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recht.de :: Thema anzeigen - Undichte Fenster - Mietminderung - Vermieter macht Druck!
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Undichte Fenster - Mietminderung - Vermieter macht Druck!
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Hinnerk14
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
außerdem haben es die Fenster ja nicht so derart nötig, dass sich der Mieter genötigt sieht, Abhilfe zu schaffen.



Warum dann der ganze Aufstand?

Bei bestimmten Wetterlagen, z.B. Starkregen und Wind, oder starker Wind und Regen,
kann es gelegentlich vorkommen, das Wasser durch die Fugen der Fenster gedrückt wird. Das kann gelegentlich vorkommen. Ist aber Bautechnisch bedingt.

Also einen Lappen nehmen und aufwischen.
Mietminderungen können eigentlich nur vorgenommen werden, wenn die Räume
nicht zu nutzen sind, oder wesentliche Einschränkungen gegen eine Nutzung sprechen.
Bei ein bischen Wasser auf der Fensterbank sehe ich zwar einen Mangel, allerdings
nur einen leichten. Dies hindert nicht daran, den Raum zu nutzen.
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Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Mietminderungen können eigentlich nur vorgenommen werden, wenn die Räume nicht zu nutzen sind, oder wesentliche Einschränkungen gegen eine Nutzung sprechen.
Wo steht denn das geschrieben ? ?

Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Bei ein bischen Wasser auf der Fensterbank sehe ich zwar einen Mangel, allerdings nur einen leichten.
Haben Sie die Wasserlache gesehen um dies beurteilen zu können ? ?
Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Dies hindert nicht daran, den Raum zu nutzen.
Auch selbst in Augenschein genommen um dies beurteilen zu können ? ?
Es ist egal ob ein bisschen Wasser oder viel Wasser, dies ist kein leichter Mangel oder schwerer Mangel sondern ein Mangel, der gemeldet und behoben werden muss.

Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde aber es gibt Mietminderungstabellen die der Orientierung dienen und wohl auch angesetzt werden nur es kommt dabei immer auf den individuellen Fall an was man davon ansetzen kann. Dies entscheidet meist ein Richter.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em2.htm

Also auch bei einem undichten Fenster kann eine Mietminderung durchgeführt werden die ich aber, um Fehler zu vermeiden, nicht ohne Anwalt durchführen würde.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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