Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - was beachten bei "schnuppertag"?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

was beachten bei "schnuppertag"?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 07:42    Titel: was beachten bei "schnuppertag"? Antworten mit Zitat

hallo forum,

mal eine ganz allgemeine frage: was gibt es zu berücksichtigen, wenn ein schüler an einem tag einen sogenannten "schnuppertag" in einem unternehmen absolvieren möchte? dieser schüler ist der sohn eines mitarbeiters und möchte eben einen tag lang anderen mitarbeitern über die schulter schauen.
wie verhält es sich versicherungstechnisch, arbeitsrechtlich usw.?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 07:47    Titel: Re: was beachten bei "schnuppertag"? Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
... ein schüler ...

Alter des Schülers?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:08    Titel: Re: was beachten bei "schnuppertag"? Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
hallo forum,

mal eine ganz allgemeine frage: was gibt es zu berücksichtigen, wenn ein schüler an einem tag einen sogenannten "schnuppertag" in einem unternehmen absolvieren möchte?


Neben vielem anderen:

Ich würde vor allem darauf achten, sich nirgendwo schriftlich zu verewigen, weder im Gästebuch, noch in Interessentenformularen, auf einer Bewerbung, oder sonstwo.

Ganz viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen derzeit über fehlende Rechtschreibkenntnisse von Ausbildungsplatzbewerbern; in vielen Betrieben wäre die Verwendung permanenter Kleinschreibung (wie hier) sicher ein absoluter Ausschlußgrund.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
wood-designer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Ganz viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen derzeit über fehlende Rechtschreibkenntnisse von Ausbildungsplatzbewerbern


Wie sich die Rechtschreibkenntnisse in den letzten Jahren entwickelt hat, kann man bei mir im Betrieb sehr gut auf den Toiletten erkennen. Geschockt
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

wood-designer hat folgendes geschrieben::
kdM hat folgendes geschrieben::
Ganz viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen derzeit über fehlende Rechtschreibkenntnisse von Ausbildungsplatzbewerbern


Wie sich die Rechtschreibkenntnisse in den letzten Jahren entwickelt hat, kann man bei mir im Betrieb sehr gut auf den Toiletten erkennen. Geschockt
I


Wie ich schon sagte: ich würde vor allem darauf achten, sich nirgendwo schriftlich zu verewigen... Winken
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:43    Titel: Re: was beachten bei "schnuppertag"? Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
hallo forum,

mal eine ganz allgemeine frage: was gibt es zu berücksichtigen, wenn ein schüler an einem tag einen sogenannten "schnuppertag" in einem unternehmen absolvieren möchte?


Neben vielem anderen:

Ich würde vor allem darauf achten, sich nirgendwo schriftlich zu verewigen, weder im Gästebuch, noch in Interessentenformularen, auf einer Bewerbung, oder sonstwo.

Ganz viele Ausbilderinnen und Ausbilder klagen derzeit über fehlende Rechtschreibkenntnisse von Ausbildungsplatzbewerbern; in vielen Betrieben wäre die Verwendung permanenter Kleinschreibung (wie hier) sicher ein absoluter Ausschlußgrund.


ach, jetzt verstehe ich, das sollte witzig gemeint sein. gut zu wissen, ich lach' dann später eventuell mal kurz drüber...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das war bestimmt kein Scherz, die Sache ist einfach zu traurig.

Aber worauf genau zielt denn die Frage ab?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
Das war bestimmt kein Scherz, die Sache ist einfach zu traurig.

Aber worauf genau zielt denn die Frage ab?


klar. da stimme ich mit ein. nur ist es eben ein unterschied, ob ich in einem forum bewusst klein schreibe (aus gründen der bequemlichkeit) oder aber der deutschen sprache tatsächlich nicht mächtig bin.

aber zurück zu meiner eigentlichen frage: der sohn (13 jahre) von einem unserer mitarbeiter möchte einen "schnuppertag" bei uns absolvieren. auf was (versicherungstechnisch, arbeitsrrechtlich) genau müsste geachtet werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:26    Titel: Re: was beachten bei "schnuppertag"? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
... ein schüler ...

Alter des Schülers?


13 jahre.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
... nur ist es eben ein unterschied, ob ich in einem forum bewusst klein schreibe (aus gründen der bequemlichkeit) oder aber der deutschen sprache tatsächlich nicht mächtig bin.
...

Wenn Sie in einem Forum bewußt klein schreiben, dient dies aber sicher nicht der Lesbarbeit Ihrer Beiträge. Ich bin dann jetzt auch mal bequem, und lese bewußt kleingeschriebene Beiträge nicht weiter. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
woazn-king
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
woazn-king hat folgendes geschrieben::
... nur ist es eben ein unterschied, ob ich in einem forum bewusst klein schreibe (aus gründen der bequemlichkeit) oder aber der deutschen sprache tatsächlich nicht mächtig bin.
...

Wenn Sie in einem Forum bewußt klein schreiben, dient dies aber sicher nicht der Lesbarbeit Ihrer Beiträge. Ich bin dann jetzt auch mal bequem, und lese bewußt kleingeschriebene Beiträge nicht weiter. Winken


meine kleinschreibung bezieht sich lediglich auf die anfangsbuchstaben. hinsichtlich der schriftgröße habe ich nichts verändert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
...
meine kleinschreibung bezieht sich lediglich auf die anfangsbuchstaben. hinsichtlich der schriftgröße habe ich nichts verändert.

daswarmirschonklar,darummacheichdiesjetztfolgendeauchganzbewußtWinken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte die Threadteilnehmer kurz darauf aufmerksam machen, daß die orthographischen Vorlieben des Threadersteller nichts mit der Thematik zu tun haben, deswegen bitte zurück zum Thema. Wenn Diskussionsbedarf besteht, kann dies gerne in der Speaker's Corner ausgelebt. Hier ist die Diskussion weder zielführend noch Wertschätzend dem Fragesteller gegenüber..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wertschätzend ist auch sich an die Regeln zu halten. Und wenn man hier umsonst an Infos kommen will, sollte man sich wenigstens etwas Mühe geben.

Mfg
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe ihnen insoweit recht, daß man auch als Threadersteller sich die Mühe machen kann. Ein entsprechender Hinweis in die Richtung hätte es aber auch getan, anstatt daß sich jetzt. mehrere Teilnehmer auf den Fragesteller "stürzen".
Aber wie schon gesagt, wenn weiterer Bedarf für die Diskussion "Rechtschreibung in Webforen als Ausdruck der Wertschätzung" besteht, dann bitte in der Speaker's Corner..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.