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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.02.09, 13:58 Titel: Re: vertrag mieter nachmieter vermieter
Unter Beachtung unserer Forenregeln ganz allgemein:
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
ich übergebe meine wohnungin den nächsten Tagen an meinen nachmieter.
Ich halte die Wohnungsübergabe von Vor- an Nach- ohne Einschaltung des Vermieters immer für ausgesprochen mutig.
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
sie hat zum 1.4! einen Vertrag.
meiner geht bis zum 1.5!
Das geht nicht - zumindest nicht, wenn es sich um die selbe Wohnung handelt.
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Mündlich haben wir geregelt, sie zum 1.3 bei mir einzieht und ich früher raus komme.
Man könnte also darüber nachdenken, ob der gegenwärtigen Mieter dann Vermieter ist. Abgesehen davon: wenn die Übergabe in den nächsten Tagen erfolgt, was passiert bis zum 01.03. mit der Wohnung?
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
gibt es einen Vertrag zum download, der rechte und pflichten fest hält?
Möglich.
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
Auf was muss ich achten?
Die Beantwortung dieser Frage dürfte ausgesprochen umfangreich und komplex sein, daß wir hier tatsächlich in den Bereich unerlaubter Rechtsberatung kämen.
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
muss der VM mit unterschreiben, oder nur mieter / nachmieter?
Das kommt darauf an, wer mit wem eine Vertrag abschließt und wie der aussieht (der Vertrag, nicht der / die Abschließenden).
Wieso der ganze Zirkus? Warum wird nicht der Vertrag des gegenwärtigen Mieters im gegenseitigen Einverständnis zum Datum X beendet und der VM schließt zu diesem Datum plus einen Tag einen Vertrag mit dem zukünftigen Mieter? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
sie hat zum 1.4! einen Vertrag.
meiner geht bis zum 1.5!
Da macht sich entweder der vermieter des Betruges schuldig, was ich hier nicht unterstellen will, oder einger von Ihnen beiden hat seinen Vertrag missinterpretiert oder was immer. Eine Wohnung einen Monat lang doppelt vermieten ist nicht.
Was sie mit ihrer Nachmieterin vereinbaren, bleibt ihnen überlassen, da braucht es keinen Formulardownload, da können sie alles schreiben, was sie wollen. Aber sie können nicht per Vertrag mit der Nachmieterin über das Eigentum dritter verfügen, sprich das des Vermieters. Und wenn sie z.B. mit der nachmieterin vereinbaren, daß die die nötigen Reparaturen übernimmt, muß der Vermieter das noch lange nicht akzeptieren, daß sie das beim Auszug so lassen.
Zitat:
Mündlich haben wir geregelt, sie zum 1.3 bei mir einzieht und ich früher raus komme.
Formal wäre das eine Untervermietung. Aber ein reiner Untermietvertrag deckt ihre Belange wohl eher nicht ab.
Allem Anschein nach ist hier doch wohl eine Vereinbarung zwischen ALLEN Beteiligten gelaufern, das Mietverhältnis des einen Mieters ein bis zwei Monate früher zu beenden, damit der Andere einen Monat früher einziehen kann. Was soll daran 'Betrug' sein? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.02.09, 15:05 Titel:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Allem Anschein nach ist hier doch wohl eine Vereinbarung zwischen ALLEN Beteiligten gelaufern, das Mietverhältnis des einen Mieters zwei Monate früher zu beenden, damit der Andere einen Monat früher einziehen kann.
Für diese Behauptung kann ich im Beitrag des TE keinen Beleg finden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Mündlich haben wir geregelt, sie zum 1.3 bei mir einzieht und ich früher raus komme.
vom VM ist alles ok, wenn wir uns einigen.
Das mag ja vielleicht als Beweis nicht reichen, aber zumindest ist meine Interpretation des Geschehens wahrscheinlicher als der behauptete 'Betrug' des Vermieters, - der auch dann keiner wäre, wenn kein Auflösungsvertrag beabsichtigt war. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wenn ab 1.4. der neue Vertrag mit der Nachmieterin läuft brauch der jetzige Mieter ab 1.4. keine Miete mehr zahlen.
Sollte die Nachmieterin schon ab den 1.3. schon einziehen nutzt Sie die Wohnung und müsste ab dem 1.3. auch die Miete zahlen.
