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Verfasst am: 06.02.09, 09:54 Titel: Umgangsverweigerung der Kinder
Ein freundliches Hallo!
Meine beiden Kinder (neuneinhalb und knapp 12 Jahre, Mädel und Junge) verweigern den Umgang mit ihrem Vater.
Die Kinder und ich wurden in der Ehe schwerst misshandelt, der Kindesvater rechtskräftig verurteilt. Ich habe das alleinige Sorgerecht seit der Trennung vor 8 Jahren.
Es gab bis vor einem Jahr begleitete Umgangskontakte, dann beantragte der KV unbegleiteten Umgang und in der "Ausstiegsphase" der Umgangsbegleiterin tauchten die ersten Probleme auf.
Aussage der Kinder: "Nachdem Frau X. weg war, war der plötzlich ganz anders!"
Ich habe eine Gewaltverarbeitungstherapie gemacht und erfolgreich abgeschlossen, positives Gutachten liegt dem Gericht vor. Keine Flashbacks, keine Panikattacken, ich bin stark geworden und habe keine Angstzustände mehr. Konnte beim Treffen im Jugendamt ihm sogar ganz ruhig die Hand geben und ein schönes Wochenende wünschen.
Die Kinder wehren sich mit Händen und Füßen gegen Umgang, da er "böse Sachen über Mama sagt", die Kinder erpresst "Wenn ihr nicht... , dann gehe ich zum Gericht und eure Mutter bekommt Ärger!" und er schleift die Kinder durch seine versammelte Großfamilie ("Wir kennen die doch gar nicht, was wollen die von uns??")
Mein Ex hatte die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ihn beantragt, da ich psychisch schwerst krank sei und die Kinder vor mir geschützt werden müssten. Laut Gutachten bin und war ich nie psychisch krank, sondern litt an posttraumatischen Belastungsstörungen und habe diese in der Therapie erfolgreich verarbeitet.
Mein Ex hat die vom Gericht empfohlene Alkoholtherapie und auch die Gewalttherapie nicht gemacht.
Um den Umgang vorsichtig wieder in die Bahn zu bringen, habe ich mich bei Gericht mit einer langfristigen Umgangsbegleiterin einverstanden erklärt, er hat dies abgelehnt.
Diese Umgangspflegerin kennt die Kinder bereits aus dem ersten Versuch, allerdings erklärten ihr die Kinder schon damals ihr nicht-wollen.
Deshalb empfielt die Umgangspflegerin, den Kindern eine längere Pause zu gönnen (O-Ton: "Die Kinder sind durch die vielen gelaufenen Verfahren über jede Schmerzgrenze belastet.") und auch das Jugendamt bestätigt ihre Aussage.
Nun fordert der KV, die Kinder für 3 Monate in ein Heim zu geben, um "die Kindesmutter an den Verhandlungstisch zu zwingen".
Zwei Gutachten sagen aus, dass es den Kindern super gut bei mir geht, wir eine innige und liebevolle Beziehung haben, es gibt keinerlei Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit.
Meine Fragen:
1. Ist es meine Pflicht, die Kinder zum Umgang zu ZWINGEN? Notfalls mit Androhung von Strafe?
2. Kann man die Kinder zwingen? Wer und wie?
3. Muss ich Angst haben, dass die Kinder von mir weggeholt werden - obwohl ich der Umgangspflege zugestimmt habe und niemals in irgendeiner Weise boykottiert habe?
4. Ist die Umgangsweigerung zwangsläufig der Beweis, dass PAS (Entfremdung) durch mich vorliegt??
Ich sage gleich dazu, dass mein Sohnemann auf der Warteliste einer Kinderpsychologin steht und auf einen Therapieplatz wartet - er zieht sich in sich selbst zurück, bekommt Bauchschmerzen beim Thema Umgang und will nicht über seinen Vater reden. Er blockt alles ab mit "Der soll uns endlich in Ruhe lassen" bis hin zu "ich hasse ihn!"
Der Richter hat den Antrag auf Sorgerechtsänderung zurückgewiesen. Das nächste Verfahren wegen Umgang (Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung) hat der KV jedoch schon gestellt - das 14.!
Das zerrt an den Nerven...
Liebe Grüße und Danke für Antworten auf meine Fragen im voraus.
Michaela
"Wenn das Kind den Umgang verweigert, ist der betreuende Elternteil verpflichtet zu versuchen, das Kind zu einer Änderung seiner Haltung zu bewegen. Zwangsmaßnahmen gegen das Kind werden jedoch nicht getroffen; insbesondere darf zur Erzwingung eines Umgangs gegen das Kind keine Gewalt angewendet werden (§ 33 Abs. 2 Satz 2 FGG)."
