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Renovieren- neue Regelung??

 
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Piratte
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Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 124
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:45    Titel: Renovieren- neue Regelung?? Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Bekannter hat mir gesagt, dass dier Mieter grundsätzlich bei AUszug nie streichen
muss, egal was im Mietvertrag steht. Angeblich gibts da seit einiger Zeit eine neue Regelung.

Kommt mir aber komisch vor, was ist denn da dran.
_________________
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:34    Titel: Re: Renovieren- neue Regelung?? Antworten mit Zitat

Piratte hat folgendes geschrieben::
Kommt mir aber komisch vor, was ist denn da dran.
Nichts.

Und wenn man die Suchfunktion mit 'Renovierung' o.ä. füttert, kann man gefühlte drölf Stunden zu genau diesem Thema lesen.
_________________
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen, der Mietvertrag verpflichtet den Mieter zu Schönheitsreparaturen. Der BGH hat Formularklauseln für unwirksam erklärt, die ohne Bezug auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu nehmen nach Starren Fristen eine Renovierung fordern. Dazu gehört auch die Frist "Auszug". Ob jetzt ein einzelner Vertrag so wirksam ist oder nicht, kann nur nach Studium des exakten Wortlaut des Vertrages beantwortet werden, nie aber pauschal.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

[Von potententiellen Urheberrechtsverletzungen bitten wir abzusehen, siehe Forenregeln. Schöner wäre hier eine kurze Zusammenfassung und eine Verlinkung auf die Textquelle gewesen, statt einen Fremdtext komplett hier einzustellen, zudem, ohne ihn als Zitat zu kennzeichnen. Beste Grüße, Metzing]
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jonas82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter also innerhalb der letzten 3 Jahre mal alles neu gemalt hat, dann brauch er beim Auszug nichts mehr machen? Oder muss er generell nichts machen?
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Wenn der Mieter also innerhalb der letzten 3 Jahre mal alles neu gemalt hat, dann brauch er beim Auszug nichts mehr machen? Oder muss er generell nichts machen?

Falsch.
Die richtige Antwort hat ralph12345 bereits gegeben. Seinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
MfG
Lucky
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