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Verfasst am: 02.02.09, 22:40 Titel: Rückgaberecht bei privatkauf
Hallo,
Was für Rückgabemöglichkeiten bei Privatkauf hat der Käufer ?
Nehmen wir folgende Situation an:
Käufer (in folgendenen nur noch K.) sieht in einer Internetauktion, dass der Verkäufer (im folgenden V.) eines Kfz auch dazugehörige Alufelgen in der Auktion anbietet. Auf Anfrage des K. beim V. gibt der V. seine Handynummer und möchte alles weitere am Telefon besprechen. K. ruft an und informiert sich über die angebotenen Felgen.
Auf mehrfache Nachfrage versichert der V., dass die Felgen ein Lochkreis von 5x100 haben und sich in einem Top Zustand befinden. Im Hinblick darauf vereinbaren beide einen Preis
Nun fährt K. um die Felgen zu kaufen. Aufgrund der Entfernung kommt er est bei Dunkelheit an und kann die Felgen nur in einer spärlich beleuchtetetn Garage besichtigen.
Hierbei machen sie einen guten Eindruck, mit ein paar Krazern, die in dem Licht nicht weiter schlimm aussehen.
K. kauft die Felgen und nimmt sie mit.
Daheim am nächsten Tag guckt er sich die Ware ein weiteres mal genauer an und muss festellen, dass sie:
1. einen anderen Lochkreis haben, als vom V. am Telefon mehrfach angegeben
2. sie teilweise stärker beschädigt sind, als bei der Besichtigung ersichtlich
Nun biete der K. dem V. an die Felgen gegen Rückgabe des Kaufpreises auf Kosten des K. zurückzusenden.
V. beruft sich nun auf den Kauf von privat zu privat und das es dabei kein Rückgaberecht gibt, obwohl im von Anfang an klar gewesen sein muss, dass er falsche Angaben gemacht hat.
Wie wäre hier die Rechtslage ? Hat der K. ein Rückgaberecht ?
Grundsätzlich kann K "nur" Nacherfüllung verlagen, die vertragsgemäße, (richtiger Lochkreis) mangelfreie Lieferungen der Sache.
Erst bei fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherfüllung, kann der Käufer zurücktreten, dies gilt grundsätzlich auch für Kaufverträge von "privat zu privat". _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Da es sich aber hier um eine Stückschuld handelt und der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung nach 275 I BGB verweigern kann, hat der Käufer ausnahmsweise das Recht auf einen sofortigen Rücktritt (326 V, 323 I, V 2). _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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