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Der Vermieter stellt die geleisteten Zahlungen nach dem "Abflussprinzip" so in die Betriebskostenabrechnung ein wie sie entstanden sind. Der Mieter kann sich durch Einblick in die Unterlagen von der Richtigkeit überzeugen.
Die Jahreskosten werden dem Mieter nur anteilig entsprechend seiner Wohndauer berechnet.
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