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Treppenhausreinigung in Nebenkostenabrechnung
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 01.02.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann keinen unsinn darstellen, wenn der Mieter diesen Verteilerschlüssel mit Abrechnung anerkannt hat.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die ursprüngliche Aussage war aber die, dass jeder 'ordentliche' Vermieter - nach eigenem Gusto - so handeln würde. Das ist aber mit Sicherheit doch Unsinn, weil ein ordentlicher Vermieter sich an die Regeln hält, sonst ist er keiner.

Dass dort, wo kein Kläger auch kein Richter ist, versteht sich von selbst.
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Questor
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BeitragVerfasst am: 01.02.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns im Haus gibt es Mieter, die machen ihre Treppe selbst, und alle, die innerhalb der letzten 2 oder 3 Jahre eingezogen sind, müssen das bezahlen und da wird es durch eine Firma gemacht. Und diese Mietparteien zaheln 10€ pro Monat für die Treppenhausreinigung extra. Und da ist es völlig gleich, wie groß deren Wohnungen sind.
Und dieses Geld könnte ja gar nicht auf die Quadratmeter umgerechnet werden, weil die Mieter nicht anteilig bezahlen, sondern für "1x Treppemachen.
Andererseits wird dieses Geld nicht unter "Hausreinigung" in der Nebenkostenabrechnung geführt, weil dann ja alles auseinander gerechnet werden müsste, für die, die zahlen und für die, die selbst die Treppe machen.
Gehen Sie auf einschlägige Seiten, wo Unternehmen Treppenhausreinigung anbieten, die bieten nicht nach Quadratmeterzahl an, sondern nach Wohneinheiten 2-,4-, 6-, 8- oder 10-Parteienhaus heißt es da. Auf Wunsch gern ein Link.

(Ich setze ihn hier nur nicht ein, weil das vielleicht Werbung wäre weiß ich nicht)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Alles so miteinander vereinbart ist, dann ist ja Alles gut. Winken
Wenn es das aber nicht ist, dann ist das rechtswidrig. Weinen

Aber wie die Firma jetzt gegenüber dem Vermieter abrechnet, kann nun für gar nichts ein Argument sein. Auch der Gärtner rechnet nicht nach Wohnfläche ab. Die Müllabfuhr auch nicht. Trotzdem hat der Vermieter das zu tun, - wenn er ein 'ordentlicher' ist. Cool

- Wir brauchen uns auch nicht echauffieren. Wir alle wissen, dass es dem Vermieter nun mal nicht frei steht, darüber zu entscheiden, wie er abrechnen will. Dafür gibt es Regeln und nach denen wurde gefragt.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
. Weinen
Ich schenke Ihnen einfach mal Recht, sonst bekommen Sie mir hier noch einen Herzinfarkt....... Kopf-Streichel-Smilie auch wenn das alles so nicht stimmt Mr. Green

Übrigens: die ursprüngliche Frage war:

TinaM hat folgendes geschrieben::
Ist es OK, wenn ein Vermieter die Treppenhausreinigung durch die Anzahl der Wohnungen teilt?
Und ich habe das bejaht.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, nee. Ihre Antwort war: "Dat mut". - Und das war falsch. Sehr glücklich Bestenfalls darf dat, - wenn sich alle einig sind. Lachen Und diese Antwort kam von Strider.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Volker13 hat folgendes geschrieben::

... Ein ordentlicher Vermieter wird jedoch die Kosten der Treppenhausreinigung nach den Wohneinheiten berechnen.


Sorry, aber das ist einfach Unsinn
Ein ordentlicher Vermieter wird Betriebskosten nicht nach Wohneinheiten umlegen sondern nach dem für den jeweiligen Einzelfall zutreffenden Umlageschlüssel.
Das ist nun mal - der Hinweis scheint auch wenn es lästig ist doch immer wieder erforderlich zu sein - genau der vereinbarte Umlageschlüssel oder, wenn es keine keine Vereinbarung gibt, der Umlageschlüssel, der sich aus dem Gesetz (§ 556a Abs. 1 BGB) ergibt. Wohneinheiten oder vielleicht auch Personenzahl kommt im Gesetz nicht vor. Bleibt man bei der Treppenhausreinigung, kann es ohne abweichende Vereinbarung nach § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB nur Wohnfläche als Umlageschlüssel geben. Ein verbrauchsabhängiger Umlageschlüssel nach Satz 2 scheidet aus.

Wer dies missachtet wird schnell feststellen, dass der benachteiligte Mieter Einwände gegen eine Abrechnung vorbringen wird.

