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Anonsten vielleicht beim zuständigen Veterinäramt nachfragen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ja, bitte fragen sie auf jeden Fall nach Z.B. Gemeindeverwaltung. Bei uns( Hessen) ist dies erlaubt bis zur Grösse einer Katze,alles andere muss zur Tierkörperbeseitigung oder Tierbestattung. Ein Bekannter vergrub seinen geliebten Schäferhund mit Genehmigung des Eigentümers auf einem Grundstück. Dem Nachbarn 30m weiter hat es nicht gefallen. Nach 14Tagen Streitereien musste er ihn wieder ausgraben und Facherecht entsorgen. Das wünsch ich niemandem.
Ich empfehle eine Tiefe von 1m- 1,20 m, vorallem wenn der Boden arbeitet. Sonst stinkt es im Sommer oder der Boden arbeitet die Gebeine wieder hoch. Haben mal als Kinder einen toten Fuchs gefunden und den beerdigt. Leider zu flach. Mein Pa hatte damals das halbverweste Tier wieder ausgebuttelt und es dann in 1,20m tiefe erneut verbuttelt.
Und ordentlich Kalk drüber streuen. Dann vergeht der Körper besser. Muss man aber nicht.
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