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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 18:03 Titel: befristeter Arbeitsvertrag |
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Herr A hat ein befr Arbeitsverhältniss für Beschäftigungsverbot und Elternzeit zum 01.08.2006.Ein Datum wan die Elternzeit zu Ende ist wurde im AV nicht festgehalten. Nur das das AV 1.Tag vor Dienstantritt von Frau B endet.Sowie die Kündigung aus besonderem Grund vorbehalten ist. Frau B bekam während der Elternzeit ein 2 Kind welches am 17.11.08 geboren wurde. Herr A bekam ein Änderungsvertrag wo festgehalten wurde für die 2. Elternzeit weiterbeschäftigt und bis zum 28.02.2010.Aber Arbeitsverhältniss endet wen sie kündigt oder wen sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt. Herr A unterschrieb den Änderungsvertrag nicht. Er bekamm per 31.12.08 die Kündigung. Ist dies Rechtens? Da im 1 AV nur Elternzeit stand und keine Befristung(wie lange Elternzeit geht) festgelegt wurde. Da sie sich ja weiterhin in Elternzeit befindet. Und sie ihren Dienst nicht angetretten hat. Danke. |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 02.02.09, 18:14 Titel: Re: befristeter Arbeitsvertrag |
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Kobald hat folgendes geschrieben:: | . Er bekamm per 31.12.08 die Kündigung. Ist dies Rechtens? . |
Ob rechtens oder nicht ist leider völlig unerheblich, da die Frist ( 3 Wochen) für eine Klage vor dem Arbeitsgericht bereits verstrichen ist. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 19:22 Titel: |
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Also es wurde KLage eingereicht. Wie stehhen die Chancen?? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 02.02.09, 19:39 Titel: |
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War im Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart?
Wie gross ist die Firma?
Weiviele vergleichbare Stellen gibt es?
Fällt die Stelle weg?
Werden noch mehr Leute entlassen?
MfG
Matthias |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 20:03 Titel: |
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zu 1; Wortlaut AV. Das AV kann unabhängig vom Befristungsgrund von beiden Vertragsparteien 14 Tage zum Monatsende gekündigt werden. Kündigung aus besonderen Grund ist vorbehalten.
zu 2; so 500
zu 3, also bei uns sind viele als Gruppenleiter, Betreuer eingestellt
zu 4, weiß nicht ob die wegfällt eigentlich nicht, da ja Leute betreut werden müssen(gegebenfalls machen dies 1€ bzw ABM jetzt)
zu5, nein es werden nicht mehr entlassen |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 02.02.09, 20:28 Titel: |
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Wenn keine Stellen abgebaut werden, dann müsste der AG schon genau erklären wieso er kündigen will. Das geht nicht einfach so. Ich denke der AG hat da ein Problem.
MfG
Matthias |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 20:38 Titel: |
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Also geht man davon aus das diese Kündigung nicht rechtens ist oder? Weil ja auch kein Datum im 1AV stand wan die Elternzeit beendet ist, und da sie ja während der Elternzeit ein 2 kind bekommen hat müßte doch der AV weiterlaufen?. Sonst hätte man doch sagen müssen im 1AV nur für die 1 Elternzeit und ein Datum bis...... Liege ich den da falsch?? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 02.02.09, 21:12 Titel: |
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Der Vertrag läuft wenn er nicht gekündigt wird bis der Befristungsgrund erreicht ist.
MfG
Matthias |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 21:27 Titel: |
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Matthias der Vertrag wurde ja gekündigt, also ist die Kündigung nicht rechtens? Da der Befristungsgrund noch nicht erreicht ist. Aber wan ist er den erreicht.?? Da ja im 1AV kein Datum stand, also wan die Elternzeit zu ende ist. Nur Elternzeit. Schwierig oder? Da würde ja die Kündigung nicht stimmen, woher soll der AN wissen wan die Elternzeit erfüllt ist |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 02.02.09, 21:41 Titel: |
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die Befristung wäre noch weiter gelaufen.
Die Kündigung ist zu betrachten wie jede andere Kündigung gegenüber einem unbefristeten Mitarbeiter.
Der AG kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen. In allen Fällen muss er die Gründe genau darlegen in einem Prozess.
Wie der Prozess ausgeht dazu darf man hier keine Einschätzung abgeben, sonst bekommt man einen auf die Finger wegen Rechtsberatung deshalb bleibe ich bewusst wage
MfG
Matthias |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 02.02.09, 21:54 Titel: |
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Aha Matthias dies konnte ich nicht wissen. Möchte nicht das du auf die Finger bekommst  |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 04.02.09, 16:51 Titel: |
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Angenommen der AV würde weiterlaufen. Die Frau würde kündigen. Sie kommt nicht mehr auf Arbeit. Weil im AV steht : AVerhältniss endet bei Dienstantritt,und kann unabhängig vom Befristungsgrund gekündigt werden. Kündigung aus gesonderten Grund ist vorbehalten.Wie soll man das verstehen?Angenommen sie trittt den Dienst nicht an kann der AG dan kündigen? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.02.09, 18:55 Titel: |
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Das kommt ein bisschen darauf an was wortwörtlich genau vereinbart ist.
Wenn da z.b. steht: "Das AV endet mit dem Ende der Elternzeit von Frau X oder wenn das Arbeitsverhältnis von Frau X mit unserer Firma beendet ist,"
Dann endet dein AV halt mit den genannten Bedingungen. Der AG muss dich davon unterrichten und nach 14 Tagen bist du raus aus der Firma. Das ist aber keine Kündigung sondern ein Ablauf wg. Entfallens des Befristungsgrundes.
MfG
Matthias |
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Kobald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 45
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Verfasst am: 04.02.09, 19:14 Titel: |
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Hallo,
nein dies steht da leider nicht. Nur das AV endet 1 Tag vor Dienstantritt von Frau....
Dies ist alles was da steht. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.02.09, 20:04 Titel: |
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Man könnte das u.U. so sehen, dass wenn die Frau kündigt, kann man sie ja nicht mehr in der Elternzeit vertreten und der Befristungsgrund ist damit entfallen, also Vertrag endet.
Evtl. hat der AG auch einen Bock geschossen mit seiner Formulierung, das würde letztlich ein Richter entscheiden.
MFG
Matthias |
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