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Der Mieter legt ein Mietkautionskonto (Sparbuch) auf seinen Namen an und zahlt die Kaution ein. Anschließend übergibt er den ersten Kontoauszug an den Vermieter, dieser akzeptiert dies als Mietsicherheit, da eine Auszahlung nur unter Vorlage aller Kontoauszüge möglich ist.
Bereits zwei Monate vor Ablauf der Mietzeit beantrag der Mieter eine Sparcard und hebt alles Geld von dem Konto ab. Beim Auszug werden keine Mängel festgestellt, jedoch behauptet der Vermieter das Abheben des Geldes sei unrechtmäßig und er überlege sich rechtliche Schritte.
Hat der Mieter strafrechtlich etwas zu befürchten?
Schadensersatz muss der Mieter wohl nicht leisten - wenn die Wohnung ok ist, ist dem VM ja kein Schaden entstanden. Und der VM wird ihm auch kaum wegen vertragswidrigem Verhalten den Mietvertrag kündigen, weil der Mieter ja schon ausgezogen ist.
Ob sonst noch was passieren könnte, weiss ich allerdings nicht. Der Vermieter müsste auf jeden Fall erstmal klagen - und die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer.
Vielleicht würde ja schon eine nette Entschuldigung des Mieters (so ganz okay war die Aktion ja nicht) die Wogen glätten?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 22:41 Titel:
Sagen wir mal so: Der Mieter hat letztlich das Sparguthaben zugunsten des Vermieters verpfändet (das geht auch durch einen mündlichen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, ohne daß die Bank etwas davon weiß). Sodann hat er durch das Abheben des Guthabens das Pfandrecht des Vermieters vereitelt. Hierin könnte ggf. eine Unterschlagung oder sogar eine Veruntreuung gesehen werden.
Zitat:
Beim Auszug werden keine Mängel festgestellt,
Das ist egal. Die Kaution dient nicht nur der Sicherung des Anspruchs auf Übergabe einer mangelfreien Mietsache, sondern auch der Sicherung beispielsweise später noch entstehender Ansprüche des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hat mithin, bis das Mietverhältnis vollständig abgewickelt ist, ein Recht darauf, einen angemessenen Teil der Kaution zur Sicherung etwaiger Ansprüche zurückzuhalten.
Zitat:
jedoch behauptet der Vermieter das Abheben des Geldes sei unrechtmäßig und er überlege sich rechtliche Schritte.
Richtig. Der Vermieter könnte meiner Ansicht nach z. B. auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch auf Überlassung einer angemessenen Sicherheit bis zur endgültigen Abwicklung des Mietverhältnisses verlangen.
Zitat:
Hat der Mieter strafrechtlich etwas zu befürchten?
Ja, siehe oben. Besonders klug hat sich der Mieter nicht angestellt.
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