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Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wer die Musik bestellt muss se auch bezahlen.
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Marita 767
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

OK. Biber... versteh ich

ansonsten bleibt einem nur noch eins übrich, all diese nicht erklärten Kosten zuzück zuweisen.

Mieter ist HartzIV Empfänger und kann sich zusätzliche Kosten nicht leisten, und das weis auch der VM.
Wahrscheinlich reagiert er deswegen so.

Er wird dann wieder mit Mahnbescheid drohen.
Muss man sich das alles Gefallen lassen??


Schöne Grüße
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