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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 08.02.09, 17:15 Titel: Vermieter Pflichten |
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Hallo
Ist ein Vermieter verpflichtet zu wissen wie ein Mieter das gemietete Haus nutzt?
Also ob dies sein Haupt oder fünft Wohnsitz ist?
Vielen Dank |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 08.02.09, 17:58 Titel: Re: Vermieter Pflichten |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Ist ein Vermieter verpflichtet zu wissen wie ein Mieter das gemietete Haus nutzt? | Grundsätzlich: nö.
Okay, wenn der Mieter da ein Gewerbe einrichtet, möglicherweise noch dazu horizontal, dann könnte man darüber diskutieren... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 08.02.09, 18:17 Titel: |
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Das habe ich mir auch so gedacht.
Ich habe darüber allerdings grade eine Grundsatzdis. mit einem "alt Juristen".
Hats vor 30 Jahren mal studiert und arbeitet seither in einem anderen Bereich.
Der behauptet etwas anderes.
Gibt es dafür irgendwelche §?
Es würde jetzt den Rahmen wahrscheinlich ertwas sprengen wenn ich das ganz ausführe.
Vielleicht zum etwas eingrenzen versuche ichs mal.
Also Herr A vermietet Herren B ein Ferienhäuschen.
Das bedeutet Schornsteifeger kommt nicht und man dürfte es nicht 100% bewohnen.
Nun schwärzt der schlechte überwacher Nachbar C, Herr B bzw A beim Schornsteinfeger an.
"Da wohnt einer".
Der Schornsteinfeger spricht den Eigentümer Herren A darauf an, bzw fragt ob da einer wohnt.
Jetzt, wie geht es weiter.
Ich sage, garnicht.
Herr A sagt (bzw kann sagen) "weiß ich doch nicht, ich habe es an Herren B vermieten.. was und wie der das nutzt weiß ich nicht und geht mich auch nichts an".
Mein alt Jurist behauptet Herr A müßte das wissen, müßte Antworten und wäre im Zweifel auch verantwortlich / würde haften. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 08.02.09, 19:10 Titel: |
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Wenn der Altjurist sowas sagt, wird er ja auch ohne Schwierigkeiten eine Quelle angeben können.
Das Ferienhäuschen ist zum zeitweisen wohnen überlassen worden. Das dürfte vermutlich auch so im Vertrag vermerkt sein. Dementsprechend wäre dann das dauerhafte wohnen gegen den Vertrag. Das kann A in dem Fall dann unterbinden. Müssen tut er das aber nicht. Das einzige was sein kann ist, dass ein Amt oder sowas um die Ecke kommt und Stress macht. Das ist dann aber kein Problem vom B sondern von A, weil dieser ja Eigentümer ist. |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 08.02.09, 19:27 Titel: |
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Nein, Quellen bietet er nicht.
Er beschränkt sich drauf das er das als Jurist ja besser weiß
Na, es gibt ja keinen echten Mietvertrag es ist nur theoretisch.
Aber müßte das da drin stehen?
Kann man nicht einen ganz einfachen Mietvertrag haben in dem garnix groß steht außer das A für xy Euro dieses Häuschen an B vermietet?
Geht ja A eigentlich nichts an.
Ist ja nicht seine Idee das man das nicht darf sondern die des Staates.
Wenn B da gegen Bestimmungen verstoßen würde muß doch der der das so erlassen hat (Amt) auch dafür sorgen das B dies nicht tut/ bzw sich daran hält.
A hat doch damit herzlich wenig zu tun was B macht.
Also so stell ich mir das wenigstens vor.
A macht ja nichts schlimmes und was B macht dafür ist A ja nicht verantwortlich.
Glaub und hoff ich zumindest.
A interessiert ja nur sein Häusschen nicht kaputt geht und er Miete bekommt.
Ist B nicht in der Zeit in der wo er gemietet hat quasi der rechtliche "Eigentümer".
