Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Was kann man unternehmen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Was kann man unternehmen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dagobert999
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:36    Titel: Was kann man unternehmen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

der Bruder meines Vaters ist kürzlich verstorben ohne ein Testament zu hinterlassen und bis dahin ohne Nachkomme. Kurz darauf trat ein unehelicher Sohn auf der nun vollen Anspruch auf das Erbe erhebt. Seine Mutter behauptet schon lange das er der Sohn ist hat aber einem Vaterschaftstest nie zugestimmt. Nun nach dem Tod des Bruders haben sie eine DNA-Analyse vornehmen lassen (von einem Speicheltuch des Toten) und wollen diese über meinen Vater gegenbestätigen lassen (per Gericht). Mein Vater weigert sich aber seine DNA freiwillig abzugeben. Kann er per Gericht und per Gerichtsvollzieher zur Zwangsabnahme gezwungen werden?

Wie ist hier die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Hat der Onkel die Vaterschaft anerkannt, hat er Kindsunterhalt gezahlt ??
Wieso braucht man deinen Vater zum Gegentesten, das kann ich nicht verstehn, oder kommt er auch als Vater in Frage.?

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dagobert999
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein er hat ja nie genau gewusst ob es sein Sohn ist. Und gezahlt hat er nie was.
Nein. Sie haben von meinem Onkel die binden die man benützt um den Mund zu schließen genommen um einen DNA-Test zu machen. Das Ergebnis kamen aber erst nachdem mein Onkel begraben war und nun will das Gericht die Richtigkeit des Tests anhand von meinem Vater feststellen (er soll Beweisen das dass Blut in den Binden von meinem Onkel ist).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

durch DNA Test kann man eine Vaterschaft Testen, aber unter Geschwistern geht da nicht, deshalb verste ich das nicht.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft kann beim Familiengericht auch dann noch gestellt werden, wenn derjenige, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll, bereits verstorben ist (§ 1600e BGB).

In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung einer Person kann das Familiengericht auch die Durchführung einer DNA-Analyse anordnen (§ 372a ZPO).

Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung kann das Gericht die Entnahme einer DNA-Probe durch unmittelbaren Zwang anordnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.