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Für die Nebenkostenabrechnung an sich darf er das meines Wissens nach nicht. Wohl aber wenn der Mieter Kopien von Rechnungen usw. will. Dann darf er diese mit ca. 25-50 Eurocent pro Kopie berechnen.
für Erstellung der Nebenkostenrechnung und Zusendung
Gegenfrage : werden Handwerkerrechnungen auch mit Erstellungs und Zusendungskosten zusätzlich zur Rechnung erstellt?? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass den Mieter die Abrechnung erreicht. Wie er das macht, ist seine Sache. Und wenn er nun die teure, postalische Variante aussucht, dann hat er sie auch zu bezahlen. Das Gleiche gilt für die Erstellung. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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