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Verfasst am: 11.02.09, 07:26 Titel: Verlegung des Arbeitsortes
Ich bin derzeit an einem festen Standort für die Produktion von verschiedenen Produkten zuständig. Mein Arbeitgeber möchte nun aus dieser Produktreihe ein Produkt nicht mehr an dem bisherigen Standort herstellen. Er erwartet nun von mir, dass ich diese Standortverlegung (hierbei handelt es sich um eine Zweigstelle der Firma) akzeptiere und zukünftig für die Herstellung dieses einen, ausgewählten Produktes in dieser Zweigstelle die Arbeiten verrichte. Die Zweigstelle ist ca. 800 km von meinen "normalen" Arbeitsplatz entfernt. Die Produktion der anderen Produkte bleibt weiterhin am bisherigen Standort.
Wie ist die Rechtslage wenn ich mich nun weigern würde diese Tätigkeiten in der Zweigstelle durchzuführen wenn in meinem Arbeitsvertrag steht
".....den Arbeitnehmer .... und/oder an anderer Stelle mit Aufgaben zu betrauen."
Ein pauschaler Verweis auf weltweit alle Arbeitsstellen des AGs als Arbeitsort im Arbeitsvertrag könnte unwiksam sein.
Wenn allerdings dein Arbeitsplatz wegfällt müsste dir dein AG ja eine andere Stelle im Arbeitort gehen. Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt (also kein Kleinbetrieb) und es am Standort vergleichbare Stellen gibt auf die du verweisbar bist (also die du laut Arbeitsvertrag auch ausführen könntest) dann müsste wohl eine Sozialauswahl durchgeführt werden und derjenige vergleichbare Kollege gefeuert werden der am wenigsten sozial schutzwürdig ist,
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