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Anwaltliche Vollmacht via email rechtsgültig?

 
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:02    Titel: Anwaltliche Vollmacht via email rechtsgültig? Antworten mit Zitat

Ich habe einer Kanzlei eine Vollmacht unterschrieben, diese eingescannt und via email zugesendet. Ist die Vollmacht damit rechtsgültig, oder ist das Originaldokument mit Originalunterschrift per Post nötig. Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Muß man denn bei solch wichtigen Dokumenten an den 55ct Briefporto sparen?
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging gar nicht ums sparen. es ging darum, dass die Vollmacht schnell zum Anwalt gelangt, damit dieser sofort loslegen kann.
Mir wäre es sehr lieb, wenn diese Vollmacht nicht gültig wäre.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Serendipity hat folgendes geschrieben::
es ging darum, dass die Vollmacht schnell zum Anwalt gelangt, damit dieser sofort loslegen kann.


Dann per FAX und Brief folgt!


Zitat:
Mir wäre es sehr lieb, wenn diese Vollmacht nicht gültig wäre.


Das verstehe jetzt wer will!

Sie sind doch bestimmt nicht so dreist und erwarten von uns eine Anleitung wie sie ihren Anwalt tralala können?


Zuletzt bearbeitet von Bingo02 am 04.02.09, 19:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Da diese Anwälte mich schlecht bis gar nicht beraten, würde ich gerne die Kanzlei wechseln, ohne eine horrende Rechnung fürs Nichtstun der ersten Kanzlei bezahlen zu müssen.
Darum wüsste ich gerne, ob meine Vollmacht vielleicht gar nicht rechtsgültig ist.
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht in keinem Fall darum den Anwalt zu be******en, ich möchte nur endlich einen Anwalt, der mich korrekt berät. Ich habe diesen Anwalt übrigens bereits mit 1700,00 € bezahlt und er hat bisher dafür noch nicht einmal einen Brief verfasst.
Da gestatte ich mir doch zu sagen, es wäre sehr fair, wenn Sie mir dabei helfen würden, dass ich nicht be****en werde.
Das ist alles.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, mehrere Anfragen, aber die gleiche Geschichte! Sie wollen sich also um den Eigenanteil drücken, aber ihre RV darf zahlen?
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sowohl die RV als auch ich haben bereits bezahlt.

Zuletzt bearbeitet von Serendipity am 04.02.09, 20:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht eher darum, dass eine Menge Geld von der Kanzlei eingestrichen wurde. Aber keinerlei Leistung erbracht wird.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, gut, nun sind ja alle Infos da, die postings haben sich auch zeitlich überschnitten, dann gleich zwei threads! Haben sie die Kanzlei denn schriftlich und nachweisbar aufgefordert besagten Brief richtig (in ihrem Sinne) zu verfassen?
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, mehrfach.
Man hat sich heute bei mir dafür entschuldigt, dass ich falsch beraten wurde und man sich bedauerlicherweise geirrt hätte.
Hätte ich mich gegen dieses Schreiben nicht gewehrt, welches von falschen Tarifverträgen ausging, sich auf nicht anwendbare Gesetze bezog und anwendbare aber ausser acht gelassen hat, wäre das Schreiben jetzt rausgegangen und hätte einen enormen Schaden verursacht. Es geht immerhin um einen Streitwert im hohen 5-stelligen Bereich.
Es ist doch sehr bedenklich, wenn ich der Kanzlei mitteilen muss, welche Gesetze und Tarifverträge anzuwenden sind.

Womit ich aber keine Antwort auf die Frage erhalten hätte, ob die Vollmacht rechtsgültig ist.
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Serendipity
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank
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