Also wenn der die Hecken nicht schneidet, dort reifen verbrennt oder sonstige Ordnugswiedrigkeiten begeht gegen die vorgegangen wird muß man sich doch alleinig an denjenigen wenden der auch der "Betreiber" ist.
A hat ja im Zweifel keinerlei Zutritt.
Wie kann man ihn dann für irgendwas verantwortlichen machen das dritte machen?
Sollte B jetzt da irgendwelche Ordnungswiedrigkeiten begehen dann ist das doch (glaube ich) nicht Problem von A sondern von B oder?
B ist doch erwachsen und verantwortlich für sein handeln.
Und wir sind ja nicht im zwangs überwachungsstaat.
Wie soll man von A erwarten können das der weiß ob B jetzt 50,100 oder 200 Tage im Jahr dort ist?
Dann würde doch das Amt alles mit B ausmachen oder?
Diesen anschreiben und gegebenfalls belangen, oder?
A hätte damit doch recht wenig zu tun.
Der hat nur vermietet und das darf er ja.
Das ist dann aber kein Problem vom B sondern von A, weil dieser ja Eigentümer ist.
Wie kann ich das genau verstehen?
Danke
Zuletzt bearbeitet von timmendorf am 08.02.09, 20:30, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 08.02.09, 20:24 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Sollte B jetzt da irgendwelche Ordnungswiedrigkeiten begehen dann ist das doch (glaube ich) nicht Problem von A sondern von B oder?
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Sollte es öffentlich-rechtliche Vorschriften (Bauordnung, Landschaftsschutzgesetz oder was auch immer) geben, wonach das Haus nur als Ferienhaus genutzt werden darf und nicht für ganzjähriges Wohnen, dann ist es die Pflicht des Eigentümers, für entsprechende Nutzung zu sorgen und entgegenstehende Nutzung zu unterlassen und erforderlichenfalls zu unterbinden.
Gruß,
moro |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 08.02.09, 20:25 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Ferienhäuschen.
Das bedeutet Schornsteifeger kommt nicht | Der Zusammenhang ist interessant. Ich hätte ja gedacht, Schornsteinfeger korreliert mit Heizung und nicht mit Haustyp.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 08.02.09, 20:37 Titel: |
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, dann ist es die Pflicht des Eigentümers, für entsprechende Nutzung zu sorgen und entgegenstehende Nutzung zu unterlassen und erforderlichenfalls zu unterbinden.
Wieso?
Im Grunde ist doch der Mieter in der Zeit in der der Mietvertrag läuft der "Eigentümer".
Wie soll A dafür sorgen?
Er hat doch keine möglichkeit dies zu kontrollieren.
Was geht es ihn überhaupt an? Das Amt hat das erlassen und ein dritter nutzt dieses Haus.
Soll das Amt das doch mit dem klären der dort das Hausrecht hat!?
Vermieter hat mit dem Haus ja nichts zu tun.. das Recht was mit dem Haus zu tun zu haben wurde ihm ja quasi zeitweise "abgekauft".
Mal davon abgesehen das ich es ganzschön gewagt finde eigene überwachspflichten an den Vermieter so mir nix dir nix weiter zu geben.
Mir ist ein Rätsel wie der Vermieter dies Kontrolieren soll!?
Selbst wenn er wollte hat er doch die möglichkeit garnicht.
Streng genommen darf er ja nichtmal das Grundstück betreten?
Trifft A dann eine Teilschuld oder ist der wahre schuldige B sogar ganz aus der Sache raus und die ganze schuld bleibt an A hängen obwohl dieser ja garnichts gemacht hat? |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 08.02.09, 20:43 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | , dann ist es die Pflicht des Eigentümers, für entsprechende Nutzung zu sorgen und entgegenstehende Nutzung zu unterlassen und erforderlichenfalls zu unterbinden.
