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Vermieter verschönert Klingel- und Briefkastenschilder
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Vielleicht hat er die alten Schilder auch angebracht?

@Biber: Auch wenn der Mieter das neue Schild bezahlt haben sollte, hat er immer noch nicht an den Dingern rumzuschrauben. Aber vielleicht hätte er einen Herausgabeanspruch. Geschockt
Was ich aber vor Allem nicht sehe, ist ein Recht auf bestimmte Gestaltungswünsche. Cool

Stimmt die Gestaltung kann der Vermieter bestimmen. Aber die Information die auf dem Schild ersichtlich sein soll, hat nichts mit Gestaltung zutun. Dieses Entscheidungsrecht kann dem Mieter nicht entzogen werden.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt das?
- Vergessen wir nicht: Da steht nur der Name drauf. Nichts Anderes. Der Kläger in dem genannten Urteil konnte zumindest noch irgendwie etwas Plausibles anführen, warum er überhaupt nicht auf dem Schild stehen wollte. Ich bezweifle aber, dass diesem Mieter für die Frage, ob der Vorname nun ausgeschrieben oder abgekürzt sein soll, ähnliche gute Argumente einfallen. - Das ist nämlich doch nur eine Geschmacksfrage.
Aber wenn schon mal jemand wegen so einer bekloppten Frage vor Gericht gezogen ist, würde ich schon gern wissen, wie das ausging.
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thomys
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Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bei allein wohnenden Frauen ist es sinnvoll, nicht den Vornamen mit anzugeben.
Gibt genug Verrückte.

Viele Grüße

Thomas
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ich gelten lassen. Sehr glücklich
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Ich denke noch ist es eine freie Entscheidung des Mieters ob er am Briefkasten oder an der Klingel was stehen haben will oder nicht.
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung das auf dem Briefkästen und Klingeln was drauf stehen muß?


Ich möchte diesen Gedanken noch einmal aufgreifen, auf den bisher nicht eingegangen wurde.

Eigentlich will ja der Vermieter etwas vom Mieter und nicht umgekehrt.

Also: Gibt es einen Anspruch des Vermieters, dass der Mieter dulden muss, dass der Name (Zuname oder Vor- und Zuname) des Mieters am Briefkasten und/oder Klingelschild angebracht wird? Insbesondere, wenn es keine vertragliche Regelung gibt?

Gefunden habe ich zu der Frage "Angabe des Vornames" ein Uteil des LAG Schleswig-Holstein zu der Frage, "ob die Weisung der Beklagten gegenüber der Klägerin, ihren Vornamen im dienstlichen Verkehr anzugeben, rechtmäßig ist." (Urteil vom 23.01.08 - 3 Sa 305/07 ).

Die Frage wurde hier bejaht auf Grund des Weisungsrechts des Arbeitgebers.

M.E. kann dieses Urteil bzgl. des beim Vermieter fehlenden Weisungsrechts nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

Allerdings ergibt sich aus dem Urteil auch, dass "der Vorname einer Person nach allgemeinem Rechtsempfinden keiner besonderen Geheimhaltung bedarf. Der Vorname dient ebenso wie der Nachname der Individualisierung. Er gilt nicht gemeinhin als eine besondere intime Eigenschaft einer Person oder als Ge-heimnis (vergl. LAG Köln vom 25.08.1998 – 13 TaBV 17/98 – zitiert nach JURIS Rz. 46)."

Was allerdings nun wieder mit dem Weisungsrecht abgewogen wurde.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 06.02.09, 09:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Schild wieder austauschen und gut ist, kostet 5 Minuten Zeit. Wozu die Aufregung.

Es mag ja sein, dass ein Mieter das Recht auf ein Namensschild an der Tür hat. Aber ich bezweifle energisch, dass ihm das das Recht gibt, einfach an fremder Leute Schilder rumzufummeln. Diese Türschilder gehören immer noch dem Vermieter; auch wenn da sein Name draufsteht

Prima. Lassen wir halt die Schilder des VM, wo sie sind und setzen unser eigenes darüber. Diebstahl scheidet damit aus. Bei uns sind die "Schilder" übrigens aus Klebefolie, wie man sie auch selbermachen kann. Kein Wertgegenstand, wo sich ein VM aufregen würde oder der Begriff Diebstahl überhaupt Sinn macht. Meinem Vermieter fiel ein, mich alleine auf dem Namensschild zu verewigen, statt Familie XXX oder nur den Nachnamen. Da meine Frau auch gerne Post und Besuch bekommt hab ich das Schild ausgetauscht. Passt optisch zum Rest, Erscheinungsbild ist also gewahrt und dem VM geht es um nichts anderes. Ich meine, man kann es ja auch übertreiben und wegen sowas schriftlich nachfragen und Prozesse führen. Wenn man natürlich als Mieter gleich einen Wutausbruch bekommt und den Vermieter damit konfrontiert...
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage das jetzt nur ungern, aber hat man schonmal daran gedacht dem Vermieter in normalem Ton die Sache vorzutragen? Wenn da bei einem anstatt Moni Müller M. Müller steht, dürfte dem das doch relativ egal sein, solange die grundsätzliche Optik die gleiche is. Und wenn der Mieter gerne eine andere Optik hätte, dann hätte ich gerne seine Probleme. Cool

lg
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke auch, dass die ganze Sache eher albern ist.

- Aber wenn man das Ding weiter denkt, dann kann der Vermieter dem Mieter doch reichlich Ärger bereiten und auch entsprechende Kosten, wenn er hier einfach eine Anzeige wegen Sachbeschädigung losläßt und die Drei Euro Fünzig für die Beseitigung des Klebeschildes durch eine, äh, Fachkraft einklagt.

@Redfox:
Zitat:
Also: Gibt es einen Anspruch des Vermieters, dass der Mieter dulden muss, dass der Name (Zuname oder Vor- und Zuname) des Mieters am Briefkasten und/oder Klingelschild angebracht wird? Insbesondere, wenn es keine vertragliche Regelung gibt?

Un drei Ecken gedacht. Der Vermieter wird auf seine Schilder so lange draufschreiben können, was er will, wie es keinen Anspruch eines Anderen gibt, da mitzubestimmen. 'Duldung' kommt ja erst dann ins Spiel, wenn in den Verfügungsbereich des Mieters eingegriffen wird.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
'Duldung' kommt ja erst dann ins Spiel, wenn in den Verfügungsbereich des Mieters eingegriffen wird.


In den wird m.E. eingegriffen, weil über die Bekanntgabe seines Namens verfügt wird.

Siehe dazu as allgemeine Persönlichkeitsrecht --> http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht das auch in dem genannten LAG-Urteil thematisiert wurde.

Dann ergäbe sich ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog.
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