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400 euro job erlaubt?

 
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anniee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:04    Titel: 400 euro job erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forenmitglieder,

Eine Krankenschwester ist 46% teilzeitbeschäftigt und arbeitet zu unregelmäßigen Zeiten, d.h. sie wird mit ihren Stunden eingeplant, der Plan wird aber fast immer kurzfristig geändert oder sie wird angerufen, um wegen Krankheitsfällen auszuhelfen.

Eine Vollzeitstelle beim Arbeitgeber bekam sie seit Jahren abgelehnt, da eher Stellen abgebaut wurden.
Nun ist sie darauf angewiesen einen Zusatzjob anzunehmen, kann dieses aber mit dem unregelmäßigen Arbeitsplan kaum vereinbaren, da sie immer auf Bereitschaft ist.

Hat sie ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten, auch wenn sie nur teilzeitbeschäftigt ist und quasi die "Löcher" flicken muss wenn jemand anders ausfällt?

Kann sie vom Arbeitgeber einen Dienstplan verlangen, der 14 Tage vorher festgelegt ist und sie dann in ihre freie Zeit den Zusatzjob einplanen kann?

Kann der Arbeitgeber den Zusatzjob verbieten obwohl die Krankenschwester finanziell darauf angewiesen ist und keine Chance auf eine Vollzeitstelle beim bisherigen Arbeitgeber hat?

Für ein paar Tipps bin ich sehr dankbar !!!
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Etiapolita
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ist bei der AN im AV Arbeit auf Abruf vereinbart, in der Gestalt, dass die AN ihre Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat?
Existiert im Unternehmen der An ein Betriebsrat? Falls ja, hat er eine Betriebsvereinbarung zu den Dienstplänen geschlossen und wie ist die Praxis der Dienstplangestaltung normalerweise?
Ist AN tarifgebunden?
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anniee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN hat einen unbefristeten Vertrag, bei dem die Stundenzahl angegeben ist, die er zu leisten hat.
Keine Arbeit auf Abruf, keine Bereitschaftsvereinbarung.
Die Arbeitszeit wird üblicherweise im Schichtdienst erbracht.
Eine Betriebsvereinbarung zu den Dienstplänen ist, soweit ich weiß, vom Betriebsrat nicht geschlossen.

Der AN ist tarifgebunden und erhält festes Grundgehalt mit jeweiligen Zeitzuschlägen.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal den Betriebsrat ansprechen, der hat schon Einfluss (wenn er denn will) auf das Erstellen der Dienstpläne.

MfG
Matthias
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Etiapolita
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da kann ich mich nur dem Vorschreiber anschließen.
Das beste ist erst einmal eine Unterredung mit dem Betriebsrat.
Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Dienstplänen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass er das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nicht ausnutzt.
Dein Arbeitsvertrag als Teilzeitbeschäftigte gibt dir schon das Recht auf die gleiche Behandlung wie die Vollzeitkräfte in deinem Betrieb.
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anniee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich werde das Problem dem Betriebsrat vorlegen und bin auf dessen Unterstützung gespannt !
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