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Folgenden Fall stelle ich der Übersichtlichkeit halber in Stickworten vor:
- Juni 2008 Mieter M stellt fest, dass 2 der 6 einfachverglasten Altbau-Holz-Fenster bei Schlagregen undicht sind und sich Wasser auf der Fensterbank sammelt.
- Mieter zeigt Mängel umgehend bei Vermieter V an
- V schickte Schreinerfirma, deren Aussage nach Begutachtung war, dass Fenster praktisch nicht mehr abzudichten sind und man neue moderne Fenster einbauen müsse
- daraufhin ist weiter nichts passiert, im Oktober 08 fordert M den V erneut zur Behebung des Mängels auf, andernfalls Mietminderung ab November
- daraufhin meldet sich nochmals Schreinerfirma, die zum selben Schluss kommt, wie 4 Monate zuvor
- 1.11. Mietminderung um 6% (wird von M als angemessen gehalten, da in anderen Fällen von undichten Fenstern sonst zw. 10 u. 20% gemindert werden und die Fenster ja nur bei Schlagregen undicht sind)
- V reagiert und stellt fest, dass kein Mägel vorliegt und eine Mietminderung nicht berechtigt sei. Außerdem wird angeboten, die Fenster zu modernisieren und die Miete dann um 11% der Modernisierungskosten anzuheben
- daraufhin Anwort von M, dass bei Modernisierung die Instandsetungskosten von den Modernisierungskosten abzuziehen sind und entspr. bei Neuberechnung der Miete zu berücksichtigen sind
- V besteht weiter darauf, dass kein Mängel vorliegt und bietet nun aber freundlicherweise an, die Modernisierung nur mit 8% anstatt 11% anzusetzen & betont, dass es ihm an einem guten Mietverhältnis gelegen sei
- M besteht weiter darauf, dass Instansetzungskosten anzusetzen seien und geht auf Angebot des V nicht ein
- Februar 09 V legt abermal seinen Standpunkt dar und übt Druck aus, indem er M vorwirft, dass M nicht an einer einvernehmlichen Lösung interressiert ist, indem er zweitens erneut betont, dass er ja an einem angenehmen Mietverhältnis interressiert ist und guterletzt droht nun V mit anwaltlichen Schritten, wenn M nicht innerhalb von 2 Wochen Bescheid gibt, ob er das Angebot annehmen will (gemeint ist der Ansatz von 8%)
- in allen 3 Schreiben von V wird übrigens stets betont, dass er mit seinem Angebot keine Anerkennung von rechtlichen Pflichten oder sonst irgendein Anerkenntnis verbunden wäre
M ist sich seiner Sache sehr sicher und wird auf seine Rechte nicht verzichten. Jedoch möchte M nur gerne ein paar Meinungen zu diesem Thema hören, oder ob es Erfahrungen dazu gibt.
Wie sollte er jetzt weiter verfahren, damit der Vermieter endlich einsieht, dass die Fenster undicht (=also ein Mangel) sind? Ziel vom M wäre es nämlich tatsächlich, neue Fenster zu bekommen anstatt sie alten Fenster zu behalten und Miete weiter zu mindern.
Ich hoffe, ihr konntet bei meinen langen Ausführungen durchhalten
mfg
karatin
Wenn der VM nicht reagieren will, bleibt dem Mieter nur noch ein Mittel und das ist die Zurückhaltung. Er kann wenn der VM den Mangel nicht beseitigt, dass 3 bis 5 fache der Minderung zurück halten. Wenn der VM den Mangel behebt, dann muss die Summe an den VM gezahlt werden. Die Minderung kann natürlich behalten werden. Sollte der VM immer noch nicht reagieren, bleibt wohl nur der Umzug des Mieters.
Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 07.02.09, 16:21 Titel:
Naja - der Mieter will in erster Linie neue Fenster. Sieht der Vermieter nicht ein, dass er die Instandsetzungskosten abziehen muss, ist der Mieter auch glücklich und zufrieden und mindert weiter die Miete. Mieter kann zur Not auch mit den alten undichten Fenstern weiterleben.
