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Schäden durch Schimmelbefall

 
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snowflow
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:39    Titel: Schäden durch Schimmelbefall Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Problem mit einem gemieteten kleinen Haus. Es ist schon ein etwas älteres Fachwerkhaus.

Und zwar ist dort im Keller (ca. 35 m2) ein Schimmelbefall, der auf zu hohe Feuchtigkeit zurückzuführen ist. Der Schimmelbefall befindet sich an den Wänden, und Decke und Mieter-Eigentum wie Kleidung, Schuhe, Möbelstücke etc. die nun alle kaputt sind. Es ist ein Schimmel, der sich sehr leicht auch in der Luft verteilt.

Der Keller hatte teilweise über 88% Luftfeuchtigkeit. Der Vermieter hat daraufhin einen Luftentfeuchter aufgestellt, der fast rund um die Uhr laufen muss, damit die Feuchtigkeit im Rahmen bleibt. Der Schimmelbefall konnte dadurch nur vermindert werden, d.h. es kommt immer noch Schimmel im Keller. Belüftet wird der Keller ausreichend. Der Schimmel wurde nicht fachgerecht entfernt.

Folgende Streitpunkte gibt es.

1. Der Vermieter hat vor dem Einzug die Kaltmiete nochmal um 60 EUR gegenüber ersten mündlichen Vereinbarungen erhöht. Als Grund nannte er vor Zeugen, dass er den Keller ja noch kurzfristig renoviert hätte und damit der Wert der Wohnung steigen würde. "Der Keller sei nun wie ein richtiger Wohnraum zu nutzen", so die Aussage. Er weigert sich, aufgrund der Vorfälle, die Miete herabzusetzen.

2. er weigert sich die hohen Stromkosten für den Entfeuchter zu übernehmen, die laut Hochrechnungen bei ca. 30 bis 40 EUR im Monat liegen.

3. es ist ein erheblicher Schaden entstanden, für den er nicht aufkommen möchte

4. Ein hoher Kostenfaktor war die Entsorgung der kaputten Möbel etc. gewesen. Da wirklich fast alles kaputt ist. Wer trägt diese Kosten?

Wie seht Ihr die Rechtslage?

Danke für Eure Hilfe

Florian
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

War dieser Schimmelbefall schon bei Einzug ? Dann könnte man sagen gemietet wie gesehen.
Nur sollte sich die Sache verschlimmert haben, könnte man mit einem Anwalt eine Mietminderung ansetzen und der Anwalt wird auch bei den weiteren Schritte beratend zur Seite stehen.

Da die Feuchtigkeit in diesen alten Gemäuern nicht auf den Mieter als Verursacher zurück zuführen ist, würde ich sagen das für alle Kosten der Vermieter verantwortlich ist und er diese tragen muss.

Alles weitere auch in Bezug auf die Kosten der Möbelentsorgung und evtl. Neubeschaffung wird der Anwalt den Mieter Frage und Antwort stehen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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