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Nach Elternzeit TZ arbeiten-aber AG will neuen Arbeitsvertra

 
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jossie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 11:35    Titel: Nach Elternzeit TZ arbeiten-aber AG will neuen Arbeitsvertra Antworten mit Zitat

Folgenden Sachverhalt möchte ich vorweg schreiben:

Ich war jetzt 3 Jahre in Elternzeit und will jetzt ab April 2009 wieder bei meinem alten AG anfangen zu arbeiten. Vor einem Monat hatte ich ein Gespräch mit meiner Chefin, die mir mündlich die Teilzeitarbeit mit 20 Stunden zugesichert hat.
Jetzt bekomme ich letzte Woche einen Entwurf des Aufhebungsvertrag für meinem alten Vertrag, bestehend seit Juli 2001 zusammen mit einem neuen Arbeitsvertrages, der folgendes besagt:
1. Befristeter AV
2. Probezeit von 6 Monaten und diverse andere Sachen, die ich so nicht akzeptieren kann.

Nun meine eigentlichen Fragen:
1. Muss mein alter, auf 40 Stunden lautender Vertrag eigentlich überhaupt aufgehoben werden oder bedarf es nur eines Änderungsvertrages???
2. Ich muss doch als AN, der seit 2001 beschäftigt ist, keine erneute Probezeit akzeptieren, oder?
3. Befristet schon gar nicht, ich komme ja aus der Elternzeit. Oder darf das mein AG?

Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit habe ( zu wenig Arbeitnehmer insgesamt ), aber auf welche Paragraphen kann ich mich notfalls stützen?

Ich danke schon mal vorab für die Antworten!
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn einen Befristungsgrund?

Wie viele Arbeitnehmer sind denn da beschäftigt?

Da du keinen Anspruch auf Teilzeit hast wird ein Durchsetzen deiner Ansprüche schwierig. Allerdings eine Probezeit kann nicht mehr wirksam vereinbart werden.
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jossie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Befristungsgrund gibt es keinen, jedenfalls weiß ich nix davon. Ich denke, man will mich loswerden.

AN sind es nicht viel, vielleicht 10 + ein Haufen Azubis, die ja nicht zählen. Es müssen ja mind. 15 AN sein, damit man Anspruch auf TZ hat, stimmts?

Probezeit ist ja völlig aus der Luft gegriffen, ich arbeite seit 2001 da.

Aber muss ich überhaupt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ich glaube nicht, aber ich denke, ich muss dann wieder Vollzeit arbeiten, auch wenn das nicht geht.

Was könnte ich denn dagegen unternehmen?
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jossie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja: Ich verstehe dieses Hickhack nicht, da mein AG mich ganz normal nach der Elternzeit kündigen kann - laut Tarifvertrag mit 2 Monaten Kündigungsfrist.

Wenn er das täte, hätte ich dann Anspruch auf Abfindung?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

jossie hat folgendes geschrieben::

Aber muss ich überhaupt einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ich glaube nicht, aber ich denke, ich muss dann wieder Vollzeit arbeiten, auch wenn das nicht geht.


Ja, darauf läuft es im Kleinbetrieb hinaus. Wenn keine vertragliche Änderung zstande kommt, gilt der alte Vertrag weiter.

Man kann natürlich auch die Änderung unterschreiben und anschließend im Ernstfall die Wirksamkeit prüfen lassen. Mit der "Probezeit" wird der AG kaum weit kommen, da geht es aber auch nur um die Dauer der Kündigungsfrist. Ein nicht bestehender Kündigungsschutz wird zwar oft unter dem Begriff auch verstanden, ist aber falsch. Das spielt hier jedoch dann keine Rolle, wenn seit 2004 so viele Altbeschäftigte ausgeschieden sind, daß die damalige Übergangsregelung für Betriebe mit mehr als 5 bis 10 Beschäftigte nicht mehr greift.

Gegen die Befristung kann man auch dann noch klagen, wenn sie nicht verlängert wird. Es besteht aber das Risiko, diese Klage zu verlieren.

Ergänzung:
... oder stattdessen bzw. dann eben ganz normal gekündigt zu werden, falls die Kleinbetriebsregelung nach KSchG greift.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sind denn mit dir gerechnet noch 5 Kollegen länger als 1.1.2004 in dem Betrieb?
Teilzeitkräfte anteilig, Azubis gelten nicht.

MfG
MAtthias
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jossie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, das wieß ich, aber ich glaube nicht. Spielt das eine Rolle?

Noch ne Frage:
Wenn mein Chef mich mit meiner Zustimmung betriebsbedingt kündigt, hat er dann eine Einstellungssperre?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

jossie hat folgendes geschrieben::
Oh, das wieß ich, aber ich glaube nicht. Spielt das eine Rolle?

Noch ne Frage:
Wenn mein Chef mich mit meiner Zustimmung betriebsbedingt kündigt, hat er dann eine Einstellungssperre?


Wenn der AG dir kündigt und du unternimmst innerhalb 3 Wochen nichts dagegen, dann ist die Kü. wirksam egal was der AG danach macht, er kann direkt jemand neues einstellen.

