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F und M haben zwei Kinder. F reicht in X die Scheidung ein. Weiter wird über Sorgerecht, ABR etc. gestritten. Anscheinend nicht im Verbund (?). Es kommt zu einem Versöhnungsversuch, F wird erneut schwanger. F zieht nunmehr in die Stadt Y, bekommt das Kind und möchte für dieses Kind das alleinige Sorgerecht. Alle anderen Verfahren laufen weiter in Stadt X.
Welches Familiengericht ist zuständig? Das in der Stadt X oder das in der Stadt Y?
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