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Hausschenkung

 
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A.B.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 17:02    Titel: Hausschenkung Antworten mit Zitat

So, da isser wieder Geschockt

Mal angenommen:

Der Grossvater stirbt, die Grossmutter möchte noch zu Lebzeiten einiges geklärt haben.

Dazu gehört auch das Haus. Die Kinder der Grossmutter haben mit ihr besprochen, dass eine Enkeltochter das Haus geschenkt bekommen soll.

Dieses Haus könne auch schon von der Enkelin übernommen werden, wenn:
a.) die Oma im Haushalt Hilfe benötigt, oder
b.) Omas Leben erleichtert wird (z.B. keine Treppen usw.), wenn sie bei Ihrer Tochter einziehen würde.

Das Haus ist mit Schulden belastet und würden beim Einzug der Enkeltochter übernommen werden.

Welchen Behördengänge wären jetzt von Nöten?

Danke und Gruss
Andreas
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Behördengänge im Grund gar keine.

Wenn die Oma der Enkelin das Haus schenke will, geht man zu einem Notar der regelt das alles: Schenkungsvertrag, Grundbucheintrag usw.

MfG
Matthias
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