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Ich hätte mal einige Fragen zu Thema Gewährleistung.
Zu meiner Person, ich bin Selbständiger Kleinunternehmer nach bürgerlichem Recht.
Zu meiner Hauptfrage:
ich habe für einen Kunden 3 Radiallüfter bestellt, geliefert wurden mit beschädigter Verpackung der [Transportdienst] 2 Lüfter. Nach genauem hinsehen der Lieferung war der zweite gelieferte Lüfter beschädigt, ein Bruch an dem Gehäuse. Ich habe dann die beiden Lüfter reklamiert, der gefehlt hatte und den beschädigten. Den dritten hatte ich angemerkt, dass dieser auch vermutlich nicht funktionierte, aber infolge Zeitmangel nicht geprüft wurde.
Die Reklamation wurde kulant bearbeitet und ich erhielt nach etwas Zeit 2 neue Lüfter.
Ich bin zu meinem Kunden gefahren und habe dann alle drei Lüfter verbaut, dabei festgestellt, dass der erste Lüfter aus der beschädigten Sendung ohne Funktion war. Der Kunde liegt ~120km von mir Entfernt und dies bedeutete für mich eine weitere Anfahrt. Mein Kunde hatte einen verbindlichen Kostenvoranschlag und er muss sicherlich für die von anderen vertretbaren Fehlern Aufkommen. Der defekte Lüfter wurde mir ersetzt, aber den zusätzlichen Zeitaufwand 1 Mehrarbeitsstunde und zweite Fahrkosten und soll an mir hängen bleiben.
Wer hat hier die unnötigen Zusatzkosten zu tragen. Vielen Dank im voraus
Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt bearbeitet von opa friedel am 04.02.09, 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Und nun zur Kür: Wurde der vermutlich defekte dritte Lüfter an den Hersteller zur Prüfung zurück geschickt?
Wenn nein würde ich sagen, daß dann hier die Fahrlässigkeit des Einbauers möglicherweise irgendwelche Ansprüche aus der Gewährleistung heraus überwiegen. _________________ Geist ist Geil!
Also handelt es sich um 3 nagelneue Lüfter, die allesamt mit der ersten Lieferung nichts mehr zu tun haben? Hab ich das richtig verstanden? _________________ Geist ist Geil!
also zwei wurden vor dem ersten einsatz ausgetauscht und der dritte wurde beim zulieferer auf verdacht angemahnt
aber erst nach der feststellung beim kunden tatsächlich als defekt reklamiert und dann separat zurückgesendet und nach funktionsprüfung beim zulieferer ausgetauscht worden.
Dann würde ich sagen, daß der Einbauer selbst schuld ist, wenn er ein vermutlich defektes Teil einbaut und auf den Mehrkosten sitzen bleibt (wenn überhaupt ein Anspruch bestünde) _________________ Geist ist Geil!
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