Sorry, aber du hast unrecht.
Wird wie im Falle wie von Questor geschrieben die Leistung der Firma nach Verursacherprinzip abgerechnet, darf der Vermieter auch nach Verursacherprinzip (hier Wohneinheit) mit den Mietern abrechnen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist hahnebüchener Unsinn. Und es entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
Wenn die Verursachung tatsächlich festgestellt würde, dann wäre eine Abrechnung danach auch möglich. Nur, wie ermittelt man denn die die Menge an Schmutz, die jeder Mieter verursacht? Und seit wann entspricht eine Abrechnung nach Wohneinheiten dem Verursacherprinzip? Wo gibt es auch nur eine Reinigungsfirma, die danach abrechnet? - Und wo redet Questor davon? Wie wäre es mit einer Quelle für diesen Unfug?
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 17:01    Titel: Der Ton macht die Musik Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Das ist hahnebüchener Unsinn. Und es entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
Wenn die Verursachung tatsächlich festgestellt würde, dann wäre eine Abrechnung danach auch möglich. Nur, wie ermittelt man denn die die Menge an Schmutz, die jeder Mieter verursacht? Und seit wann entspricht eine Abrechnung nach Wohneinheiten dem Verursacherprinzip? Wo gibt es auch nur eine Reinigungsfirma, die danach abrechnet? - Und wo redet Questor davon? Wie wäre es mit einer Quelle für diesen Unfug?

Wenn man keine Ahnung hat, kommt einem etwas bisweilen als hahnebüchener Unsinn vor. Einfach genauer lesen und dann in einem angemessenen Ton anworten.
Questor schrieb weiter oben, dass die Firma nach Wohneinheiten abrechnet und nicht nach Schmutz.
Die Rechtsgrundlage dafür, dass diesen Verteilerschlüssel an deine Mieter umsetzen kannst, kennst du vielleicht bei den Kabelfernsehkosten. Werden die Kabelkosten vom Leistungserbringer gesamt für das Objekt abgerechnet und ist nichts im Mietvertrag vereinbart werden diese Kosten nach Quadratmeter verteilt. Werden die Kabelkosten nach Wohnheiten abgerechnet, darf ich als Vermieter sie genauso auf die Mieter umlegen. Wieso sollte es bei einer Reinigungsfirma dann anders sein ?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das bleibt hahnebüchener Unfug und wird sogar noch mehr. Mit den Augen rollen
questor schrieb oben von einer Abrechnung nach Wohneinheiten. Richtig. Nun ist eine solche Abrechnung alles Andere, als eine Abrechnung 'nach Verursachung' oder auch bloß nach dem 'Verursacher-"Prinzip' (dazu müsste man eben den Schmutz messen, wiegen oder zählen).
Eine Abrechnung nach Wohneinheiten wäre aber einzig und allein dann möglich, wenn dies vereinbart würde.

Wie die Reinigungsfirma ihre Kosten berechnet oder wie dies irgendeine Kabelsalatfirma macht, ist für den Umlageschlüssel völlig - aber sowas von völlig - irrelevant und die Behauptung, der Vermieter dürfe dann auch die Nebenkostenabrechnung danach berechnen ist schlichter Quatsch.

Die Rechtsgrundlage kenne ich nicht von irgendwelchen Kabelkosten, sondern aus dem Gesetzbuch - in das man bekanntlich am besten mal einen Blick wirft, um die Rechtslage zu klären: Der § 556a BGB regelt die Sache abschließend und eindeutig.

Vielleicht solltest DU den mal genauer lesen. Winken
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist manchmal richtig nett hier.
Der Fragesteller bedankt sich für die Antworten, es folgt auf alle Kommentare keine weiteren Erklärungen des Fragestellers und schon wird nach Paragraph was weiß ich die Diskussion abgesegnet. Mit den Augen rollen

Warum wurde nicht mal nachgefragt, was im ganzen zur Treppenhausreinigung im Mietvertrag steht.
War die Treppenhausreinigung laut Vertrag auf den Mieter abgelegt oder hatte von vornherein der Mieter nichts damit zutun, außer zu zahlen.

Warum wurde nicht mal nachgefragt, warum evtl der Vermieter eine Änderung durchgeführt hat und die Treppenhausreinigung durch eine Firma durchführen lässt ?

All das geht nicht aus der Fragestellung hervor.

Allein wenn schon eine Mietpartei seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre, sodass der Vermieter eine Firma beauftragt und dies über die Nebenkosten abrechnet, wäre schon ein großer Fehler und würde die ganze Frage in ein anderes Licht rücken.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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