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Firma A vermietet an Firma B eine Etage in einem Bürogebäude, bestehdn aus (lt. MV.: Raum 1, Raum 2 usw. und Raum 8 (optional). Für den optional vermietete Raum 8 trug B immer alle Nebenkosten. Es wurde mdl. vereinbart, dass bei Bedarf der Raum 8 auch noch von B vollständig angemietet werden kann.
Plötztlich teilt A mit, dass sie den Raum 8 an einen Firma C anderweitug vermietet hat.
Um in diesen Raum zu gelangen, muss man durch die exklusiv an B vermieteten Bereiche hindurch. einen separaten Eingang vom Treppenhaus gibts nicht.
Kann A einfach so das Optionsrecht aushöhlen?
Kann sich B dagegen wehren? wenn ja wie?
M.A. nach ist A nicht berechtigt an C den 8ter zu vermieten, weswegn der MV mit den Rechten der B behaftet ist........u.U. könnte C von A Schadenersatz verlangen....
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