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3 Monate vor Auszug, Schimmel entdeckt

 
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SusChris
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:41    Titel: 3 Monate vor Auszug, Schimmel entdeckt Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben in unserer Wohnung Anfang diesen Jahres in zwei SZ-Ecken kleine Schimmel Flecken entdeckt und dies umgehend dem Vermieter mittgeteilt. Nach 2 Wochen hatten wir dazu noch keine Antwort bekommen und darauf hin haben wir fristgerecht zum 30.04.09 den Mietvertrag gekündigt.
Nun haben wir letzte Woche an der Wand (Außenwand) hinter unserem Kleiderschrank ebenfalls Schimmel entdeckt. Dieser hat sich bereit auf das Schrankinnere ausgebreitet und stinkt fürchterlich. Der Schimmel an dieser Wand ist auch schon schwarz.
Am nächsten Tag informierten wir den Vermieter, der sich daraufhin das Ganze anschaute und sofort zu der Überzeugung kam , wir hätten falsch gelüftet.

Jetzt möchten wir natürlich so schnell wie möglich ausziehen. Die neue Wohnung wäre ab 15.03. bezugsfertig.

Müssen wir in diesem Fall die Kündigungsfrist einhalten und somit bis 30.04 Miete bezahlen?
Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank!
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Causten
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das der Vermitter sagt man hätte falsch gelüftet, ist ein altes Lied und sagen die zu 99% immer.

Ich hatte das Problem auch schon und eine frist gesetzt und bis dahin meine Miete eigenständig gesenkt um 100Euro.

Der VM sagte er klagt es ein, aber bis heute 2 Jahre danach hat er es nicht, da ich den Schimmel auf Foto habe und denke er ist dafür verantwortlich, aber sie wollen ja ausziehen, da hab ich keine Ahnung wie das dann läuft.



Hab es nicht gelesen, aber können sie ja mal tun ---> http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietvertrag_aid_57701.html
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:32    Titel: Re: 3 Monate vor Auszug, Schimmel entdeckt Antworten mit Zitat

Versuchen wir doch mal eine Antwort auf die Frage und beachten dabei unsere Forenregeln...

SusChris hat folgendes geschrieben::
Kündigungsfrist einhalten und somit bis 30.04 Miete bezahlen?
Ja.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einhaltung der Kündigungsfrist und Zahlung der Miete beinhaltet aber nicht die Verpflichtung auch in der Wohnung zu wohnen. Sprich der Mieter kann auch wesentlich eher ausziehen.

Hier könnte in der Tat falsches Lüftungsverhalten vorliegen. Vorallen wenn hinter dem Schrank an der Aussenwand etwas passiert. Vermutlich wurde auch kein ausreichender Abstand zwischen Schrank und Wand gelassen. Naja, wie dem auch sei, darüber lässt sich hervorragend streiten.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das eben Schimmel vorhanden ist wird unschwer zu beweisen sein. Der Vermieter muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Strider: Haben sie das neue Modell oder wie konnten Sie dieses Gutachten so aus der Ferne erstellen? Winken
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ktown: Ich glaube nicht, daß er so ein neues Modell hat. Ich glaube eher, Strider versucht es mit dem bei vielen, die denken lassen, verschüttetem "gesunden Menschenverstand". Dafür spricht:
Strider hat folgendes geschrieben::
könnte

Strider hat folgendes geschrieben::
Vermutlich

Strider hat folgendes geschrieben::
wie dem auch sei

Ok, gesunder Menschenverstand kann auch täuschen. Deswegen wohl die vorsichtigen Distanzierungen. Auf den Arm nehmen

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein gesunder Menschenverstand tendiert eher du dem Standpunkt, dass bei vielen Mietobjekten die Schadensursache in der Bausubstanz liegt......ist aber nur mein Menschenverstand... Lachen Winken
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