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Verfasst am: 01.02.09, 13:50 Titel: Wie / Wo ist die Arbeit vom Jugendamt geregelt?
Ein Jugendamt uns seine MA hat ja eine starke Gewlt und muss sicher ebenso wie andere Behörden entsprechende Dienstvorschriften und Regeln einhalten.
Wo sind diese beschrieben und zwar für folgende Fragen
1.) Wie werden die Angaben eines/er Antragsteller/in auf Richtigkeit überprüft?
Beispiel a eine Mutter gibt an in einem Formular und auf Befragung Sie habe das alleinige Sorgerecht.
Muss zu den betroffenen kindern keine Gebrutsurkunde und/oder das Scheidungsurteil verlangt werden?
2.) Muss unbedingt Vater und Mutter des Kindes ermittelt werden?
Beispiel b) ein vater gibt an er wisse nicht wo die Mutter lebt, die sein nach der geburt verschwunden und hat sich nie mehr gemeldet.
Das Kind lebe beim Vater und den Großeltern.
Durch Vorlage der Gebrutsurkunde sind doch Namen von Mutter und Vater bekannt durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder POLAS wäre doch ein Aufenthalt u.U. ausfindig zu machen.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 02.02.09, 23:03 Titel:
zu 1.): Welche Nachweise das Jugendamt verlangen muss oder darf, hängt davon ab, was beantragt wird.
zu 2.): Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Sie ist in aller Regel bekannt. Ist sie nicht bekannt, z.B. bei einem Findelkind, muss sie nicht unbedingt ermittelt werden. Auch der Aufenthalt der Mutter eines Kindes muss nicht unbedingt ermittelt werden. Das wird in manchen Fällen auch nicht möglich sein, z.B. wenn die Mutter im Ausland lebt. Welche Schritte das Jugendamt unternehmen muss oder darf, hängt von dem jeweiligen Verfahren ab.
Generell sind die Aufgaben und Befugnisse des Jugendamts im wesentlichen im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) und daneben in einigen anderen Gesetzen, z.B. dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt.
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