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Hallo,
angenommen eine Privatperson kauft beim Händler ein Auto.
Händler soll auch die Zulassung inkl. Wunschkennzeichen erledigen.
Händler macht Zulassung, aber OHNE Wunschkennzeichen (hätte 10 EUR mehr gekostet).
Eine nachträgliche Ummeldung kostet aber knapp 80 EUR.
Händler stellt eine Rechnung auf der das KFZ sowie Zulassung berechnet werden.
Auf rechnung steht nicht die Position 'Zulassung mit Wunschkennzeichen' sondern nur 'Zulassung', es waren aber 2 Zeugen beim Verkaufsgespräch die bestätigen, dass es abgemacht war.
Kann der Käufer die Kosten für die Zulassung verweigern bzw. vom Rechnungsbetrag Kosten für Ummeldung abziehen? Händler verweigert eine Nacherfüllung und Entgegenkommen.
1. War das Wunschkennzeichen überhaupt verfügbar?
2. Da der Käufer sicherlich eine Kopie des Bestellauftrages zuvor bekommen hat, wieso fällt ihm und seinen zwei Zeugen die "fehlende oder falsche" Auftragsbezeichnung" erst lange nach Unterschrift auf?
3. War es denn im Sinne der Käufers, das eine Zulassung nur unter der Auflage "Wunschkennzeichen" stattzufinden habe?
4. Wollte der Käufer ggf. in Kauf nehmen das nicht zugelassene KFZ auf Monate oder Jahre hin in der Garage zu parken, bis das Wunschkennzeichen verfügbar wäre?
5. Falls WKZ belegt: Warum hat sich der Käufer denn nicht vorab ein verfügbares Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen, wenn es ihm denn so überaus wichtig war?
1. War das Wunschkennzeichen überhaupt verfügbar?
> Ja!
2. Da der Käufer sicherlich eine Kopie des Bestellauftrages zuvor bekommen hat, wieso fällt ihm und seinen zwei Zeugen die "fehlende oder falsche" Auftragsbezeichnung" erst lange nach Unterschrift auf?
> Nein. Erst nach mehrmaliger Aufforderung wurde eine Rechnung ausgestellt. Auf Kaufvertrag ist nur ein Gesamtpreis ausgewiesen.
3. War es denn im Sinne der Käufers, das eine Zulassung nur unter der Auflage "Wunschkennzeichen" stattzufinden habe?
4. Wollte der Käufer ggf. in Kauf nehmen das nicht zugelassene KFZ auf Monate oder Jahre hin in der Garage zu parken, bis das Wunschkennzeichen verfügbar wäre?
>Nein. Aber wenn man eins bekommen kann, warum soll man es nicht nehmen?
5. Falls WKZ belegt: Warum hat sich der Käufer denn nicht vorab ein verfügbares Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen, wenn es ihm denn so überaus wichtig war?
> Ist reserviert worden. Sogar auf Namen des Autohändlers - nur hat er es dann einfach nicht genommen (wollte vielleicht noch die 10 EUR dafür sparen). Die Reservierungsbestätigung liegt mir vor.
Ist reserviert worden. Sogar auf Namen des Autohändlers - nur hat er es dann einfach nicht genommen (wollte vielleicht noch die 10 EUR dafür sparen). Die Reservierungsbestätigung liegt mir vor.
Das untermauert die Zeugenaussagen! Wie kann man seinen Kunden nur derart vor den Kopf stoßen?
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