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Mieter soll nach 1,5 Jahren Miete alte Parkettschäden zahlen

 
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macadamian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:05    Titel: Mieter soll nach 1,5 Jahren Miete alte Parkettschäden zahlen Antworten mit Zitat

20 Jahre altes Parkett erneuern auf Kosten des Mieters und weitere Streitigkeiten.


Hallo,
nach ca. 1,8 Jahren ziehen wir aus unserer Mietwohnung aus.
Wir haben die Löcher verspachtelt und alles weiss gestrichen. Obwohl das Streichen nicht im Zeitraum nötig war (rein rechtlich gesehen) haben wir es dennoch getan. Wir wollten dem Vermieter entgegen kommen.
Am 31.01 war Mietende. Am 07.02 wollte der Vermieter die Abnahme machen ... die Schlüssel sind abgegeben worden am 02.02 bei einem zuständigen Makler.. (wir sollten sie Sonntags in den Briefkasten werfen haben es aber lieber früh morgens am Montag persönlich mit Quittung abgegeben). Nun haben die Vermieter in aller Ruhe zwischentzweitlich jeden Kratzer und jede Delle aufgenommen und haben so ziemlich alles zu beabstanden was auf zu nehmen war, (Teilweise echte Bagatellen wie zB. eine wenige qmm große Delle in dem Funier einer Tür.
Desweiteren war der Teppichboden den wir nie vor Einmzug haben wollten im Schlafzimmer stark abgenutzt ... das stimmt auch so .... nur war das die wohl billigste Ware an Teppich die es auf dem Markt gibt ... unmöglich zu reinigen. Hier und da kleine Kratzer an den Metallzargen der Türen. Es wird behauptet das nicht gestrichen wurde (jeder Raum wurde weis gestrichen!!) ... Ein kleiner Aushub in dem großen "Blumenkasten" war bemängelt ..aufgrund von Bodenfrost konnte ich dort nicht aufräumen bzw. ausbessern, ich bot mich an das zu beheben , was er nicht wollte.
Jetzt der Parkettboden welcher in einem "grauenhaften" Zustand war.
Er war angeblich geschliffen worden bevor wir einzogen und es gäbe Rechnungen, tatsache ist das alle die vor knapp 2 Jahren die Wohnung sahen das dieser ca. 20 Jahre alter Parkett Boden maximal aufgearbeitet wurde. Er war bereits vor Einzug Stellenweise grau und voller Macken.
Dort wo Mittags viel Licht einfiel vor der Terassentür und an der Stelle wo mein Bürostuhl saß kam es zu verstärktenm Abrieb der Lackschicht. Unter dem Bürostuhl war stehts eine Schutzmatte aus Plastik dennoch hielt der Lack darunter nicht und auch an den Bereichen seitlich zur Terasse und zur Wohnzimmertür kam es schnell zum Verschleiss der Lackschicht.
Jetzt sollen wir für das komplette schleifen und lackieren dieses altebn Parketts aufkommen. Das sehe ich nicht ein.
Es war keine mutwillige Beschädigung noch habe ich diesen Boden zweckentfremdet genutzt. Ich bot mich an ( ohne Zeugen) die anderen Mängel auszubessern und neue Schlüssel für die Zimmertüren zu besorgen, welche im übrigen vorher schon nie gepasst hatten.
Auch das wurde vom Vermieter verneint, er meinte ich habe kein Mietverhältniss mehr und könnte ja nicht in die Wohnung um die Sachen auszubessern da ich keine Schlüssel habe.
Alles in allem haben wir für den Anfangszustand des Parketts eine Menge nichtverwandter Zeugen und wir haben ca. 5 Personen die mit uns die Wohnung gestrichen und renoviert haben.
Der Vermieter will die 800 Euro Kaution nicht auszahlen sondern kündigt noch weitere Rechnungen im Vorfeld an.
Unter anderem auch eine Wandreparatur die durch Wassereinbruch über die Terasse zustande kam..wir enfernten die nassen Leisten und die Tapete und trockneten es mit eine Entfeuchter. Die Stelle haben wir nur weiss gestrichen und die Leisten nicht mehr angebracht da sie nass und teilweise schon Schimmel angesetzt hatten. Der Vermieter behauptet wir hätten ihm das nie mitgeteilt was schlicht weg erlogen ist.... dafür gibt es weitere Zeugen. Er erinnerte sich zwar an ein Telefonat wo wir auf den Stromkosten für den Entfeuchter sitzen bleiben sollten aber an die riesige Aktion mit der feuchten Wand und dem Schimmel will er nic gewusst haben... wobei es sogar der unten wohnende Hausverwalter aufgenommen hat der ebenfalls betroffen war.
