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werdende Mutter geht in Beziehung fremd

 
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:53    Titel: werdende Mutter geht in Beziehung fremd Antworten mit Zitat

Hallo,

was kann man in einer Beziehung (eheähnlich) machen, gegen eine werdende Mutter die fremdgeht.
Der Typ mit dem Die Mutter fremdgeht ist auch bekannt.

Kann und sollte man was unternehmen oder sollte man bis nach der Entbindung warten?
Wie sollte man sich bezüglich der Vaterschaft verhalten, wenn man in diesem Punkt mitlerweile auch verunsichert ist?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
was kann man in einer Beziehung (eheähnlich) machen, gegen eine werdende Mutter die fremdgeht.
Der Typ mit dem Die Mutter fremdgeht ist auch bekannt.

außer trennen m.E nix Weinen
Zitat:

Wie sollte man sich bezüglich der Vaterschaft verhalten, wenn man in diesem Punkt mitlerweile auch verunsichert ist?

Vaterschaft nicht anerkennen, Test verlangen.

Gruß roni
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Typ mit dem Die Mutter fremdgeht ist auch bekannt.


Also ist es objektiv gesehen bekanntgehen und nicht fremdgehen?

SCNR Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Der Typ mit dem Die Mutter fremdgeht ist auch bekannt.


Also ist es objektiv gesehen bekanntgehen und nicht fremdgehen?

SCNR Winken


lustig ist das nicht Geschockt
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen Verlegen Verlegen

SORRY Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nächstesmal in Afghanistan oder ähnlich eine Beziehung eingehen, denn dort kann man sowas steinigen o.ä. lassen
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat es hier bereits treffend gesagt.

Ronnys Aussage war sicher ein Ausrutscher, den er auch selbst schon zugestanden hat.

Über die Aussage von Sheik könnte man jetzt sowohl als auch philosophieren. Allerdings würde dies zu keinem Ergebnis für den TE führen.
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also bekanntgehen ist es nicht, es ist niemand aus dem Bekanntenkreis des "Vaters". Es ist wohl eine Internetbekanntschaft.
Aber die Zeichen mehren sich. Bahntickets, Liebesbriefe, Gedichte, geheime Chats, Telefonte.

Bisher hat der Vater es nach dem Prinzip: "Das ganze ist mehr als die Summe seiner Teile" durchlebt. Je nach Blickwinkel macht es das aber noch schlimmer.

Hat der Vater, wenn er denn der Vater ist eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da die Eltern bisher nicht verheiratet sind und aufgrund des Sachverhaltes wohl eher nicht heiraten werden, müssen für eine (Mit-)Sorgeberechtigung des Vaters zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

1. wirksame Anerkennung / Feststellung der Vaterschaft, (§§ 1592 ff BGB)

2. gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern.(§§ 1626a ff BGB)

Sowohl für die Anerkennung als auch für die freiwillige Sorgeerklärung bedarf es einer positiven Mitwirkung der Mutter. Ohne deren Mitwirkung muß die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Problematisch wird die fehlende Klageefugnis des Vaters, er kann allenfalls eine andere Vaterschaftsanerkennung anfechten, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft bedarf es nicht der Zustimmung der Mutter. Das Familiengericht kann auch im Falle der Kindeswohlgefährdung dem Vater das Sorgerecht erteilen . Einfach dürfte es gegen den Willen der Mutter nicht werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen.
Das ändert aber nichts am Besuchsrecht für den Vater.

Gruß roni
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hallo

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen.
Das ändert aber nichts am Besuchsrecht für den Vater.

Gruß roni


Hi roni,

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist zunächst die Alleinsorge die Regel, gemeinsame Sorge muß zwingend konsensual erklärt werden.

Henge fragte ja danach

Zitat:
Hat der Vater, wenn er denn der Vater ist eine Chance das Sorgerecht für das Kind zu bekommen?


und dafür war meine Erklärung gedacht.

Es ging nicht um das Besuchsrecht bei Alleinsorge der Mutter.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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