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Verfasst am: 30.01.09, 18:21 Titel: ware bekommen ohne bestellt zu haben
Wenn man etwas zugesandt bekommt, ohne bestellt zu haben (ware plus Rechnung) und man die Firma angeschrieben hat (E-Mail mit Lesebestätigung) mit Hinweis auf § 241a des BGB (Unbestellte Leistungen) mit gestellter Frist, die Ware abzuholen.
Wird in der Mahnung auf das zugrundeliegende Geschäft Bezug genommen?
Grds. begründet, wie schon in 241a ausgeführt, eine unbestellte Leistung keinen Anspruch gegen den Empfänger. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Ist in dem Schreiben für den Empfänger erkennbar, dass der Verkäufer in der Annahme einer irrigen Bestellung geliefert hat? War die Sendung nicht für sie bestimmt?
Unter diesen Voraussetzungen kann der Verkäufer möglicherweise gesetzliche Ansprüche geltend machen (Herausgabeanspruch!), siehe §241a II BGB. Dann müsste der Empfänger zwar nicht zahlen (kein Kaufvertrag), aber auf Verlangen die Ware herausgeben.
Damit kein Mißverständnis aufkommt: Der Empfänger ist nicht dazu verpflichtet, die Sache auf seine Kosten zurück zu schicken. Dafür ist der Unternehmer selbst zuständig.. _________________ Geist ist Geil!
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