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Im Sommer 2008 wurden Modernisierungsarbeiten, respektive Außendämmung und neue Fenster an unserem Haus durchgeführt. Jetzt haben wir in unserer Wohnung das Phänomen der sog. schwarzen Wohnung (festgestellt durch einen Bezirksschornsteinfegermeister). Der Vermieter wurde informiert .Können wir aufgrund dessen eine Mietkürzung vornehmen? Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange? Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung neu herrichten (z.B. tapezieren/streichen) ? Kann ich eine Entschädigung für die Reinigung verlangen (es waren Stunden und es ging über Tage, da es immer wieder „nachgerußt“ hat)? Wenn ja,in welcher Höhe? Bemerken möchte ich zu der Reinigung das ich schwerbehindert bin und MS habe.Ist eine Kündigung ohne Einhaltung der Frist möglich? Sorry, die Fragen sind mir erst jetzt noch in den Sinn gekommen; deswegen eine erweiterte Anfrage.
Wie ist bei allem o. a. die Rechtslage?
Im Sommer 2008 wurden Modernisierungsarbeiten, ... das Phänomen der sog. schwarzen Wohnung
Erstmal kann man seinen Beitrag editieren, statt einen zweiten einzustellen.
Weiterhin ist mir nicht klar, wo der Ruß herkommt, wie stark das "Phänomen" ist und was das mit den Modernisierungsmaßnahmen zu tun hat.
Ein Recht auf fristlose Kündigung würde ich eher nicht annehmen. Für Mietminderung fehlen mir die Beurteilungsmaßstäbe - fragen sie beim Mieterverein und/oder Anwalt. Ohne Beratung kann sowas schnell in die Hose gehen und Mietervereine sind bekannt, "mieterfreundliche" Ratschläge zu geben, aber im Ernstfall nicht dafür zu haften.
Ob sie schwerbehindert sind oder nicht, hat auf Mietminderung keinen Einfluss.
Zur Miet-Minderung komt´s erstmal darauf an, WER denn hier was versandelt hat
Erklär doch mal ein wenig genauer
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
[
1. Die Ablagerungen treten plötzlich (innerhalb von 3 bis 4 Wochen, manchmal auch innerhalb weniger Tage) während der Heizperiode (circa von Oktober bis März) auf
2. Fast alle betroffenen Wohnungen wurden zuvor, zumeist in der letzten Nicht-Heizperiode, renoviert oder wurden als Erstbezugswohnungen nach Errichtung des Gebäudes bezogen.
3. Die Ablagerungen sind schmierig und von rußähnlicher Färbung, bestehen jedoch nicht oder nur in seltenen Fällen aus Ruß, sondem enthalten vielmehr Weichmacher- und andere höhersiedende organische Verbindungen.
4. Die Ablagerungen setzen sich zum Teil in einzelnen Räumen, zum Teil in der ganzen Wohnung, vorwiegend auf Außenwandflächen, Gardinen, Kunststoffflächen, Lichtschaltem, Steckdosen und elektronischen Geräten ab.
5. In Mehrfamilienhäusern tritt das Phänomen fast immer nur in ein oder zwei Wohnungen auf, selbst dann, wenn die Wohnungen in etwa alle zur selben Zeit fertiggestellt worden waren sowie bau-technisch und malermäßig in derselben Art und Weise hergerichtet sind.
Für die Entstehung die Ablagerungen gilt demnach Folgendes:
Bei der Fertigstellung oder Renovierung von Wohnungen werden Produkte (Lacke, Farben, Kleber etc.) eingesetzt, die zur Emission höhersiedender (schwerflüchtiger) organischer Verbindungen (SVOC) führen. Der Eintrag der SVOC in die Raumluft geschieht relativ langsam über Wochen und Monate (im Einzelfall über 1-2 Jahre) und, da die Stoffe im Gegensatz zu vielen »klassischen« Lösemitteln aus der Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen (englisch »VOC«) geruchlich nicht wahrnehmbar sind, im Wesentlichen von den Bewohnern unbemerkt.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 08.02.09, 21:26 Titel:
aus dem link von karli.:
Zitat:
Nachdem festgestellt wurde, dass in einhundert gleichartig und gleichzeitig modernisierten Wohnungen nur eine einzige Wohnung von der Schwarzfärbung betroffen war, lässt dies vermuten, dass noch weitere Nebenbedingungen erfüllt sein müssen, um den Schwarzfärbungseffekt hervorzurufen.
deshalb würde mich interessieren ob noch mehr wohnungen betroffen sind?!
als "halbwissender" würde ich nämlich denken das der VM vielleicht behauptet das der M irgendetwas in der wohnung hat was dies auslösen kann.
Zitat:
Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Mangel verschuldet hat. Liegt der Schaden im Verantwortungsbereich des Mieters, muss er seine Unschuld beweisen ~ OLG Karlsruhe, RE WuM 84, 267.
ps.: was die mietminderung angeht.: zur höhe wird es hier keine def. aussagen geben da eine mietminderung nur unter anwaltlicher beratung durchgeführt werden sollte. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Hallo,von den 4 Wohnungen im Haus es ist eine weitere Wohnung betroffen (eine Wohnung steht leer). Ich weiß das mit der Beweispflicht gegenüber dem VM; hatte nur gedacht, dass irgendjemand irgendwelche Erfahrungswerte mit diesem "Phänomen" hat.Vielen Dank.
Zu den technischen Voraussetzungen (wie oben erklärt) gehört auch immer persönliches Verhalten dazu (z.B. Raucher, Haustiere, Räucherstäbchen, Kerzen, etc....).
Mangelbeweis ist schwierig, das das Phänomen noch immer als Phänomen gilt und die Industrie sich stets mal mehr mal minder erfolgreich gegen die technische Erklärung (Weichmacher) gewehrt hat. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Gibt es in der Wohnung einen Ofen, Kamin oder sonstige Brandstelle?
In diesem Fall könnte es auch sein, daß es zu vermehrter Rußentwicklung kommt weil durch die neuen, dichteren Fenster die Zuluft für den Ofen fehlt.
Falls dazu noch die Abzugshaube in der Küche angeschaltet wird, kann es sogar zu einer Verpuffung kommen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Zu den beiden letzten Einträgen: Die Wohnung ist haargenau in dem Zustand, in dem sie auch im letzten Winter war, in dem das Phänomen nicht aufgetreten ist. Es gibt auch keinen Ofen, Kamin etc. Selbst eine Dunstabzugshaube ist nicht vorhanden, da das (Wortsperre: Name) direkt unter dem Fenster ist. Eines ist jedoch von mir noch zu bemerken: Der VM hat in den anderen Häusern, die auf die gleiche Art und Weise wie unseres modernisiert wurden, kleine, ich weiß nicht genau wie die Dinger heißen, Abluftgeräte oder Zuluftgitter, eingebaut. Hier jedoch nicht. Auch meine ich so vom Gefühl her, dass ich ständig "lüften" muss, weil ich (sorry ich weiß nicht wie ich es anders sagen soll) meine, in der Wohnung ist keine "Luft", sondern ein ständiges Vakuum. Diese Meinung vertritt auch die Nachbarin, bei der das Phänomen ebenfalls aufgetreten ist. Auch bei ihr ist die Wohnung in dem gleichen Zustand wie im letzten Winter.
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