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Vermietetes Gartengrundstück verkaufen?

 
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:36    Titel: Vermietetes Gartengrundstück verkaufen? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Vermieter V vermietet eine Wohnung und ein Gartengrundstück an Mieter M. Der Garten schließt nicht direkt an das Haus an, es liegt der Hof und ein Rasenstück dazwischen. Nun ergibt sich plötzlich (wieso auch immer), daß das Gartengrundstück bebaut werden darf. Ein Dritter D erfährt davon und möchte das Grundstück kaufen. V freut sich, weil immer klamm, und für ein baugrundstück gibt's ja nun etwas mehr Kohle als für ne Wiese.
Darf V verkaufen? Darf D dann bauen? Darf M dann irgendwas?

Danke und LG
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens ist es so.

Wurde das Garrtengrundstück mit der Wohnung im Mietvertrag vermietet oder wurde ein separater Mietvertrag für das Gartengrundstück abgeschlossen ?

Ist der Garten Teil des Wohnmietvertrags kann der Garten nur mit der Wohnung gekündigt werden.
Besteht ein separater Mietvertrag für den Garten kann dieser allein gekündigt werden.

Warten Sie aber noch andere Antworten ab da ich mir nur zu 95 % sicher bin. Winken

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Garten und Wohnung stehen gemeinsam in einem Mietvertrag. Wäre denn dann der angestrebte Verkauf ein Kündigungsgrund?
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Im Grunde heißt es " Kauf bricht Miete nicht" Hier würde ich mich wirklich mit einem Anwalt zusammen setzen der dies besser oder genau beantworten kann und wird.

Vielleicht kann man sich auch mit dem Mieter mal unterhalten und evtl. über eine Entschädigung bei Abtreten des Gartens unterhalten, so das man über den Garten einen Aufhebungsvertrag abschließt. Dann brauch die Wohnung nicht gekündigt werden, was auch sehr schwer möglich wäre, wenn keine gravierenden Sachen vorliegen.

Gruß
pcwilli
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Wenn der bestehende Mietvertrag den Vermieter an einer 'angemessenen Verwertung', und dazu könnte auch ein Verkauf gehören, hindert, kann ich mir vorstellen, dass dies ein ausreichender Kündigungsgrund - dann ja aber leider auch für die Wohnung - sein könnte.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Karsten, aber dann wie gesagt mit Wohnung.
Ob dies, einmal im Sinne des Vermieters ist und ob dies durchführbar ist sollte ein Anwalt beantworten. Oder im Ernstfall sogar ein Richter.

Als erstes würde ich mal selbst mit dem Mieter sprechen und den Sachverhalt schildern.
Vielleicht hat der Mieter mehr Verständnis wie man annimmt und sagt Okay und schon wäre alles in Butter. Winken

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Winken

Gruß
pcwilli
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Eingangsthread hat wohl den Anschein erweckt, ich sei der fiktive Vermieter. Bin ich aber gar nicht Winken. Unser Vermieter hat bisher uns gegenüber nicht von Verkauf gesprochen, aber es gibt wohl Interessenten. Ich werde wohl erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt. Wollte mich nur schonmal vorab informieren, ob ein Verkauf "so einfach" möglich wäre.
Danke jedenfalls für die schnellen Antworten.
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Hinnerk14
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte auch eine entsprechende Abfindung für den Garten verhandeln.
Je nachdem wie man den Garten wirklich nutzt, oder was man an Euros rausbekommt,
könnte sich das für den Mieter lohnen. Lachen
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Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, auch der § 573 b BGB gibt bei einer "intelligent gestrickten" Lösung und Begründung dem Vermieter einen Grund zur Teilkündigung des Gartenanteils Der Mieter kann dann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.

Natürlich ist auch eine einvernehmliche Abtrennung des Teilgrundstücks möglich, über deren Voraussetzungen zu verhandeln wäre.
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Lucky
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 18:59    Titel: Re: Vermietetes Gartengrundstück verkaufen? Antworten mit Zitat

evesmum hat folgendes geschrieben::
....Darf V verkaufen? Darf D dann bauen? Darf M dann irgendwas?

V darf selbstverständlich verkaufen.
D darf erst dann bauen, wenn der Mietvertrag mit M beendet ist
M kann der Verkauf eigentlich egal sein, denn der Käufer muß den bestehenden Mietvertrag übernehmen - er wird Rechtsnachfolger des V.
Nach erfolgter Eigentumsumschreibung kann D den Mietvertrag kündigen.

V könnte auch mit einer Änderungskündigung den Mietvertrag auf die Wohnung beschränken.

MfG
Lucky
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