Alles in allem ein Haufen Ärger bei dem ich einige Ratschläge zur Vorgehenweise erhoffe.
Ich für meinen Teil sehe die Abnutzungen allgemein gesehen im normalen Rahmen will mich aber anbieten im Bereich des mir möglichen auszubessern. Die Stelle an auf dem alten Parkett ist definitiv abgenutzt trotz Plastikschutz an der STelle wo der Bürostuhl auf den Rollen war allerdings kann ich mir diese Abnutzung nicht erklären wenn es alles neu und Ordnungsgemäss versiegelt gewesen währe zumal es noch durch die Plastikmatte geschützt war.
Soll ich jetzt schon aktiv werden ? Oder erst wenn der Ex- Vermieter seine Handwerker Rechnungen schickt?
Muss ich mein Angebot zur Ausbesserung vor Zeugen wiederholen und habe ich die Chance es nochmals schriftlich anzubieten was er mit Sicherheit wieder ablehnen wird.
Welche Schritte soll ich zuerst machen?
Brauche ich einen unabhängigen Gutachter und wer bezahlt diesen?
Wie ist die Rechtslage?
mfg
Steffen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten ist es einen Anwalt aufzusuchen und alles weitere durch diesen erledigen lassen.
So wie ich den Fall sehe wird es viel Palaver geben und im Endeffekt vor Gericht landen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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macadamian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehe ich leider auch so,
möchte es allerdings trotz Rechtschutzversicherung meiden und habe mich daher angeboten die Mängel auszubessern was er mir nicht erlauben will.
Wie ist da die Rechtslage?
Anscheinend wurde allerdings auch der Vermieter getäuscht der die Wohnung seit Jahren nicht mehr gesehen hat und sich nur auf Makler und Handwerker Rechnungen verlassen hat. Eine Trennwand auf der Terasse wurde ihm zB. auch in Rechnung gestellt vor unsererem Einzug ..bei der Sanierung der Terasse wegen des Wassereinbruchs in die Wand und Decke stellte sich heraus das diese Wand nach wenigen Monaten brökelte und schimmelte es waren simple Rigipsplatten die dort im Aussenbereich verbaut waren... wir schauten danach Monatelang auf eine Plastikbahntrennwand da der Vermieter die Wand nicht erneuern wollte aufgrund der falschen Arbeit der Handwerker ...diese kamen aber nie um eine echte Wand einzubauen.
Ähnliches vermute ich bei dem Parkettboden...dem Vermieter (ca. 850km weit weg wohnend) wurde schleifen lackieren und versiegeln in Rechnung gestellt wobei der Boden allerhöchsten mal ein bisschen aufpoliert wurde. Aber zurück zum Problem:

Kann er mir verweigern die Mängel auszubessern?
Wie ist da die Rechtslage?

mfg
Steffen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mängel bei den Schönheitsreparaturen die muss er erlauben und einen angemessenen Zeitraum einräumen das der Mieter diese nachbessert.

Sollen aber Schäden vorhanden sein die auf den Mieter als Verursacher zurück fallen hat er dem Mieter gegenüber einen Schadensersatzanspruch und kann diesen zur Behebung von sich aus direkt in Auftrag geben und der Mieter darf nur noch zahlen.

Damit dem Mieter nicht unberechtigte Kosten aufgehalst werden würde ich sofort einen Anwalt einschalten.
Aus dieser Nummer kommt der Mieter allein nicht mehr raus.

Gruß
pcwilli
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macadamian
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja danke.... das werde ich wohl leider machen müssen.
mfg
Steffen
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