Der Mieter sieht halt nur nicht ein, dass der Vermieter Druck macht und auf seine Kosten die Modernisierung durchsetzen will. Ließe der Mieter sich auf den Ansatz mit 8% ein, käme dies einem Zugeständnis seitens des Mieters gleich und der Vermieter würde im Umkehrschluss die geminderte Miete zurück fordern.
Es besteht die Vermutung, dass der Vermieter aktuell gar kein Geld hat (Vermieter betreibt eine Firma und die Wirtschaftkrise ist auch nicht zu vergsssen) und die Kosten aufschieben will. Er will sich vermutlich absichern, indem der Mieter das Angebot annimmt und dann aber lange auf die versprochene Modernisierung warten wird. In Zeit bis zur Modernisierung kann der Mieter aber keine Miete mehr mindern, weil die Annahme des Angebots dem Mieter vermutlich die Grundlage dazu entzieht.
= Vermieter will Zeit schinden und Kostenausfall abwenden indem er Druck macht und mit Rechtsanwalt droht!
Es war doch zweimal ein Schreiner da und dieser wird doch bestimmt dem Vermieter einen Bericht erstattet haben über den Zustand der Fenster.
Also kann dieser doch bezeugen das ein Mangel vorliegt.
Anderseits, was hat die Wirtschaftskrise die sich auf den Betrieb des Vermieters so langsam bemerkbar macht mit dem Mietshaus zutun ? ?
Jeder vernünftige Vermieter wird von der Miete einen Teil für Reparaturrücklagen weglegen. Sollte der Vermieter es nicht getan haben ist es sein Fehler.
( Ich weiß es nicht ob diese Reparaturrücklage nicht sogar gesetzliche Pflicht ist)
Wenn mir jemand mit einem Rechtsanwalt droht steht meiner schon kampfbereit auf der Matte. Dann werde ich bissig.
Ich würde mal meine Versicherungen überprüfen und nachsehen ob da nicht eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht besteht und dann auf zum Anwalt.
Auch eine normale kurze Nachfrage wird auch ohne Versicherung nicht die Welt kosten und hilft bestimmt weiter.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 07.02.09, 17:20 Titel:
Der Schreiner hat sicherlich Berich erstattet, nur weiß ich nicht, wie ob er über die Undichtigkeit urteilen kann, da es an diesen Tagen nicht geregnet hat.
Das mit der Wirtschaftskrise ist nur so eine Vermutung. Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist bzgl. Reparaturrücklagen. Außerdem wäre ja eine Reparatur ja verhältnismäßig teuer, so dass man eigentlich nur noch zur Modinisierung raten kann. Und ob er eben dieses Geld jetzt hat?
Übrigens wurde bei Einzug vor ca. einem Jahr zugesichert, dass in 08 oder 09 neue Fenster reinkommen, aber da wusste der Mieter nur, dass die Fenster die typischen Eigenschaften von alten Fenstern haben (geringere Schallisolierung, abblätternde Farbe, gewisse Durchlässigkeit=erhöhte Heizkosten), und nicht, dass sie undicht sind.
Ich weiß es nicht ob diese Reparaturrücklage nicht sogar gesetzliche Pflicht ist
Für Vermieter also solche besteht eine derartige Pflicht nicht. Eine Pflicht zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage besteht im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 21 V Nr. 4 WEG).
Der Schreiner hat sicherlich Berich erstattet, nur weiß ich nicht, wie ob er über die Undichtigkeit urteilen kann, da es an diesen Tagen nicht geregnet hat.
Das kann der Schreiner auch ohne Regen beurteilen
karatin hat folgendes geschrieben::
Außerdem wäre ja eine Reparatur ja verhältnismäßig teuer, so dass man eigentlich nur noch zur Modinisierung raten kann.
Dies war auch nur wegen Abzug der Reparaturkosten bei einer Modernisierung angesprochen.
karatin hat folgendes geschrieben::
Und ob er eben dieses Geld jetzt hat?
