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Verfasst am: 09.02.09, 10:23 Titel: Vermieter Person A, Mieter Person B, Untermieter Person C
Hallo,
Person B hat ein Wohnung von Person A gemietet. Person A ist informiert, dass Person C in die Wohnung einzieht. Person A wollte direkt keinen Mietvertrag mit person C unterschreiben, da Person C Sozialhilfeempfänger ist und deswegen hat Person B direkt den Mietvertrag mit Person A unterschrieben. Es besteht wiederrum einen Mietvertrag zwischen Person B und C. Jetzt möchte Person B aus beiden Vertägen raus. Somit muss Person C direkt mit Person A einen Vertrag abschließen. Wie kann Person B rechtlich aus dem Vertrag raus kommen? Was soll Person B genau machen? Was ist wenn Person A ablehnt?
Vielen herzlichen Dank für die Antworten im Vorraus
Person B kann einfach kündigen und zwar beide Mietverhältnisse. Dann muss C gucken wo er bleibt. Entweder er schließt mit A direkt einen Vertrag ab (was aber nur mit Zustimmung von A geht und die kann nicht erzwungen werden) oder er muss sich ne neue Wohnung suchen.
Person B kann einfach kündigen und zwar beide Mietverhältnisse. Dann muss C gucken wo er bleibt. Entweder er schließt mit A direkt einen Vertrag ab (was aber nur mit Zustimmung von A geht und die kann nicht erzwungen werden) oder er muss sich ne neue Wohnung suchen.
Ist es wirklich so einfach, dass Person B den Vetrag mit Person C kündigt. Auch wenn Person C mit drei Kindern in die Wohnung wohnt?
Was soll Person B jetzt machen? Eine Kündigung zu beiden Personen mit 3 monatigen Frist schreiben?
Warum sollte das nicht möglich sein? Es kann von Person B nicht verlangt werden, dass er das Mietverhältnis mit C für immer und ewig aufrecht erhält.
Zur Sicherheit sollte B erst C kündigen und wenn C raus ist, die Wohnung kündigen. Dann bezahlt er zwar 3 Monate mehr Miete aber das kann am Ende wesentlich preiswerter sein, als Schadensersatzforderungen des VMs zu bezahlen.
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