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Autokauf: Nacherfüllung bzw. Rechnungsabzug für Zulassung

 
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xXx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:02    Titel: Autokauf: Nacherfüllung bzw. Rechnungsabzug für Zulassung Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen eine Privatperson kauft beim Händler ein Auto.
Händler soll auch die Zulassung inkl. Wunschkennzeichen erledigen.
Händler macht Zulassung, aber OHNE Wunschkennzeichen (hätte 10 EUR mehr gekostet).
Eine nachträgliche Ummeldung kostet aber knapp 80 EUR.
Händler stellt eine Rechnung auf der das KFZ sowie Zulassung berechnet werden.
Auf rechnung steht nicht die Position 'Zulassung mit Wunschkennzeichen' sondern nur 'Zulassung', es waren aber 2 Zeugen beim Verkaufsgespräch die bestätigen, dass es abgemacht war.
Kann der Käufer die Kosten für die Zulassung verweigern bzw. vom Rechnungsbetrag Kosten für Ummeldung abziehen? Händler verweigert eine Nacherfüllung und Entgegenkommen.
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann der Käufer nachweisen, dass eine Zulassung mit Wunschkennzeichen vereinbart wurde...

Zitat:
Händler verweigert eine Nacherfüllung und Entgegenkommen.
Mit welcher Begründung, wenn der Käufer doch Zeugen hat?

Grüße
KurzDa
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

1. War das Wunschkennzeichen überhaupt verfügbar?

2. Da der Käufer sicherlich eine Kopie des Bestellauftrages zuvor bekommen hat, wieso fällt ihm und seinen zwei Zeugen die "fehlende oder falsche" Auftragsbezeichnung" erst lange nach Unterschrift auf?

3. War es denn im Sinne der Käufers, das eine Zulassung nur unter der Auflage "Wunschkennzeichen" stattzufinden habe?

4. Wollte der Käufer ggf. in Kauf nehmen das nicht zugelassene KFZ auf Monate oder Jahre hin in der Garage zu parken, bis das Wunschkennzeichen verfügbar wäre?

5. Falls WKZ belegt: Warum hat sich der Käufer denn nicht vorab ein verfügbares Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen, wenn es ihm denn so überaus wichtig war?
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xXx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
1. War das Wunschkennzeichen überhaupt verfügbar?
> Ja!

2. Da der Käufer sicherlich eine Kopie des Bestellauftrages zuvor bekommen hat, wieso fällt ihm und seinen zwei Zeugen die "fehlende oder falsche" Auftragsbezeichnung" erst lange nach Unterschrift auf?
> Nein. Erst nach mehrmaliger Aufforderung wurde eine Rechnung ausgestellt. Auf Kaufvertrag ist nur ein Gesamtpreis ausgewiesen.

3. War es denn im Sinne der Käufers, das eine Zulassung nur unter der Auflage "Wunschkennzeichen" stattzufinden habe?

4. Wollte der Käufer ggf. in Kauf nehmen das nicht zugelassene KFZ auf Monate oder Jahre hin in der Garage zu parken, bis das Wunschkennzeichen verfügbar wäre?
>Nein. Aber wenn man eins bekommen kann, warum soll man es nicht nehmen?

5. Falls WKZ belegt: Warum hat sich der Käufer denn nicht vorab ein verfügbares Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen, wenn es ihm denn so überaus wichtig war?
> Ist reserviert worden. Sogar auf Namen des Autohändlers - nur hat er es dann einfach nicht genommen (wollte vielleicht noch die 10 EUR dafür sparen). Die Reservierungsbestätigung liegt mir vor.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist reserviert worden. Sogar auf Namen des Autohändlers - nur hat er es dann einfach nicht genommen (wollte vielleicht noch die 10 EUR dafür sparen). Die Reservierungsbestätigung liegt mir vor.


Das untermauert die Zeugenaussagen! Wie kann man seinen Kunden nur derart vor den Kopf stoßen?
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