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Unterhalt und Arbeit

 
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Sehbär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 15:01    Titel: Unterhalt und Arbeit Antworten mit Zitat

Beide trennen sich nach ca. 30 Jahren.

Er gute Position, mittlerweile aber Erwerbsunfähig berentet, hat jedoch eine sehr gute Rente.

Sie zuletzt halbtags beschäftigt, gibt Stelle auf um in eine andere Stadt zu ziehen.

Trennung 2005.
Unterhaltsforderung von Ihr 2006, 2007 und Anfang 2008. Jedesmal zurückgewiesen.

Ende 2008 Klage.

Frage: Sind Ansprüche rückwirkend verwirkt, weil nicht rechtzeitig geklagt?

Weiterhin hat Sie nur ca. 4,5 Bewerbungen mtl. geschrieben. Ist es richtig, dass sie sich somit nicht ausreichend um eine neue Stelle beworben hat?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus der Schilderung wird leider für mich nicht deutlich
- ob ein Unterhaltstitel besteht
- wann die Frau die Beschäftigung aufgegeben hat
- von wem die Unterhaltsansprüche zurückgewiesen wurden und
- für welchen Zeitraum (rückwirkend?) Unterhalt gefordert wird.

Zur Frage: im Prinzip Ja. Winken

Was gibt denn die Klagebegründung bzgl. des geltend gemachten Anspruches her?
_________________
chatterhand
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:32    Titel: Re: Unterhalt und Arbeit Antworten mit Zitat

Sehbär hat folgendes geschrieben::
Frage: Sind Ansprüche rückwirkend verwirkt, weil nicht rechtzeitig geklagt?

Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit einer Unterhaltsklage liegende Zeit kann nachehelicher Unterhalt nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, das der Unterhaltsverpflichtete sich der Unterhaltszahlung absichtlich entzogen hat (§ 1585b Abs. 3 BGB).
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Sehbär
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten!

zur Nachfrage von chatterhand:

- es besteht kein Titel,
- die Beschäftigung wurde zwei Monate nach der Trennung - also 2005 - aufgegeben,
- die Unterhaltsansprüche wurden vom Anwalt des Mannes zurückgewiesen,
- zunächst wird rückwirkend Unterhalt für ca. 1 Jahr gefordert.

Frage auch, sind ca. 4,5 Bewerbungen im Monat ausreichend um nachzuweisen, dass man sich um Arbeit bemüht hat?
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