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[war: Mängelhaftung, Rücktritt und Einschicken von Geräten?]
Kunde A kauft eine neue Spielkonsole in einem Markt für elektronische Konsumergeräte. Nach wenigen Wochen Gebrauch zeigt das Gerät vorschnellen Verschleiß: es liest (originale) Spiele-DVDs nicht mehr.
#1 Kunde A geht zum Laden. Angestellter behauptet, das Gerät müsse eingeschickt werden. Dies wird mit Originalverpackung getan. Gerät kommt zurück - ohne Verpackung! "Service hätte keinen Fehler feststellen können."
#2 Kunde A stellt zu Haus fest, dass das Gerät noch den selben Mangel hat. Geht wieder zum Laden. Dort wird das Gerät von einem Verkäufer getestet. Der Fehler wird festgestellt und das Gerät sofort Ausgetauscht.
#3 Nach einigen Wochen Gebrauch zeigt dieses Gerät den selben Fehler. Gerät wird wieder eingeschickt. Zurück bekommt Kunde A offensichtlich ein gebrauchtes, wieder aufbereitetes Gerät.
#4 Nach etwa 3 Monaten zeigt dieses Gerät ein weiteres mal den selben Mangel. Der Kunde A will nun vom Kauf zurücktreten, da es bereits drei erfolglose Nachbesserungsversuche gab.
Das Gerät wird nun als "repariert" dem Kunden A wieder angeboten. Sein Wunsch nach Rücktritt vom Kauf wird regelrecht ignoriert. Dann auf Nachfrage (vorerst) verweigert, Kunde A wird als 'nicht einsichtig' abgetan. Die eingeschaltete Service Firma hätte dem Verkäufer keine Gutschrift gegeben und somit sei Rücktritt nicht möglich.
Der Markt fungiere nur als Vermittler zwischen dem Kunden und Hersteller. Der Verkäufer versucht den Mangelhaftungsfall als Garantie-Leistung des Herstellers abzuwenden. Das das Gerät im Laden ausgetauscht wurde sei 'reine Kulanz' gewesen.
Wie sollte der verunsicherte Kunde A jetzt vorgehen/argumentieren, um vom Kauf zurücktreten zu können?
Das wird in Betracht gezogen. Ebenso wie Kontaktieren der Verbraucherzentrale, wenn der Kunde so geschult verunsichert wird.
Welche Richtigkeit hat eine Aussage, wie, "der Verkäufer fungiere nur als Vermittler zwischen dem Kunden und Hersteller"?
So wie ich das verstehe schließt der Kunde mit dem Kauf an der Kasse einen Kaufvertrag mit dem Geschäft vor Ort ab und nicht mit den Herstellern der Marken, die der Kunde auf's Band legt o_0;
Welche Richtigkeit hat eine Aussage, wie, "der Verkäufer fungiere nur als Vermittler zwischen dem Kunden und Hersteller"?
Dies trifft auf eine Herstellergarantie zu.
Bezogen auf den Kaufvertrag wäre zwar eine solche Konstellation möglich; es müssten aber Anhaltspunkte für diese Annahme bestehen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Dies trifft auf eine Herstellergarantie zu.
Bezogen auf den Kaufvertrag wäre zwar eine solche Konstellation möglich; es müssten aber Anhaltspunkte für diese Annahme bestehen.
Ah, ich glaube ich verstehe nun, warauf der Angestellte dort bei der Reklamation abzielt. Wie ich schon erwähnte, die Versuchen das als Garantiefall abzuhandeln (vermutlich um ihren Schaden/Aufwand zu begrenzen). Die machten ja immer einen "Reparaturauftrag/Vertrag" mit dem Kunden. Danke für den Hinweis. Der Kunde wurde nämlich nie gefragt, ob er auf Garantie, oder Mangelhaftung zurückgreifen möchte.
Eine Aussage, wie "der Austausch im Laden sei auf Kulanz", wäre dann nach meinem Verständnis inkorrekt, weil in diesem Falle ein Austausch nach der gesetzlichen Mangelhaftung stattfand.
Während die "Reparaturen" sich auf die Garantie des Herstellers bezogen. Von der es bis dato nur eine gab, da die Erste mit "Kein Fehler nachvollziehbar" nicht als "Fehlschlag" zählt.
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