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Verfasst am: 04.02.09, 21:09 Titel: Dübellöcher mal etwas größer
wenn aufgrund baumängeln im sturzbereich des fensters mehrere versuche notwendig waren, düpel/schrauben für vorhänge zu montieren, da sie kein "futter" fanden aufgrund vieler hohlräume und mangels sich lösender dübel kleine wandbrocken und tapete sich gelöst haben....
ich bei auszug nun alles angeglichen und dübellöcher zugepackt habe und mit der damaligen orginalfarbe (restetopf) von früher (einzug vor 3,5 jahren) übergepinselt habe und es nun doch eine klare abtrennung zum restton der tapete zeigt
ich in dem raum nur geschlafen und meinen pc hatte, nicht geraucht habe,
direkt vor einzug die wohnung saniert wurde und sich nach einzug an vielen stellen sich die tapetennähte leicht gelöst haben
die vermietungsfirma einen malerbetrieb beauftragt hat, die größten sachen wieder zuzukleben und überzupinseln und diese stellen genauso zu sehen sind,
würdet ihr die rechtslage so auslegen, daß ich den raum komplett streichen muß?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 05.02.09, 13:22 Titel:
Bitte beachten sie, dass hier eine individuelle Rechtsberatung verboten ist.
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Schönheitsreparaturklauseln, welche lediglich auf Starren Fristen beruhen, ohne Bezug zu nehmen auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung, sind vom BGH für unwirksam erklärt worden. Ob dieser Fall hier vorliegt kann nur bei Begutachtung des ganzen Textes bewertet werden. Und was "ordnungsgemäß" bedeutet ist wohl Ansichtssache.
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