Wieso? |
Weil es der Eigentümer ist, der über die Nutzung bestimmt, indem er entweder Mietverträge über Ferienaufenthalte oder über ein zeitlich unbegrenztes (Dauer-)Wohnverhältnis ausstellt.
Gruß,
moro |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 08.02.09, 20:52 Titel: |
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Ja, soweit kann ich mir das grade noch so vorstellen.
Also das er das in den Mietvertrag schreiben darf/muß.
Aber spätestens dann hörts bei mir auf:)
Wenn B sich eben nun daran nicht hält dann ist A für mich aus der Sache raus.
Alles andere müßte das Amt in meinen Augen dann mit B klären.
Weil A gemacht hat was er kann.
Wie sollte er kontrollieren oder wissen das B sich daran nicht hält???
Selbst wenn er keinen Job hätte und nichts anderes zu tun hätte als den ganzen Tag auf der Straße zu stehen und sein vermietetes Haus zu überwachen.
Selbst DANN wäre es schwierig dies zweifelsfrei festzustellen.
Da das ja keiner ernsthaft macht oder verlangen würde ist es also eig. unmöglich.
Willst du mir damit sagen das Herr A IMMER dran ist sollte das Amt irgendwann einen solchen Fall festtellen?
Sprich würde das Amt dann GRUNDSÄTZLICH sagen Herr A sie haben eine teilschuld bzw sind der alleinige Schuldige weil sie es IN JEDEM FALL wissen und unterbinden hätten MÜSSEN?
Danke |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 09.02.09, 08:43 Titel: |
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Das Amt wird sich an A als Eigentümer wenden, dieser muss dann reagieren oder eben nicht. Wenn nicht, wird das Amt vermutlich gegen A vorgehen. Das einfachste ist, wenn A sobald er vom Amt Kenntnis erhält den Mieter abmahnt und dies dem Amt mitteilt. Dann dürfte das Amt Ruhe geben und der Mieter hält sich hoffentlich dran. Wenn nicht wird das Amt sich nochmal melden und evtl. gegen A ein Bussgeld verhängen. Das kann A dann von B im Rahmen des Schadensersatzes wahrscheinlich von B einklagen. Ebenso wird A dann wohl auch berechtigt sein, dass Mietverhältnis fristlos zu kündigen. |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 10.02.09, 10:22 Titel: |
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Das find ich aber merkwürdig?
B begeht doch die Ordnungswiedrigkeit?
Warum klärt das das Amt nicht mit dem?
Wenn ich jemandem mein Auto ausleihe und der wird mit 50 in der 30 Zone angehalten dann klären die das ja auch mit dem und wollen von mir nichts wissen.
Woher kommt denn das? |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 10.02.09, 10:55 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Woher kommt denn das? |
Das kommt daher, dass sich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die Einhaltung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit an den Fahrer richten, während sich die Vorschriften des Baurechts über ungenehmigte Nutzungsänderungen (auch) an den Eigentümer wenden, wenn dieser das Gebäude entgegen der genehmigten Nutzungsart nutzt, was er tut, wenn er ein dafür nicht genehmigtes Gebäude als Dauerwohnung vermietet.
Gruß,
moro |
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timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
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Verfasst am: 10.02.09, 19:28 Titel: |
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Aber dafür müßte er dies doch bewußt tun, oder?
Er vermietet es ja ausdrücklich als Ferienhaus.
Auf das was der Mieter dann letztlich macht hat er ja keinen Einfluß und kann es eigentlich noch nichtmal kontrollieren!?
Das wäre ja als würde man den Hersteller eines Küchenmessers dafür zu Verantwortung ziehen das ein Kunde ein solches Messer zweckentfremdet und jemanden verletzt hat? |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 10.02.09, 20:01 Titel: |
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timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Er vermietet es ja ausdrücklich als Ferienhaus. |
Ganzjährig an ein und dieselbe Person?
Gruß,
moro |
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