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Außenrolläden Dichtungsschaden - Reparaturkosten?

 
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gula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:53    Titel: Außenrolläden Dichtungsschaden - Reparaturkosten? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

der VM hat festgestellt, dass ein Rolladen (DG Whg) nicht mehr runter zu kurbeln ist. Er wollte es Interessenten vorführen, weil er mit denen die Whg besichtigt hat, da der Mieter demnächst auszieht.
Der Mieter hat den VM beim nächsten Zusammentreffen nochmals auf dieses Problem angesprochen und sie haben zusammen nachgesehen.
Jetzt sagt der VM, dass die Dichtungen an 3 Rolläden defekt seien, weil der Mieter die Rolläden bei Frost trotz Blockierens runtergekurbelt habe. Ob das so ist bezweifelt der Mieter allerdings, weil es ihm durchaus bewusst war, dass bei Blockieren nichts hilft, und deshalb hat er die betroffenen Rolläden auch bei Frost gar nicht erst versucht zu benutzen. Der einzige Rolladen, den der Mieter benutzt hat ist auf der anderen Häuserseite und funktioniert einwandfrei!
Jetzt sagt der VM, dass der Mieter den Zimmermann anrufen soll, um zu klären, ob dieser oder die Firma, die die Rolläden herstellt, hier die Reparatur durchführt. Er glaubt, dass die Rolladen-Firma solche "Kleinigkeiten" nicht macht, weshalb erst der Zimmermann angerufen werden soll, sei sich aber nicht sicher.
Wenn der Mieter jetzt den Zimmermann anruft, muss er dann die Rechnung (Arbeitszeit, Reparaturkosten und Material) bezahlen?
Der Mitarbeiter der Haftpflichtversicherung (mit dem Mieter befreundet) meinte:

Haftpflicht: nein, denn kein Schaden durch Dritte und auch nicht glaubhaft zu machen.
Ich würde auf keinen Fall den Schaden bezahlen. die Behauptung, das käme von x y ist frei erfindbar.
Wer den Handwerker bestellt muß ihn auch zahlen. Nicht bestellen!!!

Wie ist hier die Rechtslage? VM und Mieter haben bisher ein sehr gutes Verhältnis zueinander und der Mieter hat Angst vor Stress und Verlust eines Teils der Kaution.

Danke und viele Grüße
gula
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens, muss der VM beweisen das der Mieter den Schaden verursacht hat um Ihn in die Pflicht zu nehmen.
Zweiten, grundsätzlich bestellt der Vermieter die Handwerker und nicht der Mieter. Sollte nachweislich der Mieter der Verursacher sein kann er zur Kasse gebeten werden nicht eher.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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