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zu geringe Kautionserstattung

 
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jr_lucky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:38    Titel: zu geringe Kautionserstattung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

nehmen wir mal an, einem Mieter ist in der mitvermieteten Küche das Glaskochfeld gesprungen. Dieses ist jedoch noch voll funktionstüchtig. Im Gespräch mit der Vermieterin wurde ein Abschlagszahlung von 200,00 EURO vereinbart (das Glaskochfeld ist ca. 3 Jahre alt und kann in dieser Austattung für diesen Betrag neu gekauft werden), die im Falle eines Auszuges mit der Kaution verrechnet wird. Der Mieter zieht aus und die Vermieterin vermerkt im Übergabeprotokoll lediglich: Glaskochfeld wie besprochen, obwohl der Mieter auf die 200,00 hinwies. Die Kautionszahlung wurde nun auch nicht wie besprochen um 200,00 sondern um 362,37 EURO gesenkt. Ist das zulässigim Übergabeprotokoll berufen?
Die Vermieterin bestand darauf exakt dieses Kochfeld wieder einzubauen und akzeptierte auch kein anderes. Der komplette Herd (Kochfeld und Backofen) hätte übrigens nur 329,00 EURO gekostet. Hätte die Vermieterin nicht somit einer Schdensbegrenzung nachkommen müssen?

Vielen Dank für ihre Antworten!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das nur 200 Euro vereinbart waren muss der Mieter nachweisen, das dürfte allerdings schwierig werden wenn nichts schriftliches existiert. Ansonsten wird der Mieter den Zeitwert ersetzen müssen. Das einfachste wär gewesen der Mieter hätte den Schaden seiner privaten Haftpflicht (sofern Mietsachen mitversichert) gemeldet. Die hätte sich dann um alles weitere gekümmert und sogar jetzt nen Anwalt gestellt um den VM in die Schranken zu weisen, wenn dieser zuviel von der Kaution abgezogen hat. Ob jetzt noch die Versicherung tätig wird, weiss ich nicht, müsste geprüft werden. Wenn nicht bleibt dem Mieter nur noch die Klage auf Zahlung der Kaution.
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