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Problem mit Abtransport Wachmaschine - Tuer zugemauert

 
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:26    Titel: Problem mit Abtransport Wachmaschine - Tuer zugemauert Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall.

Der Mieter M hat vor ca. 3 Jahren seine Waschmaschine in den Keller gestellt. Diese wurde durch den Haendler durch die Aussentuer des Kellers angeliert. Von innerhalb des Hauses ist der Keller nur durch ein Loch in der Wand zugaenglich, was zu schmall um derartige Gerate durchzutragen (muesste man breiter stemmen). Mittlerweile hat Vermieter V gemeint anbauen zu muessen und besagte Aussentuer zugemauert! Es wurde lediglich ein Fenster eingesetzt. Da Mieter M demnaechst auszieht stellt sich nun die Frage des Abtransport. Das Geraet wie ca. 100 kg und ist womoeglich nicht ohne Beschaedigung durch das Fenster nach aussen zu bringen, sofern man raus ueberhaupt durchbekommt.
Ausserdem muesste jemand gefunden werden der Irre genug ist unter Sturzgefahr diese Aktion zu machen.

Wie verfaehrt man am besten gegenueber dem Vermieter, der bei allen Sachen Grundsaetzlich auf taub stellt?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Freundlich anfragen, was anderes wird wohl nicht bleiben. Dem Mieter war doch bekannt das der Eingang zugemauert wird. Dementsprechend hätte er ja reagieren können.
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber die Antwort ist ja wohl totaler Unsinn.
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ganascia528
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde der Keller denn mit angemietet?
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Wurde der Keller denn mit angemietet?

Es ist schriftlich im Mietvertrag festgehalten das die Geraete in diesem Waschkeller aufzustellen sind.
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ganascia528
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dann denke ich, das die Sache doch klar ist. Vermieter benachrichtigen das man vorhat, auszuziehen und fragen, ob er eine Lösung weiß....soweit ich weiß, sollte der Zugang zu den mitgemieteten Räumen gewährleistet sein.
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das denke ich auch und unter Zugang verstehe eine richtige Tuer und kein Fenster.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Buckyball hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber die Antwort ist ja wohl totaler Unsinn.
Nö. Es ist anscheinend nur nicht die Antwort, die Sie gern hätten.

Buckyball hat folgendes geschrieben::
unter Zugang verstehe eine richtige Tuer
Ihr Verstehen in Ehren: eine Tür ist keine Voraussetzung für einen Zugang (mal abgesehen davon, daß ich gern wüßte, was eine richtige und was eine falsche Tür ist). Und einen Zugang gibt es ja:
Buckyball hat folgendes geschrieben::
Von innerhalb des Hauses ist der Keller nur durch ein Loch in der Wand zugaenglich
Der ist bloß nicht breit genug für die zu transportierende Maschine - das liegt aber möglicherweise an der Maschine.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

wie betreten Sie denn den Keller, wenn Sie waschen wollen?
Durch das Fenster??
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::
wie betreten Sie denn den Keller, wenn Sie waschen wollen?
Durch das Fenster??

Nein, nicht durch das Fenster sondern durch diese schmale ca. 120 cm hohe Mauerloch in gebueckter Haltung. Zwangslaeufig, vorher durch die besagte Aussentuer.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage von Strider war gar nicht so abwegig: Damals, als der Keller zugemauert wurde, hat der Mieter doch sicherlich davon erfahren. Also wird er auch die Möglichkeit gehabt haben, die Maschine da raus zu holen.

Aber ganz getrennt davon, meine ich, dass der Mieter einen - das darf man jetzt aber nicht zu wörtlich nehmen - Herausgabeanspruch für sein Eigentum gegenüber dem Vermieter haben dürfte.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Buckyball
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das war in soweit bekannt, das eine Tuer an anderer Stelle eingebaut werden sollte, was natuerlich nicht geschehen ist. Dem ist nat. entgegenzuhalten, dieser Raum ist explizit als Waschkeller im Vertrag ausgewiesen und die einzige Moeglichkeit WaMa und Trockener aufzustellen. Es heisst sogar woertlich "Waschmaschine und Trockener sind in der Waschkueche aufzustellen"
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Der ist bloß nicht breit genug für die zu transportierende Maschine - das liegt aber möglicherweise an der Maschine.
Biber bitte alles lesen. Buckyball hat etwas später geschrieben,
Buckyball hat folgendes geschrieben::
Es ist schriftlich im Mietvertrag festgehalten das die Geraete in diesem Waschkeller aufzustellen sind.
also ist das Einstellen der Geräte vertraglich festgelegt.
Der Vermieter kann doch nicht bei Einzug die Möglichkeit der Geräteeinstellung geben und wenn man diese wieder rausnehmen will verweigert er die Möglichkeit durch umbauten.

Wie in dem nächsten Beitrag geschrieben wurde, war nur bekannt das eine Tuer an anderer Stelle eingebaut werden sollte. Dies ist nicht geschehen.
Meiner Meinung nach wäre hier sogar eine Mietminderung anzusetzen da der angemietete Raum nicht mehr den Vertragsgrundlagen entspricht.

Ich würde mit dem ganzen Rummel zu einem Anwalt für Mietrecht gehen und diesem die Sache bearbeiten lassen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meiner Meinung nach wäre hier sogar eine Mietminderung anzusetzen da der angemietete Raum nicht mehr den Vertragsgrundlagen entspricht.


Das sehe ich genauso, denn ein Kriechdurchgang ist kein vertragsgemäßer Zugang zum Wäschekeller.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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