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1. Frage: wie ist das mit den fristlosen Kündigungen, wenn eine z.B. am 6. eines Monats ausgesprochen wird, wann muss der Mieter dann ausziehen?
2. Frage: ein Mieter zahlt bei einer Miete von 300,- EUR (inkl. NK) für 2 Monate je 6,63 EUR weniger ohne Begründung und im 3. Monat keine Miete. Rechtfertigt dies schon die fristlose Kündigung?
1. Frage: wie ist das mit den fristlosen Kündigungen, wenn eine z.B. am 6. eines Monats ausgesprochen wird, wann muss der Mieter dann ausziehen?
Fristlos bedeutet nichts anderes als ohne Frist, nämlich sofort. Das Mietverhältnis ist mit dem Zugang einer wirksamen fristlosen Kündigung beendet. Da aber niemand innerhalb von Minuten eine Wohnung räumen kann, wird dem Mieter regelmäßig eine Räumungsfrist von 1-2 Wochen zugestanden werden müssen.
Zitat:
2. Frage: ein Mieter zahlt bei einer Miete von 300,- EUR (inkl. NK) für 2 Monate je 6,63 EUR weniger ohne Begründung und im 3. Monat keine Miete. Rechtfertigt dies schon die fristlose Kündigung?
Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3.a) BGB i.V.m. § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, wenn ein Zahlungsverzug für 2 aufeinanderfolgende Monate die Miete für einen Monat übersteigt. Diese Voraussetzung liegt im Beispiel vor. Allerdings könnte eine fristlose Kündigung wegen der Geringfügigkeit des übersteigenden Betrag rechtsmissbräuchlich sein. Im Streitfall wird die Entscheidung darüber von der "Tagesform" des zuständigen Gerichts abhängen.
Zu beachten ist allerdings, dass ein einmal bestehender Kündigungsgrund erst durch vollständige Befriedigung des Vermieters entfällt.
D.h. bei unterstellter Zulässigkeit der Kündigung, dass der Vermieter auch dann noch fristlos kündigen kann, wenn der Mieter den Zahlungsverzug zwischenzeitlich durch Zahlung von 6,63 € auf einen Betrag gedrückt hat, der für 2 aufeinanderfolgende Termine eine Miete nicht mehr übersteigt. Die Kündigung würde durch eine Zahlung erst dann unzulässig, wenn der Mieter den Gesamtrückstand ausgeglichen hat.
2. Frage: ein Mieter zahlt bei einer Miete von 300,- EUR (inkl. NK) für 2 Monate je 6,63 EUR weniger ohne Begründung und im 3. Monat keine Miete. Rechtfertigt dies schon die fristlose Kündigung?
Nach meinem Wissen, NEIN
RM hat folgendes geschrieben::
Diese Voraussetzung liegt im Beispiel vor. Allerdings könnte eine fristlose Kündigung wegen der Geringfügigkeit des übersteigenden Betrag rechtsmissbräuchlich sein.
Wenn 2 mal die Miete um 6,63 €, also in zwei Monaten die Miete um 13,26 € gekürzt wurde und einmal die Gesamtmiete von 300€ eingehalten wurde ist für mich nicht die Voraussetzung einer Mietschuld von zwei vollen Monatsmieten gegeben.
Dafür fehlen noch 286,74 €
Also würde eine fristlose Kündigung wegen nicht gezahlter Miete nicht wirksam sein.
Gruß
pcwilli[/quote] _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Ich hatte im Dezember in einem Thread erzählt, dass ich einen Mieter fristlos gekündigt hatte, weil er, wie es im Gesetz steht "an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand" war und habe hier auch Protest geerntet.
Als ich mich dann kurz vor Weihnachten vom Rechtsanwalt beraten ließ, hat er mir aber Recht gegeben.
Allerdings denke ich auch, wie RM sagt, dass knapp 7 EUR als Überschreitung der 1 Miete so wenig ist, dass es vor Gericht wacklig werden kann. _________________ Gruß
Jutta
Ja, daher geht der VM eher auf Nummer sicher wenn er wartet bis 2 Monatsmieten voll sind. Ist allerdings ne teure Nummer für den VM länger zu warten.
Ich bedanke mich bei allen die mir sehr hilfreich ihre Tips gegeben haben.
Ich denke ich werde auf Nummer sicher gehen und noch den anderen Monat abwarten müssen.
Ganz ganz vielen Dank für das rege Interesse und die vielen Antworten!!!
Dennoch würde ich den Mieter schon einmal anschreiben und auf den Mietrückstand aufmerksam machen _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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