Ich denke mal das der Vermieter in Bezug auf Modernisierung und Heizkostenersparnis diese Modernisierung vom Papa Staat noch bezuschusst bekommt.
karatin hat folgendes geschrieben::
Übrigens wurde bei Einzug vor ca. einem Jahr zugesichert, dass in 08 oder 09 neue Fenster reinkommen,
Hat der Mieter dies schriftlich ? ? ? Ich habe es schriftlich das meine Terrasse bis März 09 neu belegt wird und darauf kann ich meinen Vermieter festnageln.
Da aber bei dem hier geschilderten Fall von 08 bis 09 gesprochen wird und kein Monat angesagt wurde hat der Vermieter noch 10 Monate Zeit dies durchzuführen. Vor allen wenn es schriftlich festgelegt wurde, ansonsten, Reden kann jeder viel.
karatin hat folgendes geschrieben::
und nicht, dass sie undicht sind.
Puuh da könnte es sogar sein das da ein Richter sagt " Das kann man sich doch denken das Holz arbeitet und mit der Zeit eine Undichtigkeit entsteht." Oder so ähnlich.
Ich würde sagten das man da eine Mietminderung ansetzen könnte, die ich aber nur mit Hilfe eines Anwalts durchführen würde damit keine Fehler unterlaufen und der Schuss nach hinten losgeht und der Mieter als Dummer Mensch dasteht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Für Vermieter also solche besteht eine derartige Pflicht nicht. Eine Pflicht zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage besteht im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 21 V Nr. 4 WEG).
Gruß,
moro
Danke Moro, etwas war mal in dieser Richtung hängen geblieben.
Naja im vorgeschrittendem Alter sollte man doch lieber nochmal Nachschlagen und nicht nur aus dem Kopf schreiben.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 08.02.09, 22:28 Titel:
Ja, also langsam wird das alles klarer:
Wegen der Modernisierung braucht wohl der Mieter erst mal gar nichts unternehmen.
Das einzige was jetzt angebracht ist, nochmal evtl. mit Rechtsanwalt zu überprüfen, ob die Mietminderung richtig durchgeführt wurde und ob die Minderungsquote angemessen ist.
Dabei fällt mir eine neue Frage zum Thema Mietminderung ein, aber die stell ich mal in einen neuen Thread
Naja, der Anwalt wird auch keine verbindliche Aussage über die Höhe treffen können. Dies kann nur das zuständige Gericht. Der Anwalt kann aber wahrscheinlich einschätzen wie das Gericht reagieren würde.
Folgenden Fall stelle ich der Übersichtlichkeit halber in Stickworten vor:
- Juni 2008 Mieter M stellt fest, dass 2 der 6 einfachverglasten Altbau-Holz-Fenster bei Schlagregen undicht sind und sich Wasser auf der Fensterbank sammelt.
- Mieter zeigt Mängel umgehend bei Vermieter V an
- V schickte Schreinerfirma, deren Aussage nach Begutachtung war, dass Fenster praktisch nicht mehr abzudichten sind und man neue moderne Fenster einbauen müsse
- daraufhin ist weiter nichts passiert, im Oktober 08 fordert M den V erneut zur Behebung des Mängels auf, andernfalls Mietminderung ab November
- daraufhin meldet sich nochmals Schreinerfirma, die zum selben Schluss kommt, wie 4 Monate zuvor
- 1.11. Mietminderung um 6% (wird von M als angemessen gehalten, da in anderen Fällen von undichten Fenstern sonst zw. 10 u. 20% gemindert werden und die Fenster ja nur bei Schlagregen undicht sind)
- V reagiert und stellt fest, dass kein Mägel vorliegt und eine Mietminderung nicht berechtigt sei. Außerdem wird angeboten, die Fenster zu modernisieren und die Miete dann um 11% der Modernisierungskosten anzuheben
- daraufhin Anwort von M, dass bei Modernisierung die Instandsetungskosten von den Modernisierungskosten abzuziehen sind und entspr. bei Neuberechnung der Miete zu berücksichtigen sind
- V besteht weiter darauf, dass kein Mängel vorliegt und bietet nun aber freundlicherweise an, die Modernisierung nur mit 8% anstatt 11% anzusetzen & betont, dass es ihm an einem guten Mietverhältnis gelegen sei
- M besteht weiter darauf, dass Instansetzungskosten anzusetzen seien und geht auf Angebot des V nicht ein
- Februar 09 V legt abermal seinen Standpunkt dar und übt Druck aus, indem er M vorwirft, dass M nicht an einer einvernehmlichen Lösung interressiert ist, indem er zweitens erneut betont, dass er ja an einem angenehmen Mietverhältnis interressiert ist und guterletzt droht nun V mit anwaltlichen Schritten, wenn M nicht innerhalb von 2 Wochen Bescheid gibt, ob er das Angebot annehmen will (gemeint ist der Ansatz von 8%)
- in allen 3 Schreiben von V wird übrigens stets betont, dass er mit seinem Angebot keine Anerkennung von rechtlichen Pflichten oder sonst irgendein Anerkenntnis verbunden wäre
M ist sich seiner Sache sehr sicher und wird auf seine Rechte nicht verzichten. Jedoch möchte M nur gerne ein paar Meinungen zu diesem Thema hören, oder ob es Erfahrungen dazu gibt.
