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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 11:26 Titel: Problem mit Abtransport Wachmaschine - Tuer zugemauert |
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Hallo, folgender Fall.
Der Mieter M hat vor ca. 3 Jahren seine Waschmaschine in den Keller gestellt. Diese wurde durch den Haendler durch die Aussentuer des Kellers angeliert. Von innerhalb des Hauses ist der Keller nur durch ein Loch in der Wand zugaenglich, was zu schmall um derartige Gerate durchzutragen (muesste man breiter stemmen). Mittlerweile hat Vermieter V gemeint anbauen zu muessen und besagte Aussentuer zugemauert! Es wurde lediglich ein Fenster eingesetzt. Da Mieter M demnaechst auszieht stellt sich nun die Frage des Abtransport. Das Geraet wie ca. 100 kg und ist womoeglich nicht ohne Beschaedigung durch das Fenster nach aussen zu bringen, sofern man raus ueberhaupt durchbekommt.
Ausserdem muesste jemand gefunden werden der Irre genug ist unter Sturzgefahr diese Aktion zu machen.
Wie verfaehrt man am besten gegenueber dem Vermieter, der bei allen Sachen Grundsaetzlich auf taub stellt? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 06.02.09, 12:28 Titel: |
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Freundlich anfragen, was anderes wird wohl nicht bleiben. Dem Mieter war doch bekannt das der Eingang zugemauert wird. Dementsprechend hätte er ja reagieren können. |
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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 13:41 Titel: |
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Sorry, aber die Antwort ist ja wohl totaler Unsinn. |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 06.02.09, 13:44 Titel: |
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Wurde der Keller denn mit angemietet? |
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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 13:47 Titel: |
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ganascia528 hat folgendes geschrieben:: | Wurde der Keller denn mit angemietet? |
Es ist schriftlich im Mietvertrag festgehalten das die Geraete in diesem Waschkeller aufzustellen sind. |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 06.02.09, 13:53 Titel: |
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Dann denke ich, das die Sache doch klar ist. Vermieter benachrichtigen das man vorhat, auszuziehen und fragen, ob er eine Lösung weiß....soweit ich weiß, sollte der Zugang zu den mitgemieteten Räumen gewährleistet sein. |
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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 13:59 Titel: |
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Danke, das denke ich auch und unter Zugang verstehe eine richtige Tuer und kein Fenster. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 06.02.09, 14:10 Titel: |
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Buckyball hat folgendes geschrieben:: | Sorry, aber die Antwort ist ja wohl totaler Unsinn. | Nö. Es ist anscheinend nur nicht die Antwort, die Sie gern hätten.
Buckyball hat folgendes geschrieben:: | unter Zugang verstehe eine richtige Tuer | Ihr Verstehen in Ehren: eine Tür ist keine Voraussetzung für einen Zugang (mal abgesehen davon, daß ich gern wüßte, was eine richtige und was eine falsche Tür ist). Und einen Zugang gibt es ja: Buckyball hat folgendes geschrieben:: | Von innerhalb des Hauses ist der Keller nur durch ein Loch in der Wand zugaenglich | Der ist bloß nicht breit genug für die zu transportierende Maschine - das liegt aber möglicherweise an der Maschine. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 06.02.09, 14:19 Titel: |
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wie betreten Sie denn den Keller, wenn Sie waschen wollen?
Durch das Fenster?? |
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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 14:23 Titel: |
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ChrisR hat folgendes geschrieben:: | wie betreten Sie denn den Keller, wenn Sie waschen wollen?
Durch das Fenster?? |
Nein, nicht durch das Fenster sondern durch diese schmale ca. 120 cm hohe Mauerloch in gebueckter Haltung. Zwangslaeufig, vorher durch die besagte Aussentuer. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 06.02.09, 15:44 Titel: |
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Die Frage von Strider war gar nicht so abwegig: Damals, als der Keller zugemauert wurde, hat der Mieter doch sicherlich davon erfahren. Also wird er auch die Möglichkeit gehabt haben, die Maschine da raus zu holen.
Aber ganz getrennt davon, meine ich, dass der Mieter einen - das darf man jetzt aber nicht zu wörtlich nehmen - Herausgabeanspruch für sein Eigentum gegenüber dem Vermieter haben dürfte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Buckyball FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 22
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Verfasst am: 06.02.09, 15:53 Titel: |
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Das war in soweit bekannt, das eine Tuer an anderer Stelle eingebaut werden sollte, was natuerlich nicht geschehen ist. Dem ist nat. entgegenzuhalten, dieser Raum ist explizit als Waschkeller im Vertrag ausgewiesen und die einzige Moeglichkeit WaMa und Trockener aufzustellen. Es heisst sogar woertlich "Waschmaschine und Trockener sind in der Waschkueche aufzustellen" |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 06.02.09, 16:47 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Der ist bloß nicht breit genug für die zu transportierende Maschine - das liegt aber möglicherweise an der Maschine. | Biber bitte alles lesen. Buckyball hat etwas später geschrieben,
Buckyball hat folgendes geschrieben:: | Es ist schriftlich im Mietvertrag festgehalten das die Geraete in diesem Waschkeller aufzustellen sind. | also ist das Einstellen der Geräte vertraglich festgelegt.
Der Vermieter kann doch nicht bei Einzug die Möglichkeit der Geräteeinstellung geben und wenn man diese wieder rausnehmen will verweigert er die Möglichkeit durch umbauten.
Wie in dem nächsten Beitrag geschrieben wurde, war nur bekannt das eine Tuer an anderer Stelle eingebaut werden sollte. Dies ist nicht geschehen.
Meiner Meinung nach wäre hier sogar eine Mietminderung anzusetzen da der angemietete Raum nicht mehr den Vertragsgrundlagen entspricht.
Ich würde mit dem ganzen Rummel zu einem Anwalt für Mietrecht gehen und diesem die Sache bearbeiten lassen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 06.02.09, 17:15 Titel: |
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Zitat: | Meiner Meinung nach wäre hier sogar eine Mietminderung anzusetzen da der angemietete Raum nicht mehr den Vertragsgrundlagen entspricht. |
Das sehe ich genauso, denn ein Kriechdurchgang ist kein vertragsgemäßer Zugang zum Wäschekeller.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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