MfG
Matthias
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jossie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welchen Gesetzestext kannst Du diese Aussage stützen? Kann ich das irgendwo nachlesen?

Ich möchte es nämlich meinem Chef vorschlagen, da ich sowieso keine Zukunft in dem Unternehmen sehe. Habe eventuell was Neues in Aussicht, aber nur für den Fall, das sich das zerschlägt, möchte ich nicht selbst kündigen!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jossie, ich mache es kurz:

Rein juristisch gesehen ist ein Änderungsvertrag an so einer Stelle
1. nicht erforderlich
und
2. üblicherweise aus Sicht des Arbeitnehmers nicht zu raten, es sei denn, der AN bekommt darin *bessere* Arbeitsbedingungen

Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder eine Gewerkschaftsmitgliedschaft?

Falls ja, wäre es am Besten, Du lässt Dich mal beraten.

In solchen Situationen gibt es keine "perfekte" Lösung, sondern meistens mehrere Möglichkeiten. Von denen aber die meisten besser sind, als sich vom Arbeitgeber abzocken zu lassen und einfach einzuknicken.

Mit "abzocken" meine ich übrigens nicht, dass er es Böse meinen muss. Das Problem ist nur, dass an der Stelle praktisch alles, was Du tun könntest, in irgend einer Hinsicht Konsequenzen haben kann.

So kann es z.B. je nach den Umständen auch ziemlich sinnvoll sein, ein paar Monate lang auf der alten Volzeitstelle zu bleiben, sich in der Zeit "zu Lasten" des Arbeitgebers einzuarbeiten und sich dann kündigen lassen.

Kommt halt z.B. manchmal sehr gut an, wenn man einem neuen Arbeitgeber bei einer Bewerbung nach der Elternzeit sagen kann, dass man bereits eingearbeitet ist, aber im alten Betrieb aufgrund der Veränderungen keine längerfristige Möglichkeit für eine Teilzeitstelle ist.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jossie
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Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtschutz und Gewerkschaft habe ich nicht! Inzwischen sag ich: Leider!


So ein Hickhack, mit dem neuen Vertrag verlier ich alle Rechte und das seh ich nicht ein. Aber mein Chef sagt, entweder so oder wieder 40 Stunden, was ich nicht erfüllen kann.

Es wäre echt das Beste, wenn er mich kündigt, weil benötigt werde ich nicht wirklich, wies scheint. Aber wie kann ich ihm das klar machen?

Bin echt verzweifelt!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Überleg´Dir halt gut, ob Du es riskieren kannst, unter den alten Bedingungen ein paar Monate weiterzuarbeiten. Z.B. Deine Kids für das zusätzliche Geld irgendwo unterbringst in der Zeit oder notfalls für die Kündigungsfrist die Oma oder sonstwer berit wäre, sich zu beteiligen.

In solchen Situationen siehst oft folgendermaßen aus:

Der AG will Dich loswerden. Da er bereits weiß, dass Du "nur noch" zur Teilzeit weiter arbeiten würdest, kann er nun auf die Idee kommen, Dich unter Druck zu setzen.

Die ideale Möglichkeit dafür ist halt, Dir einen Teilzeitvertrag zu unverschämten Bedingungen anzubieten plus einem Aufhebungsvertrag. Wenn Du verzweifelt bist, bekommt er eine Teilzeitkraft zu Billigkonditionen, wenn nicht, wirst Du aus seiner Sicht vermutlich kündigen.

Die taktische Antwort darauf kann auch sein: Etwas rumorganisieren und die Arbeit zu alten Bedingungen antreten. Wenn der AG dann keinen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet oder von sich aus eine Lösung anbietet, kann man immer noch kündigen...aber während der Kündigungsfrist hat man viel Spass:

Einarbeitung vor Ort - oder der AG stellt einen frei und man hat deshalb frei.

Urlaubsanspruch

Zusätzlicher Aufwand für den AG um eine ordnugnsgemäße Kündigung durchzubekommen.

Freistellung von der Arbeit für die Suche nach einem neuen -Teilzeit-Job.

ggf. Vorteile bei den Sozialleistungen

etc.

Spiel es am besten mal durch, was praktisch überhaupt machbar ist bei Dir.
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jossie
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Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wer hat den längeren Atem?

Ich kann es vielleicht 2-3 Monate durchhalten ( Oma + Kiga, Mann etc ) Vollzeit zu arbeiten, aber wenn mein Chef mich einfach wieder nimmt und jemand anderes muss gehen- dann hab ich den Salat!

So leicht findet man keine Arbeit in TZ bei uns, hab mich ja schon in der Elternzeit umgeschaut???

PS: Danke schon mal für Deine Antworten! Du hast mir sehr geholfen!
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jossie
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Anmeldungsdatum: 10.03.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja:

Was meine eigentliche Angst ist, dass wenn ich zu 40 Stunden wieder komme, mir das Leben auf Arbeit zur Hölle gemacht wird.
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