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evesmum FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2007 Beiträge: 89
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Verfasst am: 06.02.09, 16:36 Titel: Vermietetes Gartengrundstück verkaufen? |
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Hallo,
nehmen wir mal an, ein Vermieter V vermietet eine Wohnung und ein Gartengrundstück an Mieter M. Der Garten schließt nicht direkt an das Haus an, es liegt der Hof und ein Rasenstück dazwischen. Nun ergibt sich plötzlich (wieso auch immer), daß das Gartengrundstück bebaut werden darf. Ein Dritter D erfährt davon und möchte das Grundstück kaufen. V freut sich, weil immer klamm, und für ein baugrundstück gibt's ja nun etwas mehr Kohle als für ne Wiese.
Darf V verkaufen? Darf D dann bauen? Darf M dann irgendwas?
Danke und LG |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 06.02.09, 16:52 Titel: |
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Meines Wissens ist es so.
Wurde das Garrtengrundstück mit der Wohnung im Mietvertrag vermietet oder wurde ein separater Mietvertrag für das Gartengrundstück abgeschlossen ?
Ist der Garten Teil des Wohnmietvertrags kann der Garten nur mit der Wohnung gekündigt werden.
Besteht ein separater Mietvertrag für den Garten kann dieser allein gekündigt werden.
Warten Sie aber noch andere Antworten ab da ich mir nur zu 95 % sicher bin.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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evesmum FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2007 Beiträge: 89
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Verfasst am: 06.02.09, 16:58 Titel: |
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Garten und Wohnung stehen gemeinsam in einem Mietvertrag. Wäre denn dann der angestrebte Verkauf ein Kündigungsgrund? |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 06.02.09, 17:04 Titel: |
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Im Grunde heißt es " Kauf bricht Miete nicht" Hier würde ich mich wirklich mit einem Anwalt zusammen setzen der dies besser oder genau beantworten kann und wird.
Vielleicht kann man sich auch mit dem Mieter mal unterhalten und evtl. über eine Entschädigung bei Abtreten des Gartens unterhalten, so das man über den Garten einen Aufhebungsvertrag abschließt. Dann brauch die Wohnung nicht gekündigt werden, was auch sehr schwer möglich wäre, wenn keine gravierenden Sachen vorliegen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 06.02.09, 17:21 Titel: |
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Naja. Wenn der bestehende Mietvertrag den Vermieter an einer 'angemessenen Verwertung', und dazu könnte auch ein Verkauf gehören, hindert, kann ich mir vorstellen, dass dies ein ausreichender Kündigungsgrund - dann ja aber leider auch für die Wohnung - sein könnte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 06.02.09, 17:30 Titel: |
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Tja Karsten, aber dann wie gesagt mit Wohnung.
Ob dies, einmal im Sinne des Vermieters ist und ob dies durchführbar ist sollte ein Anwalt beantworten. Oder im Ernstfall sogar ein Richter.
Als erstes würde ich mal selbst mit dem Mieter sprechen und den Sachverhalt schildern.
Vielleicht hat der Mieter mehr Verständnis wie man annimmt und sagt Okay und schon wäre alles in Butter.
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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evesmum FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.02.2007 Beiträge: 89
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Verfasst am: 06.02.09, 21:09 Titel: |
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Mein Eingangsthread hat wohl den Anschein erweckt, ich sei der fiktive Vermieter. Bin ich aber gar nicht . Unser Vermieter hat bisher uns gegenüber nicht von Verkauf gesprochen, aber es gibt wohl Interessenten. Ich werde wohl erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt. Wollte mich nur schonmal vorab informieren, ob ein Verkauf "so einfach" möglich wäre.
Danke jedenfalls für die schnellen Antworten. |
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Hinnerk14 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 403 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 09.02.09, 17:58 Titel: |
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Man könnte auch eine entsprechende Abfindung für den Garten verhandeln.
Je nachdem wie man den Garten wirklich nutzt, oder was man an Euros rausbekommt,
könnte sich das für den Mieter lohnen.  _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen ) |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.02.09, 18:30 Titel: |
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Ich denke, auch der § 573 b BGB gibt bei einer "intelligent gestrickten" Lösung und Begründung dem Vermieter einen Grund zur Teilkündigung des Gartenanteils Der Mieter kann dann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.
Natürlich ist auch eine einvernehmliche Abtrennung des Teilgrundstücks möglich, über deren Voraussetzungen zu verhandeln wäre. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 09.02.09, 18:59 Titel: Re: Vermietetes Gartengrundstück verkaufen? |
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evesmum hat folgendes geschrieben:: | ....Darf V verkaufen? Darf D dann bauen? Darf M dann irgendwas? |
V darf selbstverständlich verkaufen.
D darf erst dann bauen, wenn der Mietvertrag mit M beendet ist
M kann der Verkauf eigentlich egal sein, denn der Käufer muß den bestehenden Mietvertrag übernehmen - er wird Rechtsnachfolger des V.
Nach erfolgter Eigentumsumschreibung kann D den Mietvertrag kündigen.
V könnte auch mit einer Änderungskündigung den Mietvertrag auf die Wohnung beschränken.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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