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Verfasst am: 09.02.09, 20:12 Titel: Umzug mit Kind
Also
Vater wohnte bei der Geburt in der Stadt A zusammen mit der Mutter und danach mit dem Kind. Beide haben das Sorgerecht.
Die Eltern trennen sich nun und die Mutter zieht 300 KM weit weg in Stadt B, der Kindsvater zieht etwa 100 KM weit weg von Stadt B in Stadt C.
NUn möchte die KIndsmutter mit dem Kind wieder in die Stadt A ziehen, wo sie früher gelebt hat und alle sozialen Kontakte noch verankert sind.
Muss der KIndsvater dem Umzug zustimmen? _________________ Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken
Wer viel spricht, hat nicht unbedingt etwas gesagt!!!!
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.02.09, 00:18 Titel: Re: Umzug mit Kind
Debian hat folgendes geschrieben::
Nun möchte die KIndsmutter mit dem Kind wieder in die Stadt A ziehen, wo sie früher gelebt hat und alle sozialen Kontakte noch verankert sind.
Muss der KIndsvater dem Umzug zustimmen?
Über den ständigen Aufenthalt eines Kindes kann nicht ein Elternteil allein, sondern nur beide Elternteile gemeinsam bestimmen, auch wenn die Eltern des Kindes getrennt leben.
Wenn der Vater des Kindes dem Umzug des Kindes nicht zustimmen will, kann die Mutter die Vermittlung des Jugendamts in Anspruch nehmen.
Weigert sich der Vater weiterhin, dem Umzug des Kindes zuzustimmen, kann die Mutter beim zuständigen Familiengericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind auf sich allein beantragen.
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