Wie sollte er jetzt weiter verfahren, damit der Vermieter endlich einsieht, dass die Fenster undicht (=also ein Mangel) sind? Ziel vom M wäre es nämlich tatsächlich, neue Fenster zu bekommen anstatt sie alten Fenster zu behalten und Miete weiter zu mindern.
Ich hoffe, ihr konntet bei meinen langen Ausführungen durchhalten
mfg
karatin
Wenn der Mieter (in diesem Fall) neue Fenster möchte, könnte er den Schreiner - der schon zweimal da war (oder auch jemand anderes) - beauftragen neue Fenster einzubauen. Die Kosten dafür könnte der Mieter dann von der Miete abziehen und sich auf § 536a (2) BGB berufen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Auf das sollte sich der Mieter auf gar keinen Fall einlassen. Er haftet dann gegenüber dem VM. Zumal ich bezweifel das dringend Handlungsbedarf ist so, ferner ist der VM auch anscheinend noch nicht in Verzug gesetzt worden. Der Schuss kann also sehr gut nach hinten los gehen.
Auf das sollte sich der Mieter auf gar keinen Fall einlassen
Ja klar, deshalb hast du auch mit nur einer einzigen Möglichkeit wie folgt geantwortet:
Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn der VM nicht reagieren will, bleibt dem Mieter nur noch ein Mittel und das ist die Zurückhaltung.
Vielleicht geht es hier nicht nur darum, was der Mieter soll, sondern auch darum was er könnte. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Eine Zurückhaltung durchführen oder einen Handwerker bestellen sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe.
Wenn ich die Miete bis zu einem bestimmten Satz zurück halte, nehme ich im Moment dem Vermieter die Knete weg.
Da ich diese aber Ihm nach Beseitigung des Mangel wieder auszahlen muss hat er keinen Verlust.
Wenn der Mieter aber einfach so, weil der Vermieter keine neuen Fenster einsetzt und diese auch wenn diese undicht sind, aber nicht fehlen und ein offenes Loch dort ist, einfach einen Schreiner bestellt und dieser setzt da Fenster ein, bleibt der Mieter wohl auf der Rechnung sitzen.
Der Mieter hat so wie ich dies ganze gelesen habe dem Vermieter noch keine Frist gesetzt zur Behebung.
Da der Vermieter aber gesagt hat ( und sich vielleicht auch daran erinnern kann) das er 2008 oder 09 neue Fenster einsetzt, kann der Mieter jetzt nicht hingehen, wo der Vermieter noch 10 Monate Zeit hat die Arbeit durchzuführen, selbst neue Fenster einsetzen lassen und dem Vermieter die Rechung zusenden.
Wenn der Mieter dies mit mir machen würde, würde ich den Mieter ganz schön vor Gericht vorführen und dabei lächeln.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 52 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 10.02.09, 13:08 Titel:
Puh - ihr habt ja noch weiter diskutiert
Selbst als Mieter neue Fenster ein bauen lassen, nö das wäre ein zu große Geschichte! Risikoreich was das rechtliche betrifft und außerdem haben es die Fenster ja nicht so derart nötig, dass sich der Mieter genötigt sieht, Abhilfe zu schaffen.
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