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Frage zu Bestattungskosten

 
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jazzu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:28    Titel: Frage zu Bestattungskosten Antworten mit Zitat

Rentner (kein Vermögen, eher Schulden und offene Rechnungen zu erwarten) stirbt, hinterlässt eine Witwe (Rentnerin).
Die beiden volljährigen Söhne leben mit bei den Eltern in der Wohnung.
Sohn 1, Beruf „Sohn“, keine Einkünfte (auch kein Alg. 2 o. ä.)
Sohn 2 hat vor einem Jahr Insolvenz angemeldet.

Die Tochter ist die einzige, die in einer eigenen Wohnung lebt (gemeinsam mit 6-jähriger Tochter) und ein geregeltes Einkommen hat.

Des Weiteren gibt es noch einen Bruder des Verstorbenen (Rentner).

Nun hat die Familie beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt.

Kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird und die Tochter damit rechnen muss die Kosten allein zu übernehmen?

Wie ist die Rechtslage?



Ich danke schonmal für Eure Antworten!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Verschoben zum Sozialrecht.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt vermutlich in erster Linie davon ab, in welcher Höhe das Einkommen der Tochter geregelt ist.

Eine Kostenübernahme wird es wohl sowieso nicht geben, bestenfalls einen Zuschuss. Denn u.a. zum Bestreiten derartiger Kosten ist ja das sog. Strebevierteljahr gedacht: 3 Monate nach dem Tod bekommt die Witwe die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt, erst danach in Höhe von 60% (ggf. mit Einkommensanrechnung).

Btw.: Sohn 1 sollte evtl. mal seine Berufswahl überdenken...
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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jazzu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tochter hat ein Einkommen von rund 2100,-.
Warmmiete: 545,-, Storm 71,-
Der laufende Kredit in Höhe von 629,- mtl. wird ja leider nicht mitberechnet ...


Der Verstorbene hatte eine Rente von 1000,- wovon allein schon 750,- für die Miete draufgehen. Die Witwe selbst hat eine Rente in Höhe von 265,-.
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