Will Sie dies nicht würde ich die Wohnung auch erst zum 1.4. übergeben.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.02.09, 19:49 Titel:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Das mag ja vielleicht als Beweis nicht reichen, aber zumindest ist meine Interpretation des Geschehens wahrscheinlicher als der behauptete 'Betrug' des Vermieters, - der auch dann keiner wäre, wenn kein Auflösungsvertrag beabsichtigt war.
Von Betrug habe ich nicht gesprochen. Fakt ist: nach Aussage des TE gibt es zwei Verträge, die sich um einen Monat überschneiden. Aus der Aussage
thorsten1896 hat folgendes geschrieben::
vom VM ist alles ok, wenn wir uns einigen.
auf
Karsten hat folgendes geschrieben::
Allem Anschein nach ist hier doch wohl eine Vereinbarung zwischen ALLEN Beteiligten gelaufern, das Mietverhältnis des einen Mieters zwei Monate früher zu beenden, damit der Andere einen Monat früher einziehen kann.
zu schließen, halte ich doch für sehr gewagt. Wenn es bei der ganzen Abwicklung keine Probleme gibt, ist das allerdings relativ egal. Aber eben nur dann. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Vom Betrug habe ich gesprochen, allerdings auch darauf hingewiesen, daß ich das nicht unterstellen will, sondern ein Missverständnis für wahrscheinlich halte, also bitte vorsicht mit den Vorwürfen.
Um mich Bibers Meinung mal anzuschließen: Wenn alles glatt läuft, ist das alles kein Problem. Ex Mieter zahlt im letzten Monat keine Miete, Neumeiter zahlt, alle sind glücklich.
Schwierig wird es, wenn der Ex mieter nicht ausziehen will - Vertrag läuft ja noch und der Neumieter aber rein will - er hat ja schon einen Vertrag. Oder wenn der Vermieter dann doch die Miete vom Exmieter haben will, weil Neumieter keine gezahlt hat, schließlich läuft der Vertrag mit dem Ex Mieter noch. Alles in allem ist das unsauber, entweder man macht einen Auflösungsvertrag zum 1.4. oder Man vermietet die Wohnung erst zum 1.5. neu. Wenn zum 1.5. neu vermietet, hindert das Ex und Nachmieter ja nicht daran, daß mit Zustimmung des VM schon mal ein Schlüssel an den Nachmieter geht und der im rechtlichen Status eines Untermieters da wohnt, mündlicher Vertrag, Miete bar auf die Hand.
Und wenn das Streit geben sollte und das ganze landet vor Gericht, dann hat der Vermieter ein wie auch immer zu benennendes Problem, wenn er die Wohnung im April offenbar 2fach vermietet hat.
Vom Betrug habe ich gesprochen, allerdings auch darauf hingewiesen, dass ich das nicht unterstellen will, sondern ein Missverständnis für wahrscheinlich halte, also bitte Vorsicht mit den Vorwürfen.
Es ist mir wurscht, wer hier was unterstellen wollte. Mein Vorwurf ist der, dass in diesem Zusammenhang überhaupt 'Betrug' ins Spiel zu gebracht wird. Der ist, egal, wie man die Sache jetzt auslegt, weit und breit nicht in Sicht. Und das Gerede verwirrt nur den Fragesteller.
Ich weiß auch nicht, was die doch recht weit hergeholten Spekulationen über die wohl hier abgelaufenen Vereinbarungen sollen. Von einer Mietzahlungsvereinbarung ist z.B. nirgends die Rede, trotzdem wird schnell ein Untermietvertrag fingiert, von Doppelvermietung geredet, über unrechtmässige Absprachen bezüglich fremden Eigentums siniert, von 'unsauberen' Dingen auf Seiten des Vermeiters gemunkelt und obendrein dann noch unterstellt (!), der Fragesteller selbst könnte dann doch nicht ausziehen wollen.
Der Fragesteller hatte zumindest keine Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit des Vereinbarungen geäussert und seine Frage war auch eine ganz Andere. Vernünfitgerweise sollte man also einfach davon ausgehen, dass hier jemand früher aus seinem Vertrag will und ein Nachmieter gesucht und gefunden wurde; - und dann sollte man vielleicht die gestellte Frage beantworten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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