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Räumungsklage: Auszug kurz vor Termin

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:16    Titel: Räumungsklage: Auszug kurz vor Termin Antworten mit Zitat

Hey!

A verklagt die B auf Räumung einer Mietwohnung. B verläßt die Wohnung drei Tage vor der mdl. Verhandlung und kommt nicht zu dem Termin.
Muss A nun seinen Räumungsantrag zurücknehmen? Oder für erledigt erklären mit Kostenfolge für B?

B hat noch alle Schlüssel: spielt dies eine Rolle?

Da A eh noch Mieten etc gegen B einklagen muss, wird er wohl die Schlösser austauschen lassen müssen und diese Kosetn grad noch draufpacken....
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
B verläßt die Wohnung drei Tage vor der mdl. Verhandlung
Wenn man seine Wohnung verläßt, ist dies keine Übergabe.
Zitat:
B hat noch alle Schlüssel: spielt dies eine Rolle?
Ja. Der Antrag lautet bei Räumungsklagen regelmäßig "... geräumt herauszugeben." Hier fehlt es an einer Herausgabe der Wohnung, also kann der Antrag aufrecht erhalten bleiben.
Zitat:
wird er wohl die Schlösser austauschen lassen müssen
Sinnvollerweise aber erst nach Rechtskraft des Räumungsurteils. A will ja wohl nicht einer Nutzungsentschädigung verlustig gehen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Info.

Frage ist halt, was man mit einem Räumungstitel anfangen soll, wenn die zu räumende Person samt Mobiliar bereits von dannen ist.....
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, der Räumungstitel ist Ihr Freifahrtschein, die Wohnung wieder in Besitz zu nehmen und die Schlösser auszutauschen. Ohne Räumungsurteil brechen Sie den weiter bestehenden Gewahrsam des Mieters an der Mietsache.

Beste Grüße

Metzing
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gewahrsam wurde doch konkludent mit dem Verlassen der Wohnung inkl. Gepäck aufgegeben, oder?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso? Er hat doch die Schlüssel gerade nicht herausgegeben, also hat er doch derzeit noch Gewahrsam. Cool Wäre ja auch etwas erschreckend, wenn mein Mietverhältnis jedesmal enden würde, wenn ich mich mit Gepäck in den Urlaub begebe. lautes Lachen

Beste Grüße

Metzing
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

ok...der war echt gut Lachen
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