch: "Wer mit seinem Bruder zürnt, ist des Gerichts schuldig; wer aber zu seinem Bruder sagt: Du Nichtsnutz!, der ist des Hohen Rats schuldig; wer aber sagt: Du Narr! der ist des höllischen Feuers schuldig." Bergpredigt | Nun sind moralische Wertungen einmal etwas grundsätzlich anderes als strafrechtliche Würdigungen. Außerdem ist es doch wesentlich beruhigender, wenn Sie wissen, Ihr Ex-Anwalt wird im Höllenfeuer schmoren, als zu wissen, daß er eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zahlen muß oder seinen Honoraranspruch verliert.
Zitat: | Wenn in einer Gesellschaft Beleidigungen straflos bleiben, ist es nicht gut. |
Strafen darf nur der Staat, und das ist gut so. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, gegen Ihren Anwalt Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 01.02.09, 21:25 Titel: |
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Wie war das noch mit dem "ersten Stein" ?
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Anton Reiser FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.11.2006 Beiträge: 359 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 02.02.09, 19:36 Titel: |
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Hallo izz,
die Bergpredigt scheint Ihren Fall schon gekannt zu haben, jedenfalls führt Sie weiter aus:
Zitat: | "Vertrage dich mit deinem Gegner sogleich, solange du noch mit ihm auf dem Weg bist, damit dich der Gegner nicht dem Richter überantworte und der Richter dem Gerichtsdiener und du ins Gefängnis geworfen werdest. (26) Wahrlich, ich sage dir: Du wirst nicht von dort herauskommen, bis du auch den letzten Pfennig bezahlt hast.“ |
In diesem Sinne
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 04.02.09, 23:10 Titel: |
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Das wird 1. nicht als Beleidigung durchgehen,
und 2. lässt eine Beleidigung einen begründeten Anspruch zwischen zwei Parteien nicht entfallen.
Das gilt übrigens auch für Immobilienmakler.
Ausnahmen gibts allenfalls in Extremfällen und unter zusätzlichen besonderen Umständen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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