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ware bekommen ohne bestellt zu haben

 
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PeterMo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:21    Titel: ware bekommen ohne bestellt zu haben Antworten mit Zitat

Wenn man etwas zugesandt bekommt, ohne bestellt zu haben (ware plus Rechnung) und man die Firma angeschrieben hat (E-Mail mit Lesebestätigung) mit Hinweis auf § 241a des BGB (Unbestellte Leistungen) mit gestellter Frist, die Ware abzuholen.

Nun bekommt man eine Mahnung !

Soll man darauf reagieren ?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnung bezgl. was?

Kaufpreiszahlung?

Wird in der Mahnung auf das zugrundeliegende Geschäft Bezug genommen?

Grds. begründet, wie schon in 241a ausgeführt, eine unbestellte Leistung keinen Anspruch gegen den Empfänger.
_________________
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ratio legis
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ist in dem Schreiben für den Empfänger erkennbar, dass der Verkäufer in der Annahme einer irrigen Bestellung geliefert hat? War die Sendung nicht für sie bestimmt?

Unter diesen Voraussetzungen kann der Verkäufer möglicherweise gesetzliche Ansprüche geltend machen (Herausgabeanspruch!), siehe §241a II BGB. Dann müsste der Empfänger zwar nicht zahlen (kein Kaufvertrag), aber auf Verlangen die Ware herausgeben.

MfG
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Damit kein Mißverständnis aufkommt: Der Empfänger ist nicht dazu verpflichtet, die Sache auf seine Kosten zurück zu schicken. Dafür ist der Unternehmer selbst zuständig..
_________________
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