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Verfasst am: 05.02.09, 09:09 Titel: zus. Nebenkosten, nicht genannt im Mietvertrag, erlaubt?
Hallo zusammen,
Siggi Sorglos wohnt zur Miete.
Natürlich zahlt er auch Nebenkosten, diese sind, so ist es Siggis Meinung, auf die Positionen begrenzt, die im Mietvertrag extra genannt sind.
Ansprüche ohne Benennung im Mietvertrag sind Sache des Vermieters und somit über die Miete abgegolten.
Hierzu gibt es wohl auch einen Paragraphen, kennt den zufällig jemand?
Beispiel: Ungezieferbekämpfung.
Hierfür seien im letzten Jahr insgesamt 1.000,- € ausgegeben worden.
Laut Mietvertrag aber steht die Ungezieferbekämpfung nicht als Nebenkostenposition drin.
Es ist nur Hausmeister und Gartenarbeit vorgegeben, diese Punkte sind aber schon in der NK- Abrechnung abgerechnet.
Die Vermietergesellschaft Raff, Gier & Partner allerdings akzeptiert Siggis Einspruch nicht und ist der Ansicht, dass die angefallenen Kosten Teil der Nebenkosten sind, auch wenn diese nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.
Die Kosten der Ungezieferbekämpfung gelten nur dann als Nebenkosten wenn sie der Vorbeugung dienen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Zuletzt bearbeitet von pcwilli am 05.02.09, 10:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Interessant wäre natürlich: Was steht denn nun genau zu den Nebenkosten im Vertrag? - Sooo 'explizit' müssen die da nämlich gar nicht drinstehen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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