Für die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise ein Vater Umgang mit seinen Kindern verlangen kann, ist das Familiengericht zuständig. Da der Vater einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht bereits gestellt hat, kann die Mutter die Entscheidung des Familiengerichts abwarten.
Allgemein gesagt, wäre es erstens sinnvoll, keinen Kontakt mit dem Ex mündlich zu haben, sondern, soweit es Umgang usw. betrifft, alles schriftlich zu machen - auch Mails.
Zweitens sofort zu einem Anwalt. Ohne Anwalt kommt man in so einem Fall nicht weiter.
Gibt es hier auch so etwas ähnliches wie bei Stalking, dass der Ex die Ex-Familie in Ruhe lassen muss?
Ich habe eine Anwältin, welche mich schon bei der Scheidung vertreten hat und uns durch die vielen nachfolgenden Sorgerechts- und Umgangsverfahren begleitet. Auch sie schüttelt mittlerweile den Kopf über die Klagewut des KV.
Wie gesagt: das 14. Verfahren steht vor der Tür und keines davon ging zu seinem Gunsten aus.
Wie oft kann man eigentlich dank PKH auf Staatskosten klagen??
Ich habe keinen außeranwalt- oder gerichtlichen Kontakt zu meinem Ex, aber jeder neue Prozess belastet mich und auch die Kinder bekommen das mit - so gut kann ich gar nicht schauspielern und wer bekommt schon gern Gerichtspost?
Die Kinder haben der Umgangspflegerin, der Jugendamtmitarbeiterin und auch dem Richter gesagt, dass sie bitte nicht zum Vater möchten - ja, die Kinder betteln inzwischen drum. Trotzdem heißt es "Der Vater hat das Recht auf Umgang!"
Wiegen SEINE Interessen schwerer als das Wohl der Kinder?
Die Umgangspflegerin hat meinen Sohn gefragt "Was wäre, wenn ich dich und deine Schwester ins Auto setze und zu ihm bringe?" ... Antwort: "Dann nehme ich meine Schwester an die Hand und wir hauen ab."
Muss es wirklich so weit kommen in Deutschland?
Und sind immer die "bösen Mütter" schuldig, wenn Kinder sich vom Vater abwenden? Vom Vater, der ein Alkoholproblem hat und nicht wahrhaben will... vom Vater, der ihnen weh getan hat und die die Misshandlung der Mutter mitbekommen haben? Vom Vater, der sie zu erpressen versucht und der ihnen erzählt, ihre Mutter wäre eine Lügnerin und Schlampe??
Irgendwann kommt man mit gut-zureden bei Kindern nicht mehr weiter und ich bringe es nicht übers Herz, die Kinder mit Taschengeldentzug oder Hausarrest unter Druck zu setzen (geschlagen habe ich noch NIE jemanden).
Bei meinem Sohn ist der Punkt erreicht, wo aus der Ablehnung Hass werden könnte - ein Gefühl, das kein Kind kennenlernen sollte.
Ich bin mit den Kindern geflüchtet, um zu ÜBERLEBEN... und jetzt?
Stelle ich mich schützend vor die Kinder, ist die Rede von unverarbeiteten Ängsten und Entfremdung...so ein Quatsch.
Sicher brauchen Kinder einen Vater. Was aber, wenn Kinder entscheiden, dass sie mit dem Vater besser nix zu tun haben wollen?
Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben - ist versuchte Erpressung und Nötigung nicht seelische Gewalt?
Mein Sohn möchte Jura studieren... "Ich werd Richter oder Staatsanwalt. Solche Väter haben dann verdammt schlechte Karten, die haben gar keine Kinder verdient."
Wie gesagt... knapp 12 Jahre
Und ich selbst bewege mich auf verdammt dünnem Eis. Jeder Versuch meinerseits von wegen "Wollt ihr ihn nicht doch nochmal besuchen, vielleicht wird es doch schön und lustig" führt zum Rückzug von mir... meine Tochter guckt mich dann an und ihr ganzes kleines Gesichtchen spiegelt Enttäuschung und nicht-Verstehen wider.
Sohnemann ist da anders, seine Antwort "Nicht mit mir, aber du kannst gerne!" und damit läßt er mich stehen.
Das alles zerrt an den Nerven, ich bin doch auch nur ein Mensch.
Sorry, dass ich meinen Frust hier aufschreibe.
Und Danke, dass ich das darf.
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