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Bei Auszug / Übergabe werden die Zähler abgelesen - das sollten sie sicherstellen - und am Ende des Bezugszeitraumes wird abgerechnet, da dürfte sich für sie dann eine Rückzahlung ergeben. Daß das nicht in einer sofortigen geringeren Zahlung resultiert, ist klar.
Auch das würde ich so nicht sagen.
Schließlich zahlt man 12 Monate lang Heizkosten im Wege der NK für eine Heizperiode von wenigen Monaten.
Und im April wird in der Regel sowieso nicht geheizt
Fakt ist, daß der Verbrauch bezahlt wird. Was nicht verbraucht wird, braucht nicht bezahlt zu werden, wenn zuviel Geld geflossen ist, gibts Geld zurück, wenn die Vorauszahlung nicht reicht, wird Geld nachgefordert. MIt den Heizkosten haben sie Recht, da könnte eine Nachforderung kommen, wenn man kurz nach dem Winter auszieht.
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